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Kapitalmarktunion, nationale Interessen und das Lieferkettengesetz: Jörg Kukies über Detailfragen der Regulierung

Von Dr. Oliver Everling | 3.September 2025

Auf dem Handelsblatt Banken-Gipfel 2025 erinnerte Jörg Kukies, Bundesfinanzminister a.D., an die Unterschiede zwischen Kapitalmarktunion und Währungsunion. Während es politisch relativ einfach sei, sich auf die großen Linien einer Kapitalmarktunion zu einigen, stellten die vielen Detailregelungen die eigentliche Hürde dar. „Es ist ganz einfach, den ersten Paragrafen zu bestimmen, aber erheblich schwieriger, jedes einzelne Detail zu verabreden“, so Kukies. Gerade das Thema Verbriefungen sei ein Musterbeispiel dafür, dass der Teufel im Detail stecke.

Mit Blick auf die Frage der Kapitalkosten äußerte er Skepsis, ob die geplanten Strukturveränderungen tatsächlich spürbare Effekte haben würden. Ob man auf die Ratings von Fitch, Moody’s oder S\&P schaue – der Beweis, dass regulatorische Anpassungen die Kosten der Kapitalbeschaffung grundlegend verändern, stehe noch aus.

Kukies ging zudem auf aktuelle politische Entscheidungen ein. Er verwies auf den Kabinettsbeschluss vom Mittwoch, sämtliche Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auszusetzen. „Das zeigt ja, es tut sich was. Die Rückmeldungen der Wirtschaft werden adressiert“, erklärte er. Damit müssen Unternehmen künftig nicht mehr dokumentieren, dass sie entlang ihrer internationalen Lieferketten die Einhaltung von Menschenrechten sicherstellen. Das nationale Gesetz bleibt zwar formal in Kraft, soll aber 2027 durch die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) abgelöst werden. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD ursprünglich eine vollständige Abschaffung des Gesetzes in Aussicht gestellt.

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