ESG und Testamentsvollstreckung
Von Dr. Oliver Everling | 9.Februar 2025
Unser neues Buch im Verlag Springer Nature: ESG als Treiber von M&A – Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse erfolgreich managen.
Burkhard Bamberger behandelt in seinem Artikel „ESG und Testamentsvollstreckung“ die Integration von Environmental, Social, and Governance (ESG)-Kriterien in die Testamentsvollstreckung. ESG bezieht sich auf nachhaltige Unternehmenspraktiken, die über finanzielle Aspekte hinausgehen und Umwelt, Soziales sowie Unternehmensführung betreffen. Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass gemäß den Vorgaben des Erblassers zu verwalten, was auch die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialstandards umfassen kann. Bamberger betont die Wichtigkeit klarer testamentarischer Anweisungen bezüglich einer effektiven ESG-Integration, um langfristige Werte zu schaffen und Risiken zu managen. Die Testamentsvollstreckung ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung des letzten Willens eines Erblassers, besonders bei komplexen wirtschaftlichen Verhältnissen oder unternehmerischen Beteiligungen im Nachlassvermögen. „Der Testamentsvollstrecker bringt die notwendige Sachkunde und persönliche Integrität mit und fungiert als neutrale Person, um Streitigkeiten unter den Beteiligten zu vermeiden,“ schreibt Bamberger.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen hat der Testamentsvollstrecker umfassende Befugnisse, darunter die Inbesitznahme des Nachlasses, das Einziehen von Forderungen, den Ausgleich von Verbindlichkeiten und die Verwaltung des Nachlasses. Er agiert primär nach dem Willen des Erblassers und ist weitgehend frei von Eingriffen der Erben oder des Nachlassgerichts. Dies ist besonders relevant für die Unternehmensnachfolge und minderjährige Erben, um eine rechtssichere und geordnete Nachfolge zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt der Testamentsvollstreckung ist die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und die jährliche Rechenschaftslegung gegenüber den Erben. Der Testamentsvollstrecker haftet den Erben gegenüber für Schäden, die durch eine nicht ordnungsgemäße Ausführung seines Amtes entstehen.
Bamberger erläutert, dass die Testamentsvollstreckung auch im Unternehmensbereich von großer Bedeutung ist. Bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung über Geschäftsanteile ist die Rechtsform des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Bei Einzelunternehmen bringt die Testamentsvollstreckung komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich, insbesondere hinsichtlich der Haftung und der Verwaltung des Unternehmens durch den Testamentsvollstrecker. Bei Personenhandelsgesellschaften erfordert die Testamentsvollstreckung die Zustimmung der Mitgesellschafter und spielt eine entscheidende Rolle bei der erbrechtlichen Nachfolgeklausel. Im Gegensatz dazu sind Kapitalgesellschaften weniger von persönlichen Vertrauensbindungen geprägt, was die Anordnung einer Testamentsvollstreckung erleichtert.
Der Unternehmensverkauf im Rahmen der Testamentsvollstreckung kann eine geeignete Lösung sein, um die Vermögensposition der Erben zu schützen und Liquidität bereitzustellen. Bamberger hebt hervor, dass der Testamentsvollstrecker eine zentrale Rolle im Verkaufsprozess spielt und sicherstellt, dass die Verkaufsbereitschaft der Erben und Gesellschafter besteht. „Durch seine umfassenden Verwaltungsrechte kann der Testamentsvollstrecker den vom Erblasser verfügten Verkauf rechtssicher umsetzen,“ erklärt Bamberger.
Wenn der Nachlass neben unternehmerischen Beteiligungen auch weitere Vermögensgegenstände umfasst, übernimmt der Testamentsvollstrecker im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung die Vermögensverwaltung. Als Vermögensverwalter ist er verantwortlich für die Verwaltung des Nachlasses entsprechend den Vorgaben des Erblassers und den allgemeinen finanzwirtschaftlichen Grundlagen einer rendite- und risikoorientierten Anlagepolitik. Diese Aufgabe erfordert eine sorgfältige Diversifikation des Vermögens und eine disziplinierte Anlagestrategie. Die grundsätzliche Legitimation des Testamentsvollstreckers besteht in der auftragsgemäßen Umsetzung des Erblasserwillens. Hat der Erblasser die Anwendung von ESG-Kriterien verfügt, so kann eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Verwaltung des Nachlasses sichergestellt werden.
Die Verfolgung von ESG-Zielen kann jedoch Konfliktpotential erzeugen, insbesondere wenn diese Ziele zu Lasten traditioneller Risiko- und Renditeziele gehen. „Unterschiede in den Prioritäten und Wertesystemen von Erblasser und Erben hinsichtlich der Wichtigkeit und Interpretation von ESG-Themen können zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten führen,“ warnt Bamberger. Der Testamentsvollstrecker muss daher versuchen, die unterschiedlichen Interessen und Wertvorstellungen in Einklang zu bringen, während er gleichzeitig dem Erblasserwillen treu bleibt.
Die Anforderungen an einen Testamentsvollstrecker sind vielfältig und umfassen wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand, Personalkompetenz, Erfahrung in der Ausübung der Gesellschafterfunktion, Vertrauensposition, Unabhängigkeit und zeitliche Verfügbarkeit. Bamberger betont, dass der Testamentsvollstrecker auch die Fähigkeit haben muss, ESG-Kriterien in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen und entsprechende Berichte zu erstellen. „Die Umsetzung von ESG-Prinzipien erfordert eine umfassende Strategie, die alle Bereiche eines Unternehmens betrifft,“ erklärt er.
Abschließend betont Bamberger, dass eine un- oder lückenhaft geregelte Nachlasssituation bei unternehmerischen Beteiligungen Vermögensschäden und Liquiditätsprobleme verursachen kann. Dieses Risiko kann durch eine gute Vorbereitung der Nachfolge- und Nachlassplanung sowie die Anordnung der Testamentsvollstreckung reduziert werden. Sowohl bei der Abwicklungs- als auch bei der Dauertestamentsvollstreckung im Unternehmensbereich ist Handlungsfähigkeit gegeben, da der Testamentsvollstrecker die Ausübung der Gesellschaftsrechte sicherstellt. „Die Fortführung und ggf. der Verkauf des Unternehmens stellen hohe Anforderungen an den Testamentsvollstrecker, die in Teilbereichen mit der Vorstands- bzw. Aufsichtsratsrolle bei Aktiengesellschaften vergleichbar sind,“ fasst Bamberger zusammen.
