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	<title>Den Nutzen von Ratings erschließen &#187; Arztrating</title>
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	<description>Dr. Oliver Everling</description>
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		<title>Arztrating: Wie Data2Space die Kreditwürdigkeit einer Arztpraxis sichtbar macht</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Aug 2026 08:59:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Oliver Everling]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Arztrating]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Arztpraxis ist nicht nur ein medizinischer Leistungserbringer, sondern auch ein wirtschaftliches Unternehmen. Sie erzielt Umsätze, beschäftigt Mitarbeiter, investiert in medizinische Geräte, verfügt über Sachwerte und immaterielle Werte, hat laufende Kosten und benötigt unter Umständen erhebliche Finanzierungen. Für Banken und andere Kapitalgeber stellt sich deshalb eine klassische Frage der Kreditprüfung: Wie zuverlässig kann eine Arztpraxis [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Arztpraxis ist nicht nur ein medizinischer Leistungserbringer, sondern auch ein wirtschaftliches Unternehmen. Sie erzielt Umsätze, beschäftigt Mitarbeiter, investiert in medizinische Geräte, verfügt über Sachwerte und immaterielle Werte, hat laufende Kosten und benötigt unter Umständen erhebliche Finanzierungen. Für Banken und andere Kapitalgeber stellt sich deshalb eine klassische Frage der Kreditprüfung: Wie zuverlässig kann eine Arztpraxis ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen?</p>
<p>Ein Arztrating im Sinne eines Kreditratings beantwortet genau diese Frage. <a href="https://data2space.com" target="_blank">Data2Space</a> eröffnet dafür eine neue Möglichkeit, weil die wirtschaftliche Situation einer Arztpraxis nicht nur in Tabellen und Berichten analysiert, sondern als interaktive räumliche Informationsstruktur dargestellt werden kann.</p>
<p>Das Kreditrating einer Arztpraxis unterscheidet sich dabei in wichtigen Punkten von einem klassischen Unternehmensrating. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hängt nicht allein von Bilanzkennzahlen ab. Entscheidend sind auch die Qualifikation und berufliche Situation des Arztes, die Entwicklung des Patientenstamms, die Praxisstruktur, der Standort, die Auslastung, die Investitionsintensität, die Kostenstruktur und die Fähigkeit, auch langfristig stabile Cashflows zu erwirtschaften.</p>
<p>Gerade diese Kombination aus personenbezogenen, betrieblichen und finanziellen Faktoren macht das Arztrating anspruchsvoll. Data2Space führt diese unterschiedlichen Informationsdimensionen in einer gemeinsamen Informationswelt zusammen. Die Praxis kann als digitaler wirtschaftlicher Zwilling dargestellt werden. Finanzdaten, Praxisstruktur, Investitionen, Verbindlichkeiten und weitere ratingrelevante Informationen werden miteinander verbunden. Damit entsteht ein wesentlich vollständigeres Bild als bei der isolierten Betrachtung einzelner Kennzahlen.</p>
<p>Eine zentrale Rolle spielt die Ertragskraft. Für die Kreditfähigkeit einer Arztpraxis ist entscheidend, ob aus der laufenden Tätigkeit dauerhaft ausreichende Mittel zur Bedienung von Zins und Tilgung entstehen. Umsatz allein ist deshalb keine ausreichende Kennzahl. Data2Space kann Umsatz, Betriebskosten, Personalaufwand, Investitionen, Finanzierungskosten und Cashflow innerhalb einer gemeinsamen Struktur darstellen. Der Nutzer erkennt dadurch nicht nur die Höhe einzelner Werte, sondern ihre wirtschaftlichen Beziehungen.</p>
<p>Ein hoher Umsatz kann beispielsweise mit hohen Personalkosten oder erheblichen Investitionsaufwendungen verbunden sein. Eine Praxis mit niedrigerem Umsatz kann dagegen aufgrund einer günstigen Kostenstruktur eine höhere Schuldendienstfähigkeit besitzen. Die räumliche Darstellung macht solche Unterschiede unmittelbar vergleichbar.</p>
<p>Auch die Investitionsstruktur einer Praxis ist für das Kreditrating relevant. Medizinische Geräte, Praxisumbauten, IT-Systeme oder diagnostische Technik können erhebliche Investitionen erfordern. Diese Investitionen schaffen einerseits wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, erhöhen andererseits aber den Kapitalbedarf.</p>
