Archive von 3.März 2011

Unsicherheit über Qualifizierung als Insiderinformation

Donnerstag, 3.März 2011

Jede Insiderinformation, die den Emittenten unmittelbar betrifft, ist unverzüglich zu veröffentlichen. Insiderinformation ist eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände mit erheblichem Beeinflussungspotential. Damit sind auch Umstände angesprochen, die mit „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ eintreten werden. Dr. Ulrike Binder von Mayer Brown LLP (www.mayerbrown.com) skizziert den Fall des Rücktritts des früheren Vorstandsvorsitzenden der DaimlerChrysler AG, Prof. […]