Prof. Dr. rer. pol. Burkhard Bamberger, Diplom-Kaufmann und zertifizierter Testamentsvollstrecker (EBS), verfügt über rund 30 Jahre Erfahrung in Unternehmensberatung und operativer Unternehmensführung. Seit 2016 lehrt er an der ISM International School of Management in Dortmund und Frankfurt und verantwortet als Program Director den Master of Finance Studiengang. Zuvor war er von 2006 bis 2015 Finanzvorstand der Douglas Holding AG und von 1998 bis 2006 Finanzvorstand der Loewe AG. Seine berufliche Laufbahn begann er als Manager bei KPMG in Frankfurt und Chicago. Er ist Mitglied in diversen Aufsichts- und Beiräten, arbeitet als Testamentsvollstrecker und berät in den Bereichen Unternehmensnachfolge, M&A und Unternehmensfinanzierung.
Themen: Ratings | Kommentare deaktiviert für ESG und Testamentsvollstreckung
Prüfung der CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung
Von Dr. Oliver Everling | 8.Februar 2025
Die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich und wird zunehmend nachgefragt, da Stakeholder verlässliche Informationen benötigen, um die Nachhaltigkeit des wirtschaftlichen Handelns von Unternehmen einzuschätzen. Eine wesentliche Komponente ist die Erhöhung der Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der Informationen, weshalb erstmals eine inhaltliche Prüfungspflicht gesetzlich vorgeschrieben wurde. Christian Stüben erläutert in seinem Beitrag, dass die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die im Januar 2023 in Kraft trat, durch das CSRD-Umsetzungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wird, um das Ziel 12 der UN-Agenda 2030 zu erreichen. Dieses Gesetz erweitert die bestehenden Regeln zur nicht-finanziellen Berichterstattung und macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle großen haftungsbeschränkten Unternehmen sowie kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend.
Künftig wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung Teil des Lageberichts, und es wird ein klar erkennbarer Abschnitt dafür gebildet. Neu ist die gesetzlich vorgeschriebene inhaltliche Prüfungspflicht. Stüben betont, dass die Nachfrage nach Nachhaltigkeitsinformationen hoch ist, da Kapitalgeber und Anleger sachgerechte und entscheidungsrelevante Informationen benötigen. Diese Informationen ermöglichen es verschiedenen Stakeholder-Gruppen, die Nachhaltigkeit des wirtschaftlichen Handelns von Unternehmen einzuschätzen und fördern die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der veröffentlichten Informationen. Professor Quick kommt zu dem Ergebnis, dass Prüfungen die Qualität und Glaubwürdigkeit der Berichte erhöhen und die Nachhaltigkeitsreputation der Unternehmen steigern, was deren Finanzierungsmöglichkeiten verbessert und den Zugang zu Kapital erleichtert.
Der Nachhaltigkeitsbericht muss erstmals für nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre von großen kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die bisher eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben hatten, erstellt werden. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde § 324b HGB-E neu eingeführt, der die Pflicht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer verankert. Dabei kann der Abschlussprüfer auch der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts sein. Stüben hebt hervor, dass es den Mitgliedstaaten gestattet ist, auch andere unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zu akzeptieren, sofern diese bestimmte Anforderungen erfüllen. In Deutschland wurde dieses Wahlrecht nicht in Anspruch genommen.
Der Prüfer muss gemäß § 324c HGB-E die Prüfung darauf erstrecken, ob der Lagebericht gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt wurde. Die Prüfung zielt nun auf die inhaltliche Richtigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab, im Gegensatz zur bisherigen Praxis, bei der nur geprüft wurde, ob die nichtfinanzielle Erklärung vorgelegt wurde. Der Umfang der Prüfung soll zunächst auf eine prüferische Durchsicht beschränkt sein, bei der ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit abgegeben wird. Stüben weist darauf hin, dass die Standards für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts bis spätestens zum 1. Oktober 2026 festgelegt werden sollen.
Der Wirtschaftsprüfer hat schriftlich über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Der Bericht muss festhalten, ob der Nachhaltigkeitsbericht den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ob die gesetzlichen Vertreter die erforderlichen Nachweise erbracht haben. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses muss eindeutig ergeben, ob ein uneingeschränkter, eingeschränkter oder versagter Prüfungsvermerk erteilt wird. Stüben betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und ihren Wirtschaftsprüfern, um die Implementierung der neuen Anforderungen zu bewältigen. Er empfiehlt eine begleitende Prüfung der Aufbauphase der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um sicherzustellen, dass die Unternehmen eine konforme und prüfungsfähige Wesentlichkeitsanalyse durchführen und weitere Schritte und Meilensteine auf Basis der identifizierten wesentlichen Themen festlegen.
Stüben schließt mit dem Hinweis, dass Unternehmen vor zahlreichen Herausforderungen stehen, um die Anforderungen der CSRD und der EU-Taxonomie zu erfüllen. Eine frühzeitige Einbindung des Wirtschaftsprüfers in den Implementierungsprozess sei daher zielführend. „Die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt hohe Anforderungen an die berichtspflichtigen Unternehmen, insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der veröffentlichten Informationen,“ resümiert Stüben.
Christian Stüben ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Köln und Gesellschafter-Geschäftsführer bei der SRS Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft. Er betreut seit mehr als 30 Jahren mittelständische Unternehmen im Bereich der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung und Prüfung.
Themen: Ratings | Kommentare deaktiviert für Prüfung der CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung
Vorsichtige Kreditvergabepolitik und steigende Insolvenzen
Von Dr. Oliver Everling | 7.Februar 2025
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen bei ihrer Unternehmensfinanzierung vor wachsenden Herausforderungen. Banken und Sparkassen agieren zunehmend vorsichtig bei der Vergabe von Krediten. „Bei dieser Ausgangslage müssen Unternehmen mit einer sinkenden Risikobereitschaft bei ihren Kreditgebern rechnen. Umso wichtiger ist eine gute Vorbereitung auf anstehende Kreditgespräche“, erklärt Carl-Dietrich Sander, KMU-Berater und Mitglied der Fachgruppe Finanzierung-Rating im Bundesverband Die KMU-Berater.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind angespannt. Laut der Bundesbank führt die zunehmende Zahl von Insolvenzen zu „weiter ansteigenden Kreditausfallrisiken“, was sich „eher negativ“ auf die Ertragslage von Banken und Sparkassen im Jahr 2025 auswirken könnte. Tatsächlich berichtet das Statistische Bundesamt, dass die Zahl der Firmeninsolvenzen im Jahr 2024 um 16,8 Prozent gestiegen ist – ein Höchststand seit fast zehn Jahren.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Sander Unternehmen, sich intensiv auf Kreditgespräche vorzubereiten. „Zu dieser Vorbereitung gehört vor allem, die eigene Verhandlungsposition realistisch einschätzen zu können. Unternehmen sollten daher zum Beispiel ihr Rating durch die Bank kennen und ihre Sicherheitenposition beurteilen können“, betont er. Zur Unterstützung bietet die Fachgruppe Finanzierung-Rating eine kostenlose Checkliste an, die Unternehmen online abrufen können. „Die Mitglieder der Fachgruppe haben daher aus ihren Beratungserfahrungen mit Kreditgesprächen eine Checkliste für Unternehmen entwickelt“, erläutert Sander. Anhand von zwölf Aussagen können Unternehmen ihre eigene Verhandlungssituation schnell bewerten und daraus konkrete Handlungsimpulse ableiten. „Aus Sicht der KMU-Berater sollten Unternehmen diese Checkliste einmal im Jahr bearbeiten, um ihre Entwicklung zu verfolgen und ggf. weitere Verbesserungsschritte umzusetzen“, fügt Sander hinzu.