<p>Data2Space kann Investitionen als Teil der wirtschaftlichen Struktur der Praxis darstellen. Der Nutzer erkennt, welche Vermögenswerte vorhanden sind, wann sie angeschafft wurden und wie sie mit der Finanzierung verbunden sind. Dadurch wird die Praxisbilanz zu einer interaktiven Vermögens- und Finanzierungslandschaft.</p>
<p>Besonders interessant ist die Darstellung der Finanzierung. Eine Arztpraxis kann Bankdarlehen, Leasingverträge, Kontokorrentkredite oder andere Finanzierungsformen nutzen. Die jeweiligen Laufzeiten und Tilgungsprofile beeinflussen die Liquidität. Data2Space stellt diese Verpflichtungen gemeinsam mit den erwarteten Cashflows dar. Dadurch werden potenzielle Refinanzierungs- und Liquiditätsrisiken sichtbar. Für die Bank entsteht eine zusätzliche Möglichkeit, die Schuldendienstfähigkeit der Praxis zu beurteilen. Die Frage lautet nicht mehr nur, wie hoch die aktuelle Verschuldung ist, sondern wie sich die Verpflichtungen im Verhältnis zur zukünftigen Ertragskraft entwickeln.</p>
<p>Auch die zeitliche Dimension spielt eine wichtige Rolle. Eine Praxis kann heute über eine solide Liquidität verfügen, gleichzeitig aber vor größeren Investitionen oder auslaufenden Finanzierungen stehen. Eine räumliche und zeitliche Darstellung kann diese zukünftigen Belastungen sichtbar machen. Investitionen, Darlehen, Tilgungen und erwartete Cashflows lassen sich innerhalb einer gemeinsamen Entwicklung betrachten. Damit wird das Arztrating zu einer dynamischen Analyse.</p>
<p>Auch der Standort einer Arztpraxis kann wirtschaftlich relevant sein. Bevölkerungsstruktur, Wettbewerb, regionale Versorgungssituation und Erreichbarkeit beeinflussen das Potenzial einer Praxis. Bei bestimmten Fachrichtungen spielen zusätzlich Einzugsgebiet und Spezialisierung eine wichtige Rolle. Data2Space kann solche Standortinformationen mit der wirtschaftlichen Analyse verbinden. Die Praxis wird dadurch nicht isoliert betrachtet, sondern innerhalb ihres regionalen Umfelds.</p>
<p>Besonders interessant ist dies bei Finanzierungen von Praxisübernahmen. Bei einer Praxisübernahme muss nicht nur die bestehende finanzielle Situation analysiert werden. Entscheidend ist auch, wie sich der Kaufpreis, die Finanzierung und die erwartete zukünftige Ertragskraft zueinander verhalten. Ein Data2Space-Modell kann den bisherigen Praxisbetrieb, den Kaufpreis, die Finanzierungsstruktur und die erwarteten Cashflows in einer gemeinsamen Informationsumgebung darstellen. Damit wird der Business Case der Praxisübernahme räumlich nachvollziehbar.</p>
<p>Auch bei Investitionen in größere medizinische Einrichtungen kann das Konzept eingesetzt werden. Eine Praxis kann beispielsweise mehrere Standorte, medizinische Fachbereiche oder diagnostische Einrichtungen umfassen. Die einzelnen Einheiten lassen sich innerhalb eines gemeinsamen Modells darstellen. So entsteht ein räumliches Abbild der gesamten wirtschaftlichen Organisation.</p>
<p>Für Banken eröffnet das neue Möglichkeiten bei der Kreditprüfung. Statt zahlreiche Dokumente isoliert zu analysieren, kann die wirtschaftliche Struktur der Praxis in einem gemeinsamen Datenraum untersucht werden. Dabei ersetzt Data2Space nicht die klassische Kreditprüfung. Jahresabschlüsse, BWA, Steuerunterlagen, Kontoinformationen, Darlehensverträge und weitere Dokumente bleiben wichtige Bestandteile der Kreditentscheidung. Data2Space verbindet diese Informationen vielmehr zu einer strukturierten Analyseumgebung.</p>
<p>Auch die Kommunikation zwischen Praxisinhaber und Bank kann dadurch verbessert werden. Der Arzt kann die wirtschaftliche Situation seiner Praxis innerhalb einer verständlichen Informationswelt darstellen. Die Bank kann relevante Kennzahlen und Finanzierungsstrukturen gemeinsam mit dem Praxisinhaber untersuchen. Damit wird Kreditprüfung zu einem kollaborativen Prozess.</p>
<p>Besonders relevant ist die Möglichkeit von Szenarioanalysen. Was passiert, wenn die Umsätze zurückgehen? Wie wirkt sich eine zusätzliche Investition auf den Cashflow aus? Wie verändert sich die Schuldendienstfähigkeit bei steigenden Zinsen? Welche Auswirkungen hat die Einstellung eines weiteren Arztes oder einer medizinischen Fachkraft? Data2Space macht solche Szenarien innerhalb derselben Informationsumgebung untersuchbar. Somit erhält das Arztrating eine wichtige Zukunftskomponente. Ein Kreditrating sollte nicht nur den aktuellen Zustand bewerten, sondern die Fähigkeit zur zukünftigen Erfüllung finanzieller Verpflichtungen berücksichtigen.</p>