Die rund 200 Mitglieder des Bundesverbands Die KMU-Berater bringen vielseitige Beratungskompetenzen mit und verstehen die speziellen Herausforderungen des Mittelstands. Sie wissen, dass Investitions- und Finanzierungsentscheidungen im Mittelstand besonders kritische Entscheidungen sind. „Sie können großen Erfolg bringen und die gesamte Existenz gefährden“, heißt es im Verband. Dank ihres tiefen Verständnisses für die Situation mittelständischer Unternehmen leisten die Berater des Verbands eine gezielte und praxisnahe Unterstützung.
Weitere Informationen sowie die Checkliste finden Unternehmen unter: www.checkliste-unternehmensfinanzierung.kmu-berater.de. Für Presseanfragen steht Carl-Dietrich Sander, Mitglied der Fachgruppe Finanzierung-Rating, unter www.cd-sander.de zur Verfügung.
Themen: Mittelstandsrating | Kommentare deaktiviert für Vorsichtige Kreditvergabepolitik und steigende Insolvenzen
Fake News, Zensur und Verantwortung: Lehren aus China und Europas Kampf gegen Desinformation
Von Dr. Oliver Everling | 7.Februar 2025
Fake News verbreiten sich laut einer Studie des MIT sechsmal schneller als echte Nachrichten. Vor diesem Hintergrund stehen soziale Netzwerke wie Facebook und X (ehemals Twitter) zunehmend in der Kritik. Statt sich aktiv im Kampf gegen Desinformation zu engagieren, „schieben die Social-Media-Plattformen die Verantwortung für die von ihnen gehosteten Inhalte von sich ab und auf ihre Nutzer – und erwarten von diesen, dass sie sich im Kampf gegen die Falschinformationen selbst verwalten“, erklärt Lena Stirnberg von Open2Europe. Doch in einer Zeit, in der generative künstliche Intelligenz massenhaft täuschende Inhalte wie Deepfakes oder gefälschte Reden produzieren kann, reicht die manuelle Überprüfung längst nicht mehr aus.
Die Europäische Kommission zeigt sich besorgt über die Gefahren, die von dieser Entwicklung ausgehen. 86% der Europäer sind überzeugt, dass die rasche Verbreitung von Fake News die demokratischen Grundlagen bedroht. Dennoch gibt es in der Bevölkerung eine Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung und dem tatsächlichen Umgang mit Falschinformationen. Nur 16% der Deutschen glauben laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung, dass sie selbst auf Fake News hereinfallen könnten, während lediglich 35% digitale Inhalte bewusst auf ihren Wahrheitsgehalt hinterfragen.
Die Einführung von Projekten wie Gen4Dem soll die wachsende Problematik adressieren. Mithilfe innovativer KI-Lösungen wie Check4Dem, Generate4Dem und Search4Dem sollen Informationen überprüft, zuverlässige Inhalte erstellt und Fakten schneller zugänglich gemacht werden. Doch solche Technologien bringen nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch Herausforderungen mit sich.
Die Erfahrungen aus China verdeutlichen, dass mit umfassender Kontrolle und Zensur eine große Verantwortung einhergeht. In einem System, in dem Inhalte streng überwacht werden, verlassen sich die Menschen darauf, dass die gefilterten Informationen korrekt sind. Diese Erwartung erzeugt eine zusätzliche Verpflichtung, die Verlässlichkeit der bereitgestellten Inhalte sicherzustellen. Eine Missachtung dieser Verantwortung kann das Vertrauen in Nachrichten und Informationsplattformen nachhaltig erschüttern.
Die Entwicklung neuer Technologien zur Bekämpfung von Fake News muss daher Hand in Hand mit einer transparenten und verantwortungsbewussten Umsetzung gehen. Dabei wird nicht nur die Verbreitung von Desinformation bekämpft, sondern auch das Vertrauen der Menschen in die digitale Informationslandschaft wieder gestärkt.
Themen: Nachrichten | Kommentare deaktiviert für Fake News, Zensur und Verantwortung: Lehren aus China und Europas Kampf gegen Desinformation
Private Label Fonds – hat das etwas mit ESG zu tun
Von Dr. Oliver Everling | 7.Februar 2025
Unser neues Buch im Verlag Springer Nature: ESG als Treiber von M&A – Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse erfolgreich managen.
Private Label Fonds bieten eine flexible und sichere Anlageform, die sich besonders durch ihre Diversifikationsmöglichkeiten und steuerlichen Vorteile auszeichnet. Conrad von Sydow erklärt in seinem Beitrag „Private Label Fonds – hat das etwas mit ESG zu tun?“, dass diese Fonds professionelle und semiprofessionelle Anleger ansprechen, indem sie verschiedene Anlageklassen wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Private Equity umfassen. Family Offices spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie bessere Konditionen für Fondsverwaltung und Transaktionen aushandeln.
ESG-Kriterien können in die Fondsstrategie integriert werden, sind jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Berücksichtigung von ESG-Risiken erfolgt in der Regel durch die Managementgesellschaft, die nachhaltige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen regelmäßig überprüft. In der Praxis bedeutet dies, dass die breiten Diversifikationsstrategien der Fonds oft keine wesentlichen materiellen Einflüsse von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Werthaltigkeit erwarten lassen. Eine vertragliche Vereinbarung dieser Kriterien ist daher selten.
Private Label Fonds können als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW/UCITS) oder als Alternative Investment Fonds (AIF) organisiert werden. Der OGAW bietet durch die 5-10-40 Regel eine strenge Risikostreuung und ist daher auch für Privatanleger geeignet. AIFs sind für semiprofessionelle und professionelle Anleger gedacht und ermöglichen die Einbringung verschiedener Assetklassen. Die rechtliche Struktur eines AIF erfordert die Genehmigung durch die BaFin und umfasst umfassende administrative Aufgaben, darunter Risikomanagement und die Durchführung von Jahresabschlüssen.
Ein Vorteil von Private Label Fonds liegt in ihrer steuerlichen Struktur. Innerhalb der Fondsgesellschaft werden Erträge solange nicht besteuert, bis sie ausgeschüttet werden. Dies ermöglicht einen Steuerstundungseffekt, da Kursgewinne und Dividendenzahlungen weiterhin angelegt werden können. Sydow betont, dass eine kapitalanlagengesellschaftliche Struktur zu einem interessanten Steuerstundungseffekt führen kann, wenn Erträge nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert werden.
Family Offices tragen durch ihre Nachfragemacht zur Optimierung der Konditionen für die Erstellung und Verwaltung von Private Label Fonds bei. Sie nutzen ihre Marktkenntnisse, um für die Gründer des Fonds optimale Konditionen zu verhandeln und fungieren oft auch als Vermögensverwalter, sofern sie die entsprechende Zulassung gem. § 32 KWG haben.
Zusammenfassend bieten Private Label Fonds eine Schutzhülle für Vermögen, die durch Unternehmensverkäufe oder andere Liquiditätszuwächse generiert wurden. Diese Fonds unterliegen strengen regulatorischen Auflagen und werden regelmäßig geprüft, wodurch ein höchstmöglicher Schutz gewährleistet wird. „Privat Label Fonds sind zusammenfassend eine Schutzhülle für ein Vermögens z.B. generiert durch einen Unternehmensverkauf. Sie unterliegen der Aufsicht der staatlichen Finanzaufsicht, sie werden jährlich von einer Wirtschaftsprüfergesellschaft geprüft,“ fasst Sydow zusammen.
Dr. Conrad v. Sydow ist Partner bei BREHMER & CIE. GmbH, einer unabhängigen Vermögensverwaltung, die gemäß § 32 KWG (Kreditwesengesetz) lizenziert ist. Mit umfangreicher Expertise in der Finanzindustrie unterstützt Dr. v. Sydow seine Kunden bei der strategischen Vermögensverwaltung und bietet maßgeschneiderte Lösungen für individuelle finanzielle Bedürfnisse. Seine fundierten Kenntnisse in den Bereichen Investmentstrategien und Risikomanagement machen ihn zu einem vertrauenswürdigen Berater für private und institutionelle Anleger. Dr. v. Sydow, Mitglied des Beirates des Instituts für Wirtschaftsberatung Niggemann & Partner GmbH, ist bekannt für seine analytische Herangehensweise und sein Engagement für nachhaltige und verantwortungsvolle Investitionen.
Themen: Ratings | Kommentare deaktiviert für Private Label Fonds – hat das etwas mit ESG zu tun
Ansetzbarkeit von positiven Impact KPIs unter Zugrundelegung aktueller Vorschriften
Von Dr. Oliver Everling | 6.Februar 2025
Unser neues Buch im Verlag Springer Nature: ESG als Treiber von M&A – Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse erfolgreich managen.
Die Ansetzbarkeit von positiven Impact KPIs (Key Performance Indicators) unter Berücksichtigung der aktuellen Offenlegungsregulatorik im Kontext von M&A-Transaktionen hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dina Lorentz erläutert in ihrem Artikel, wie die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsindikatoren in die Bewertung von Unternehmensübernahmen nicht nur zur Risikominderung beiträgt, sondern auch den Wert eines Unternehmens steigern kann. Sie betont die Rolle der EU-Taxonomie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) bei der Förderung von Transparenz und nachhaltigem Handeln in der Wirtschaft. „Die detaillierte Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten ermöglicht es Käufern, eine tiefere und umfassendere Bewertung des Zielunternehmens vorzunehmen“, schreibt Lorentz.
Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert klare Kriterien für ökologisch nachhaltige Aktivitäten und stellt sicher, dass Unternehmen, die in Europa tätig sind, offenlegen, in welchem Umfang ihre Tätigkeiten nachhaltig sind. Die SFDR hingegen verlangt von Finanzunternehmen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Dies unterstützt Investoren dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und grüne Investitionen zu fördern.
Lorentz erklärt weiter, dass die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) von Unternehmen verlangt, über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -ergebnisse umfassend zu berichten. Ab 2024 müssen große Unternehmen in der EU detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie zu Menschenrechten und Anti-Korruptionsmaßnahmen offenlegen. Dies erfordert eine umfangreiche Datenerhebung und -analyse, um die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt transparent darzustellen.
Im M&A-Kontext sind positive Impact KPIs besonders relevant, da sie nicht nur die finanzielle Leistung, sondern auch die längerfristigen Auswirkungen einer Unternehmenszusammenführung auf Nachhaltigkeitsziele bewerten. Lorentz betont die Notwendigkeit, Impact KPIs sorgfältig auszuwählen und methodisch korrekt zu bewerten, um langfristig positive ökonomische und ökologische Effekte zu erzielen. „Die Integration von positiven Impact-Kriterien in M&A-Transaktionen kann sowohl direkte als auch indirekte Wertsteigerungen zur Folge haben“, führt sie aus.
Ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung von positiven Impact KPIs ist die methodische Herleitung und Quantifizierung des positiven Impacts. Unternehmen nutzen oft fortgeschrittene Analysesoftware und -techniken, um präzise Daten zu generieren und ihre Nachhaltigkeitsleistung zu messen. Lorentz hebt hervor, dass eine gründliche Due Diligence notwendig ist, um versteckte Risiken und Chancen aufzudecken, die sich auf den langfristigen Erfolg der Investition auswirken könnten.
Die Rolle von positiven Impact KPIs in der Post-Merger-Integration ist ebenfalls entscheidend. Sie helfen, die Nachhaltigkeitsleistung des fusionierten Unternehmens zu überwachen und sicherzustellen, dass die Integration nicht nur finanziell, sondern auch sozial und ökologisch erfolgreich ist. Lorentz betont, dass die Verwendung von Impact KPIs im M&A-Prozess Unternehmen dabei unterstützt, nachhaltige Werte zu schaffen und das Vertrauen der Stakeholder zu gewinnen.
Abschließend weist Lorentz auf zukünftige Entwicklungen in der Offenlegung und Bewertung von Impact KPIs hin. Sie erwartet, dass die Standardisierung und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen weiter zunehmen wird, was die Vergleichbarkeit und Transparenz bei M&A-Transaktionen erhöht. Technologische Innovationen wie Big Data und künstliche Intelligenz werden die Erfassung und Analyse von Nachhaltigkeitsdaten weiter verbessern und es Unternehmen ermöglichen, tiefere Einblicke in die Auswirkungen ihrer Aktivitäten zu gewinnen.
„Die Offenlegung und Bewertung von Impact KPIs wird in der Zukunft eine zentrale Rolle bei M&A-Transaktionen spielen“, resümiert Lorentz. Unternehmen, die Nachhaltigkeit in ihre M&A-Strategien integrieren, können langfristige Wertschöpfung, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit steigern, was nicht nur ihnen selbst, sondern auch der Gesellschaft und der Umwelt zugutekommt.