<p>Auch die Entwicklung des Patientenstamms und der Praxisleistung kann Bestandteil einer solchen Analyse sein. Dabei geht es nicht um die Bewertung individueller Patientendaten, sondern um aggregierte wirtschaftliche Informationen, soweit diese für die Kreditbeurteilung relevant und datenschutzkonform verfügbar sind. Die wirtschaftliche Entwicklung einer Praxis lässt sich dadurch über längere Zeiträume analysieren. Umsatz, Kosten, Cashflow, Investitionen und Verschuldung können gemeinsam betrachtet werden. Data2Space macht aus einzelnen Zeitreihen eine zusammenhängende wirtschaftliche Entwicklung.</p>
<p>Ein weiterer Vorteil liegt im Benchmarking. Arztpraxen können innerhalb eines geeigneten Vergleichsrahmens nach Fachrichtung, Größe, Standort oder wirtschaftlichen Merkmalen analysiert werden. Dadurch lässt sich erkennen, ob bestimmte Kennzahlen deutlich vom Vergleichsumfeld abweichen. Für ein Kreditrating kann dies zusätzliche Evidenz liefern. Eine Kennzahl erhält ihre Bedeutung häufig erst im Vergleich mit ähnlichen wirtschaftlichen Einheiten. Das Arztrating wird dadurch von einer isolierten Bonitätsprüfung zu einer strukturierten Analyse des gesamten Praxisökosystems.</p>
<p>Auch für Praxisfinanzierer und spezialisierte Banken entstehen neue Möglichkeiten. Sie können Portfolios von Praxisfinanzierungen räumlich darstellen und beispielsweise Konzentrationen nach Fachrichtungen, Regionen oder Finanzierungsvolumen erkennen. Damit lässt sich nicht nur die einzelne Arztpraxis, sondern auch das Kreditportfolio eines Finanzierers analysieren.</p>
<p>Data2Space verbindet auf diese Weise Mikro- und Makroperspektive: Die einzelne Praxis wird als wirtschaftliche Einheit betrachtet, gleichzeitig kann sie Bestandteil einer größeren Landschaft von Praxisfinanzierungen sein.</p>
<p>Der besondere Wert des Arztratings liegt damit in der Verbindung verschiedener Informationsarten. Finanzielle Kennzahlen, Vermögenswerte, Finanzierungen, Investitionen, Standortfaktoren und zukünftige Szenarien werden nicht mehr isoliert betrachtet. Sie werden zu einer gemeinsamen Informationsstruktur.</p>
<p>Für Banken und andere Kreditgeber entsteht dadurch eine neue Möglichkeit, die Kreditqualität einer Arztpraxis nachvollziehbar zu analysieren. Für Praxisinhaber entsteht die Möglichkeit, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Praxis strukturierter darzustellen. Für Investoren und Finanzierer kann die räumliche Darstellung zusätzliche Transparenz über Praxisfinanzierungen schaffen.</p>
<p>Data2Space erweitert das Arztrating damit um eine neue Dimension. Die Kreditwürdigkeit einer Arztpraxis erscheint nicht mehr nur als Score oder Ratingklasse. Sie wird als dynamische wirtschaftliche Struktur sichtbar, in der Ertragskraft, Vermögenswerte, Finanzierung, Investitionen und zukünftige Cashflows miteinander verbunden sind.</p>
<p>Aus dem Kreditrating einer Arztpraxis wird damit eine interaktive Bonitätslandschaft. Und gerade weil eine Arztpraxis zugleich medizinische Einrichtung, berufliche Tätigkeit und wirtschaftliches Unternehmen ist, bietet die räumliche Darstellung eine besonders geeignete Möglichkeit, diese unterschiedlichen Dimensionen in einem gemeinsamen Modell zusammenzuführen.</p>
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		<title>Kammerberufe im Rating</title>
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		<pubDate>Thu, 16 May 2019 07:25:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Oliver Everling]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Arztrating]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründerrating]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Frankfurter Fintech-Start-up CAPTIQ hat seine erste Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt 15 Business Angels und professionelle Beteiligungsgesellschaften &#8211; mehrheitlich aus dem Finanzsektor &#8211; haben dem Unternehmen ein Startkapital von über einer halben Million Euro zur Verfügung gestellt. CAPTIQ hat sich somit finanzielle Mittel gesichert und will Mitte des Jahres die erste digitale Finanzierungsplattform für Kammerberufe [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Frankfurter Fintech-Start-up CAPTIQ hat seine erste Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt 15 Business Angels und professionelle Beteiligungsgesellschaften &#8211; mehrheitlich aus dem Finanzsektor &#8211; haben dem Unternehmen ein Startkapital von über einer halben Million Euro zur Verfügung gestellt. CAPTIQ hat sich somit finanzielle Mittel gesichert und will Mitte des Jahres die erste digitale Finanzierungsplattform für Kammerberufe (Ärzte, Apotheker, Juristen, etc.) starten.</p>