Dina Lorentz hat ihre berufliche Laufbahn im Investmentbanking begonnen, wo sie den Fokus auf M&A Transaktionen im Bereich Financial Services gelegt hat. Nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Lima, Peru wechselte sie von einem der größten europäischen Impact Investmentfonds in das Kanzleiwesen und war unter anderem bei Freshfields Bruckhaus Deringer sowie zuletzt bei Dentons Europe LLP u.a. als Global Co-Head Sustainable Finance tätig, bevor sie als Head of Legal ESG & Sustainable Finance zur Beratungsfirma PPI AG gewechselt ist. Frau Lorentz ist schwerpunktmäßig auf die Umsetzung von regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit fokussiert, auch hier insbesondere im Finanzdienstleistungssektor. Daneben agiert sie als Vorstandsmitglied in der Bundesinitiative Impact Investing Deutschland, beim Internationalen Wirtschaftsrat (IWR) sowie bei der Smart & Green AG und ist darüber hinaus als Gastdozentin bei der Frankfurt School of Finance & Management tätig – Schwerpunkte liegen im ESG Risikomanagement, regulatorische Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich, speziell Offenlegungsanforderungen sowie nachhaltige Finanzinstrumente und Nachhaltigkeitsstrategie.
Themen: Ratings | Kommentare deaktiviert für Ansetzbarkeit von positiven Impact KPIs unter Zugrundelegung aktueller Vorschriften
Kaufpreissteigerung durch die Erfüllung von ESG-Kriterien
Von Dr. Oliver Everling | 5.Februar 2025
Unser neues Buch im Verlag Springer Nature: ESG als Treiber von M&A – Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse erfolgreich managen.
Die Erfüllung von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) gewinnt im Rahmen von M&A-Transaktionen zunehmend an Bedeutung und kann den Unternehmenswert erheblich steigern. Frank Golland und Lars Gehlhaar zeigen auf, dass „der höchste Kaufpreis sich in Zukunft nur für ESG-konforme Unternehmen realisieren lassen wird.“ Unternehmen, die auf eine Verbesserung der ESG-Kriterien verzichten, müssen Abschläge beim Kaufpreis akzeptieren. Dieser Beitrag untersucht, wie ESG-Kriterien den M&A-Prozess beeinflussen und wie durch Eigenkapital und Mezzanine-Kapital Finanzierungslösungen gefunden werden können, um kapitalintensive Transformationsmaßnahmen zu unterstützen.
Die Bedeutung von ESG-Kriterien für den Unternehmenswert ist vielfältig. Unternehmen mit einer starken ESG-Performance genießen oft Wettbewerbsvorteile und eine höhere Kundenzufriedenheit, was zu Umsatzwachstum führt. Im Bereich der Beschaffung und Lieferketten wird die Einhaltung von ESG-Kriterien ebenfalls immer wichtiger, um langfristige Geschäftsbeziehungen und ein positives Image zu sichern. Zudem tragen gute Arbeitsbedingungen und ein positives Arbeitgeber-Image dazu bei, talentierte Mitarbeiter anzuziehen und zu binden, was wiederum die Produktivität und langfristige Wertschöpfung steigert. Eine effektive ESG-Strategie signalisiert zudem ein starkes Risikomanagement, das finanzielle Einbußen und Reputationsverluste verhindern kann. Investoren und Kreditgeber legen zunehmend Wert auf die ESG-Performance von Unternehmen, was den Zugang zu Kapital erleichtert und die Finanzierungskosten senken kann. Studien zeigen, dass Unternehmen mit einer starken ESG-Performance tendenziell bessere finanzielle Leistungen und eine höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber Marktschwankungen aufweisen.
Die Verbesserung der ESG-Kriterien erfordert Investitionen in verschiedene Bereiche. Umweltinvestitionen konzentrieren sich auf die Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks durch den Einsatz erneuerbarer Energien und die Optimierung von Produktionsprozessen. Soziale Investitionen umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung sozialer Gerechtigkeit. Governance-Investitionen zielen auf die Einführung transparenter Berichterstattungsverfahren und die Verbesserung der Compliance-Systeme ab. Ein kontinuierliches Monitoring und Reporting der ESG-Leistung ist entscheidend, um den Fortschritt zu messen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten.
Die Finanzierung dieser Transformationen kann durch Minderheitsbeteiligungen und Mezzanine-Kapital erfolgen. Eine Minderheitsbeteiligung stärkt das Eigenkapital und verbessert die Bonität des Unternehmens, ohne zu einer weiteren Verschuldung zu führen. Die Unternehmensbewertung, Mitspracherechte und Ausstiegsregelungen sind dabei zentrale Aspekte, die sorgfältig ausgehandelt werden müssen. Mezzanine-Kapital ist eine hybride Finanzierungsform, die sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalmerkmale aufweist. Es bietet Stabilität und Langfristigkeit in der Kapitalstruktur und ermöglicht eine flexible Ausgestaltung der Finanzierungslösung. Die Vergütung des Mezzanine-Kapitals umfasst eine laufende Verzinsung, eine auflaufende endfällige Verzinsung und einen Kicker am Laufzeitende, der den Investor am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt.
Nach der erfolgreichen ESG-Transformation ist der gemeinsame Exit zu einem gesteigerten Kaufpreis das Ziel der M&A-Transaktion. Unternehmen sollten eine umfassende Dokumentation und Analyse ihrer ESG-Aktivitäten und deren Auswirkungen auf die finanzielle Leistung vorbereiten. Die Kommunikation der ESG-Erfolge an potenzielle Käufer ist entscheidend, um den Wert der ESG-Strategie hervorzuheben. Die Auswahl geeigneter Kaufinteressenten, die den Wert von ESG-Initiativen erkennen, kann zu besseren Übernahmebedingungen führen.
Zusammenfassend zeigen Golland und Gehlhaar, dass die Erfüllung von ESG-Kriterien im Vorfeld von M&A-Transaktionen den Unternehmenswert steigert und den Transaktionsprozess positiv beeinflusst. „Die notwendige Finanzierung der entsprechenden Investitionen kann durch die Aufnahme eines Minderheitsgesellschafters oder das Engagement eines Mezzanine Investors erfolgen,“ erklären die Autoren. Eine sorgfältige Definition der Maßnahmen und die Auswahl des geeigneten Finanzierungspartners sind entscheidende Parameter, um die geplante Wertsteigerung des Unternehmens zu erreichen. Die Verbindung von ESG-Performance und finanziellem Erfolg stärkt die Argumentation, dass langfristige Nachhaltigkeit und Profitabilität Hand in Hand gehen.
Dr. Frank Golland ist Mitbegründer von M Cap Finance. Zuvor war er Partner bei der KPMG im Corporate Finance und Head of Private Equity. Bei der WestLB im Geschäftsbereich Equity Investments leitete er als Direktor zahlreiche Beteiligungs- und Mezzanine-Projekte. Zudem war er Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft der WestLB, Equity & Mezzanine Solutions. Er ist Bankkaufmann und hat Wirtschaftswissenschaften an den Universitäten Köln, Los Angeles und Wien (Diplom-Kaufmann) studiert und promoviert. Darüber hinaus hat Herr Dr. Golland einen International Master of Science an der Rotterdam School of Management und ein MBA in International Management Consulting an der University Lincolnshire & Humberside erworben.
Lars Gehlhaar ist Geschäftsführer von M Cap Finance. Zuvor war er bei der KPMG über mehrere Jahre Team Leader im Bereich Private Equity in Frankfurt und begleitete dort als verantwortlicher Prokurist Management Buy-outs, Wachstumsfinanzierungen sowie Mezzanine- und Fremdkapitalstrukturierungen. Davor hat Herr Gehlhaar unterschiedliche Positionen im Mannesmann-Konzern im In- und Ausland besetzt. Hier war er zuletzt im Bereich Konzernentwicklung/M&A der assoziierten Vallourec-Gruppe in Paris tätig. Herr Gehlhaar hat Wirtschaftswissenschaften an der Gerhard-Mercator-Universität Duisburg (Diplom-Kaufmann) studiert und ist Industriekaufmann.
Themen: Ratings | Kommentare deaktiviert für Kaufpreissteigerung durch die Erfüllung von ESG-Kriterien
Die Bedeutung von ESG-Kriterien für Unternehmensstrategie und M&A
Von Dr. Oliver Everling | 4.Februar 2025
Unser neues Buch im Verlag Springer Nature: ESG als Treiber von M&A – Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse erfolgreich managen.
Die Bedeutung von ESG-Kriterien (Environmental, Social, and Governance) für Unternehmensstrategie und M&A (Mergers and Acquisitions) hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Angesichts veränderter Umweltbedingungen und gesellschaftlicher Entwicklungen müssen Unternehmen ESG-Aspekte in ihre Entscheidungen einbeziehen. Internationale Abkommen wie die 2030 Agenda und das Pariser Klimaabkommen sowie EU-Initiativen bieten rechtliche Rahmenbedingungen. Berichts- und Offenlegungspflichten sowie die Auswirkungen der Lieferkettengesetzgebung und die Anforderungen der Finanzmärkte spielen eine zentrale Rolle. Stakeholder, darunter Mitarbeitende und Kunden, fordern zunehmend nachhaltige Geschäftsmodelle. ESG-Kriterien sind daher für die Unternehmensstrategie und M&A-Transaktionen essenziell. Unternehmen nutzen M&A, um ihre Nachhaltigkeitsratings zu verbessern und sich an Marktveränderungen anzupassen. ESG-Kriterien sind somit entscheidend für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.
Georg Schürmann hebt in seinem Beitrag die Veränderungen der Umweltbedingungen hervor, die nahezu täglich in den Nachrichten präsent sind. Extremwetterereignisse wie das Hochwasser im Ahrtal 2021, Überschwemmungen in Niedersachsen im Dezember 2023 und im Saarland im Mai 2024 sowie zunehmende Trockenperioden wie die Niedrigwasser im Rhein 2018 und 2022 zeigen die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wirtschaft. Unternehmen reagieren auf diese Herausforderungen, wie beispielsweise BASF mit einem innovativen Tankschiff für Rhein-Niedrigwasser. Schürmann betont, dass zukünftige Klimaveränderungen nur in Szenarien dargestellt werden können und Unternehmen sich auf diese Szenarien in ihrer Langfristplanung und Investitionsentscheidungen einstellen müssen. „Unternehmen müssen sich auf diese Szenarien in ihrer Langfristplanung und Investitionsentscheidungen berücksichtigen“, so Schürmann.
Neben den veränderten Umweltbedingungen müssen Unternehmen auch neuere gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen. Die demographische Entwicklung führt bereits jetzt zu spürbarem Fachkräftemangel, und Migration kann diesem entgegenwirken. Diese veränderten Rahmenbedingungen der Umwelt und in der gesellschaftlichen Entwicklung sind die treibende Kraft für eine notwendige Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei unternehmerischen Entscheidungen. Internationale Abkommen wie die „2030 Agenda for Sustainable Development“ und das Pariser Klimaabkommen bieten dabei Orientierung und Handlungsrahmen für Unternehmen. Die Sustainable Finance Agenda der EU-Kommission, die im Dezember 2016 ins Leben gerufen wurde, hat ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie.
Ein wesentlicher Baustein der EU-Maßnahmen ist die Berichterstattung über ESG-Aspekte von Unternehmen. Die Corporate Sustainability Directive (CSRD), die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen und erhöht den Umfang der Berichterstattung. Schürmann erklärt, dass die CSRD die Berichterstattung für etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland verpflichtend macht, was eine deutliche Erweiterung im Vergleich zu den bisherigen ca. 500 Unternehmen darstellt. Neben den Berichtspflichten für Unternehmen müssen auch Finanzdienstleister umfassende Offenlegungspflichten erfüllen, wie in der EU-Taxonomie-Verordnung festgelegt. Diese Transparenz soll nachhaltige Finanzierungen fördern und hat direkten Einfluss auf Finanzierungsentscheidungen, auch bei M&A-Transaktionen.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, stärkt die Menschenrechte und den Umweltschutz in globalen Lieferketten. Unternehmen sind verpflichtet, Risiken in ihren Lieferketten zu ermitteln, zu bewerten und Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu ergreifen. Auf europäischer Ebene wurde eine vergleichbare Richtlinie, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), verabschiedet, die ebenfalls anspruchsvolle Anforderungen an Unternehmen stellt.
Die Anforderungen der Finanzmärkte und Aufsichtsbehörden an die Berücksichtigung von ESG-Kriterien sind ebenfalls bedeutend. Finanzmarktteilnehmer sind auf die ESG-Daten von Unternehmen angewiesen, und Banken fordern von ihren Kreditkunden entsprechende Nachhaltigkeitsdaten. „Finanzmarktteilnehmer sind auf die ESG-Daten von Unternehmen angewiesen, und Banken fordern von ihren Kreditkunden entsprechende Nachhaltigkeitsdaten“, erläutert Schürmann. Dies wirkt sich auf die Kreditpolitik aus und muss bei M&A-Transaktionen berücksichtigt werden.
Auch andere Stakeholdergruppen wie Mitarbeitende und Kunden stellen Anforderungen an das Nachhaltigkeitsengagement von Unternehmen. Der Fachkräftemangel und die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten sind zentrale Treiber für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu stärken. Schürmann weist darauf hin, dass die Haltung eines potenziellen Arbeitgebers zum Klima ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitsplatzwahl ist, besonders für jüngere Generationen.