<p>CAPTIQ soll die erste alternative Online-Finanzierungslösung sein, die auf die Bedürfnisse von Kammerberufen zugeschnitten ist, die mehrheitlich Freiberufler sind. &#8222;Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserem Ansatz gestandene Profis aus dem Finanzsektor überzeugen und als Investoren gewinnen konnten&#8220;, so Lorenz Beimler, Co-Gründer und Geschäftsführer von CAPTIQ. &#8222;Wir sind davon überzeugt, dass wir mit unserem Ansatz sowohl bei kapitalsuchenden Kammerberuflern als auch bei institutionellen Kapitalgebern einen bislang nicht ausreichend gedeckten Bedarf adressieren.&#8220;</p>
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		<title>Arzthaftungsrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jul 2018 08:52:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Oliver Everling]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Arztrating]]></category>
		<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Juli 2018. Demnach dürfen Erben unter bestimmten Bedingungen Einsicht in das Facebook-Konto eines Verstorbenen nehmen. Das Urteil, das breite Resonanz in den Medien fand (wer ist noch nicht auf Facebook?), zeigt die neuartigen Fragestellungen, die sich aus den [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Juli 2018. Demnach dürfen Erben unter bestimmten Bedingungen Einsicht in das Facebook-Konto eines Verstorbenen nehmen. Das Urteil, das breite Resonanz in den Medien fand (wer ist noch nicht auf Facebook?), zeigt die neuartigen Fragestellungen, die sich aus den &#8222;Social Media&#8220; ergeben.</p>
<p>In der 6. Auflage des Standardwerkes &#8222;Arzthaftungsrecht &#8211; Leitfaden für die Praxis&#8220; von Wolfgang Frahm und Dr. Alexander Walter spielen Facebook, Google, LinkedIn usw. noch keine Rolle. Ebenso sind hier noch keine Ausführungen zu den neuartigen Apps zu finden, die sich auf dem SmartPhone zwischen Arzt und Patient schalten.</p>
<p>So sammelt beispielsweise die App &#8222;Vivy&#8220; ab August 2018 systematisch Patientendaten ein. Die App kombiniert Gesundheitsakte mit persönlicher Assistentin. &#8222;Du hast deine sämtlichen Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder Röntgenbilder immer zur Hand und bist unabhängig von Öffnungszeiten, Sprechstunden und Reisezeiten.&#8220;</p>
<p>Ob Impfpass oder Termine, wer mit dieser App arbeitet, sollte grobe Versäumnisse im Umgang mit der eigenen Gesundheit vermeiden können: &#8222;Je ganzheitlicher sich deine Ärzte über Vorerkrankungen informieren,&#8220; heißt es auf vivy.com, &#8222;desto zielgerichteter wirken Therapien bei dir. Unnötige Mehrfachbehandlungen werden vermieden.&#8220;</p>
<p>Für die Ärzte ist eine solche App ein völlig neues &#8222;Erlebnis&#8220;. Die Reaktionen reichen von solchen, die problemlos mit dem Anbieter kooperieren, bis hin zu solchen, die ihre Patienten eigens anrufen und um Verständnis bitte, die dem Patienten zustehenden Daten nicht liefern zu wollen. Manche schicken dafür dem Patienten dann voreilig eine Rechnung für &#8222;ausführliche Beratung, auch telefonisch&#8220;, die sie wieder zurückziehen, oder liquidieren für einen &#8222;ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben) zuzüglich Schreibgebühr, je Kopie, und Portokosten&#8220;.</p>
<p>Was bei anderen Freien Berufen eine Selbstverständlichkeit ist, trifft bei Ärzten auf eine komplexe Sondersituation. Gleich ob Rechtsanwalt, Sachverständiger oder Gutachter, dem Mandanten stehen die Ergebnisse der Arbeit zu. Anders bei solchen Ärzten, die die Patientendaten lieber für sich behalten. Diese Art der Diskretion macht die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Ärzte schwierig. Dem Patienten fehlen sorgfältig gesammelte Beweise.</p>