Die Integration von ESG-Kriterien in die Unternehmensstrategie ist somit unerlässlich für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. M&A-Transaktionen ohne Berücksichtigung von ESG-Kriterien sind in der heutigen Zeit undenkbar. ESG-Kriterien beeinflussen die M&A-Strategie von Unternehmen und Investoren, was durch rechtliche Anforderungen und gesellschaftliche Erwartungshaltungen getrieben wird. Nachhaltigkeit ist nicht nur eine Berichtspflicht, sondern auch ein strategisches Muss, um sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen und langfristigen Erfolg zu sichern. „ESG-Kriterien beeinflussen die M&A-Strategie von Unternehmen und Investoren“, fasst Schürmann zusammen.
Georg Schürmann von Sustainable Finance Consulting war Geschäftsführer der Triodos Bank N.V. Deutschland und ist seit 2019 Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung. Unter seiner Führung etablierte sich die Bank als führende nachhaltige Bank in Deutschland, die sich auf die Finanzierung von Projekten und Unternehmen mit sozialem und ökologischem Mehrwert konzentriert. Schürmann, ein Befürworter nachhaltiger Finanzierungen, trieb die Integration von ESG-Kriterien in die Bankstrategie voran. Er setzte sich für Transparenz und die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft ein. Vor seiner Zeit bei Triodos sammelte er umfassende Erfahrungen im Bankensektor, insbesondere bei der Deutschen Bank.
Themen: Ratings | Kommentare deaktiviert für Die Bedeutung von ESG-Kriterien für Unternehmensstrategie und M&A
Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich ESG
Von Dr. Oliver Everling | 3.Februar 2025
Unser neues Buch im Verlag Springer Nature: ESG als Treiber von M&A – Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse erfolgreich managen.
Unternehmen bereiten sich auf den globalen Wettbewerb und M&A-Transaktionen vor, indem sie Strategien und Innovationen gemäß den ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) implementieren. Ziel ist es, ein positives ESG-Rating zu erreichen, langfristigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und Innovationen im Umweltbereich voranzutreiben. Fördermittel unterstützen dabei, die Einhaltung von ESG-Richtlinien zu gewährleisten und werden von verschiedenen staatlichen Ebenen, einschließlich der EU, bereitgestellt. Beratungsunternehmen sind entscheidend, um diese Förderungen optimal zu nutzen und unterstützen Unternehmen bei der effizienten Umsetzung von FuE-Projekten. Sie helfen beim Aufbau von Netzwerken, optimieren den Technologietransfer und navigieren durch das komplexe Fördermittel-System.
Die Entwicklung eines ESG-konformen Geschäftsmodells umfasst die sorgfältige Integration von Nachhaltigkeitspraktiken in alle Aspekte der Unternehmensführung. Dies schließt geplante technische und soziale Entwicklungen ein. Die Einbindung von Stakeholdern, insbesondere Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, ist entscheidend, um die Ausrichtung des Unternehmens auf Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Partnerschaften mit Universitäten und Forschungseinrichtungen beschleunigen die Entwicklung und Implementierung von ESG-freundlichen Innovationen. Dies fördert Transparenz, Bewusstsein und Akzeptanz von Nachhaltigkeitsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Unternehmens.
Durch die Implementierung eines ESG-konformen Geschäftsmodells, das ein hohes ESG-Rating anstrebt, positioniert sich das Unternehmen als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit. Ein starkes ESG-Rating signalisiert ethische Geschäftspraktiken und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Markenreputation. Unternehmen sollten in FuE investieren, um nachhaltige Technologien und Prozesse zu entwickeln, die zur Reduktion von Emissionen, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Schutz natürlicher Ressourcen beitragen. „Die Umsetzung eines nach ESG-Kriterien orientierten Geschäftsmodells, insbesondere der erforderlichen technologischen Innovationen und Entwicklungen, erfordert oft eine signifikante Transformation der bestehenden Praktiken und kann eine Herausforderung darstellen, besonders für mittelständische Unternehmen, die sich anpassen müssen, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren“ (Hans Eßer).
Fördermittel für Unternehmen werden von der öffentlichen Hand in Form von finanziellen Zuwendungen ausgegeben. Qualifizierte Beratungsunternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Navigation durch das komplexe Feld der Fördermittel. „Wer sich mit Fördermitteln beschäftigt, der weiß nur zu gut um die Unübersichtlichkeit dieser Thematik. Dabei ist der Bedarf an finanzieller Unterstützung in verschiedenen Branchen und in unterschiedlichen Unternehmenssituationen tagtäglich präsent“ (Hans Eßer). Die Berater unterstützen Unternehmen bei der Auswahl passender Förderprogramme, der Antragstellung und der Umsetzung von Projekten.
Die Einbindung von FuE in die Entwicklung eines ESG-basierten Geschäftsmodells ermöglicht es Unternehmen, durch Innovationen in nachhaltige Praktiken zu investieren und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dieser Ansatz fördert nicht nur die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, sondern trägt auch zur Lösung globaler Herausforderungen bei und steigert den Unternehmenswert. „Durch die Befolgung dieser Vorschläge, insbesondere bezogen auf die innovatorischen FuE-Projekte, kann ein Unternehmen nicht nur regulatorische Anforderungen der ESG erfüllen, sondern auch seine Resilienz gegenüber Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken stärken und so langfristig seinen Unternehmenswert sichern“ (Hans Eßer).
Die Anpassung des Geschäftsmodells kann die Umstrukturierung von Geschäftsprozessen, die Anpassung von Produktlinien und die Einführung neuer Geschäftspraktiken umfassen, um die festgelegten ESG-Ziele zu erreichen. Hierbei ist auch die Bewertung nach „do-no-significant-harm“ (DNSH) Kriterien wichtig, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung positiv auf die Umweltziele wirken. Beratungsexperten unterstützen bei der Identifizierung und Beantragung geeigneter Programme der EU, Deutschlands sowie der Bundesländer. Gemeinsam mit dem Unternehmen justieren die Berater das Vorhaben für die entsprechenden Förderinstrumente, um maximale Förderchancen zu erreichen.
Die professionelle Beratung führt zu einer detaillierten Antragstellung und erfolgreichen Durchführung von Projekten. „Fördermittelberater für Unternehmen führen durch das Dickicht der Fördermöglichkeiten. Sie wissen um die Fördertöpfe und auch um die Bereiche, in denen gefördert wird. Im Rahmen der Fördermittelberatung für Unternehmen werden gemeinsam die Möglichkeiten ausgelotet, bei denen Unternehmen Investitionsvorhaben und finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand einkalkulieren können. Die Berater erstellen den richtigen Fördermittelmix, durch welchen sich beträchtliche potenzielle Einsparmöglichkeiten ergeben können“ (Hans Eßer). Dies spart Zeit und Geld und fördert die rechtssichere Umsetzung der Förderinhalte.
Hans Eßer berät innerhalb der Unternehmensberatung BDU Hans Eßer + Partner sowie des IT-Unternehmens he-microsystem GmbH seit über 40 Jahren weltweit führende, technologisch orientierte Industrie- sowie zukunftsorientierte Dienstleistungsunternehmen, insbesondere im Mittelstand. Die Beratungsschwerpunkte für erfolgreiche High-Tech-Unternehmen liegen in den Bereichen Technologie, Innovation, IT-Organisation sowie insbesondere in der erfolgreichen Durchführung von öffentlich geförderten Entwicklungs- und Investitionsprojekten (ca. 1500) in verschiedenen Förderprogrammen.
Themen: Ratings | Kommentare deaktiviert für Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich ESG
Differenzierungspotential für eine Beteiligungsgesellschaft beim Erwerb von Familienunternehmen durch eine nachhaltige Unternehmensstrategie mit klarem ESG-Bezug
Von Dr. Oliver Everling | 2.Februar 2025
Unser neues Buch im Verlag Springer Nature: ESG als Treiber von M&A – Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse erfolgreich managen.
Nachhaltige Unternehmensstrategien sind ein Schlüssel für Beteiligungsgesellschaften, um sich beim Erwerb von Familienunternehmen zu differenzieren und langfristigen Erfolg zu sichern. Johannes Schmidt betont, dass „gerade Unternehmerfamilien sehr werteorientiert agieren und diese Agenda auch beim Verkauf ihres Unternehmens treu bleiben wollen.“ Dies bedeutet, dass Familienunternehmen nicht nur an finanziellen Aspekten interessiert sind, sondern auch an der Nachhaltigkeit und den Werten, die potenzielle Erwerber mitbringen.
Eine Beteiligungsgesellschaft, die auf den Ansatz „Kaufen, Halten und Entwickeln“ setzt, kann hierbei erhebliche Vorteile erzielen. Dieser Ansatz betont nicht nur die Langfristigkeit des Investitionsansatzes, sondern auch die aktive Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen. Schmidt erklärt, dass „die Formulierung und Implementierung einer klaren ESG-Strategie eine entscheidende Rolle spielt, um das Unternehmen ‚fit für die Zukunft‘ zu machen.“ ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) werden immer wichtiger, da sie die nachhaltige Entwicklung und die langfristige Wertschöpfung sicherstellen.
Unternehmerfamilien achten besonders darauf, dass die Unternehmensidentität, die Standorte und die Sicherheit der Mitarbeitenden erhalten bleiben. Diese Werteorientierung beeinflusst ihre Entscheidung für einen Erwerber stark. Beteiligungsgesellschaften, die diese Werte teilen und fördern, können sich von anderen potenziellen Käufern abheben. Eine klare ESG-Strategie zeigt nicht nur das Engagement für nachhaltiges Handeln, sondern unterstützt auch die positive Wahrnehmung bei Mitarbeitenden, Kunden und der Gesellschaft.
Im Beispiel der INDUS Holding AG zeigt Schmidt, wie ein nachhaltiger Investitionsansatz konkret umgesetzt wird. INDUS verfolgt den Ansatz „Kaufen, Halten und Entwickeln“, bei dem der Erwerb von Unternehmen langfristig und ohne die Absicht eines Wiederverkaufs erfolgt. „Der langfristige Erfolg des Unternehmens steht stets über kurzfristigen Gewinnen,“ erläutert Schmidt. Diese Strategie ermöglicht es, die erworbenen Unternehmen nachhaltig zu entwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Ein zentrales Element der ESG-Strategie von INDUS ist die regelmäßige Durchführung von Materialitätsanalysen, um die für die Stakeholder wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren. Diese Themen werden in sechs Handlungsfeldern gebündelt: Schutz der Umwelt, faire Arbeit, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte, ehrliche Wirtschaft und Gesellschafterbegleitung. Diese klare Struktur ermöglicht es, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung zu entwickeln und umzusetzen.
Schmidt hebt hervor, dass „die nachhaltige Unternehmensstrategie erhebliches Differenzierungspotential im Kreis der potenziellen Bieter bietet.“ Familienunternehmer suchen oft nach einer nachhaltigen Zukunft für ihr Unternehmen und legen daher großen Wert auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Erwerbers. Eine solche Strategie kann den entscheidenden Ausschlag für die Entscheidung des Verkäufers zugunsten eines bestimmten Erwerbers geben.
Beispiele aus der Praxis von INDUS zeigen, wie nachhaltiges Handeln umgesetzt wird. So hat das Portfoliounternehmen BETEK ein neues Zink-Recycling-Verfahren für Wolframcarbid entwickelt, das nicht nur die CO2-Emissionen reduziert, sondern auch die Versorgungssicherheit erhöht und Kosten spart. Ein anderes Projekt fördert die Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung. Diese Projekte illustrieren, wie konkrete Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit beitragen können.
Schmidt betont zudem die Bedeutung der Kommunikation: „Eine klare und umfassende Kommunikation spielt eine entscheidende Rolle bei der Implementierung einer Nachhaltigkeitsstrategie.“ Die verschiedenen Stakeholder müssen über die relevanten Kanäle informiert werden, um die Nachhaltigkeitsbemühungen des Unternehmens transparent zu machen. Dies umfasst die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten, die Organisation von Roadshows und die Zusammenarbeit mit Rating-Agenturen.
Zusammenfassend zeigt der Beitrag von Johannes Schmidt, dass eine Beteiligungsgesellschaft, die eine nachhaltige Unternehmensstrategie verfolgt, nicht nur zur positiven Entwicklung der erworbenen Unternehmen beiträgt, sondern auch im Akquisitionsprozess erhebliche Vorteile erzielen kann. Familienunternehmer, die ihre Unternehmen in gute Hände geben wollen, bevorzugen Käufer, die ihre Werte teilen und sich langfristig für die nachhaltige Entwicklung engagieren. Eine klar formulierte und gelebte ESG-Strategie ist dabei ein entscheidender Faktor für den Erfolg.
Dr. Johannes Schmidt studierte Mathematik an der TH Darmstadt und wurde dort zum Dr. -Ing. im Fachbereich Mechanik promoviert. Er ist seit Januar 2006 als Vorstand für die INDUS Holding AG tätig; im Juli 2018 übernahm er den Vorstandsvorsitz. Während seiner Tätigkeit bei INDUS hat er eine Vielzahl von Akquisitionen von Familienunternehmen begleitet. Vor seiner Tätigkeit bei INDUS war Dr. Schmidt Alleingeschäftsführer bei der ebm-papst Landshut GmbH. Seine Karriere startete Dr. Schmidt bei der Richard Bergner GmbH, einem Hersteller von Elektroarmaturen aus Schwabach. Zunächst übernahm er hier Entwicklungsaufgaben und stieg dann im Rahmen seiner 12-jährigen Tätigkeit zum Geschäftsführer auf.
Themen: Ratings | Kommentare deaktiviert für Differenzierungspotential für eine Beteiligungsgesellschaft beim Erwerb von Familienunternehmen durch eine nachhaltige Unternehmensstrategie mit klarem ESG-Bezug