<p>Frahm und Walter befassen sich in ihrem Buch schon lange vor dem jüngsten Urteil des BGH mit dem Einsichtsrecht nach dem Tode, nämlich dem des Patienten. &#8222;Nach dem Tode des Patienten geht der Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen insoweit auf seine Erben nach § 1922 BGB über, als ihm &#8211; etwa zur Klärung von Schadensersatzansprüchen &#8211; eine vermögensrechtliche Komponente zukommt und deshalb nicht ausschließlich von einem höchstpersönlichen Recht auszugehen ist. Dies ist nun in § 630g Abs. 3 BGB geregelt.&#8220;</p>
<p>Vor dem Hintergrund der Argumentation der Autoren und dem Urteil des BGH werden Erben künftig wohl auch die von einer App wie Vivy gesammelten Daten eines Tages einsehen dürfen, wenn ein Patient &#8211; trotz bester Betreuung durch die virtuelle Assistentin &#8211; verstorben ist.</p>
<p>Das Buch von Frahm und Walter ist aber nicht nur wegen der aktuellen Rechtsprechung interessant, sondern gehört auch generell in jede Anwaltssozietät, die sich mit dem Arzthaftungsrecht befasst, und sollte darüber hinaus auch Grundlage der Schulung von Ärzten in elementaren Rechtsfragen sein. Haftungsgrundlagen, Haftende und Haftung für Hilfspersonen, Haftung wegen Behandlungsfehler, Haftung wegen mangelhafter Eingriffs- und Risikoaufklärung (sogenannte ärztliche Eigenmacht), Verjährung und Verfahrensrechtliches finden hier eine umfassende Darstellung.</p>
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		<title>Abzocke mit Kosten für Kostenplan</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Jan 2013 15:23:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Dr. Oliver Everling]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Arztrating]]></category>
		<category><![CDATA[GKV-Rating]]></category>
		<category><![CDATA[Health Care Rating]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrating]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Ausstellen eines Heil- und Kostenplans stellt keine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar. Die Kosten hierfür sind deshalb nicht zwingend von einer privaten Krankenversicherung zu erstatten. Die Gesetzliche Krankenversicherung schließt dies aus. Wird ein Heil- und Kostenplan unaufgefordert vom Zahnarzt erstellt und dem Patienten zugesandt, geschieht dies im Interesse des Zahnarztes, den Privatpatienten zur Annahme seines [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Ausstellen eines Heil- und Kostenplans stellt keine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar. Die Kosten hierfür sind deshalb nicht zwingend von einer privaten Krankenversicherung zu erstatten. Die Gesetzliche Krankenversicherung schließt dies aus. Wird ein Heil- und Kostenplan unaufgefordert vom Zahnarzt erstellt und dem Patienten zugesandt, geschieht dies im Interesse des Zahnarztes, den Privatpatienten zur Annahme seines Angebotes zu bewegen. Gegenstand des Angebotes sind Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, die der Zahnarzt also nur berechnen darf, wenn sie auf Verlangen des Patienten erbracht worden sind.</p>
<p>Gemäß Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kann ohne Rücksicht auf die Erstattungsfähigkeit für die &#8222;Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen&#8220; eine Gebühr berechnet werden (Punktzahl 200,  Gebühr 11,25 € gemäß GOZ Stand Januar 2012). Dieser Betrag fällt privat Versicherten nicht auf, wenn der Zahnarzt diese Position der Rechnung über tatsächlich bereits erbrachte zahnärztliche Leistungen hinzufügt. Der gutgläubige Patient überweist und bemerkt die Kostenfalle erst, wenn die Versicherung die Ablehnung der Erstattung begründet. Der Zahnarzt aber hat die Gebühr bereits vereinnahmt. Bei Kassenpatienten wäre ihm das nicht erlaubt, bei Privatpatienten dagegen funktioniert die Vorgehensweise.</p>
<p>Mancher Arzt scheint von dieser Methode selbst dann Gebrauch machen zu wollen, wenn ausdrücklich gar keine Korrespondenz auf dem Postwege erwünscht ist. So können für einen solchen Brief € 25,88 sogar dann auf der Rechnung erscheinen, wenn wegen angekündigter, längerer Reiseabwesenheit des Zahnpatienten der Brief weder entgegengenommen, noch die Behandlung durchgeführt werden kann. Wer im Vertrauen auf die Ordnungsmäßigkeit und Erstattungsfähigkeit seiner Rechnungen zahlt, hat das Nachsehen.</p>
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