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Diskriminierung im Sozialkreditsystem

Von Dr. Oliver Everling | 3.Februar 2021

In Sozialkreditsystemen (SKS) spielen vor allem vier Arten von Diskriminierung eine Rolle: staatliche Präferenzen für das Verhalten seiner Bürger, das Ausnutzen von Marktmacht durch Preisdifferenzierung, Irrtumsdiskriminierung und statistische Diskriminierung. Mit diesen Diskriminierungsarten befasst sich Dr. Dirk Schlotböller in seinem Beitrag zum Buch „Social Credit Rating“.

Schlotböller hat seit dem Jahr 2001 am Centrum für angewandte Wirtschaftsforschung in Münster zum Thema Diskriminierung geforscht und 2008 seine Promotion zu diesem Thema abgeschlossen. Von 2008 bis 2018 war er beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag in verschiedenen Funktionen der Abteilungen Wirtschaftspolitik, Außenwirtschaft und Innovation/Industrie tätig. 2018 wechselte er ins Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Artikel gibt seine private Einschätzung wieder.

„Generell erleichtert das SKS dem chinesischen Staat, Informationen über das Verhalten seiner Bürger zu gewinnen. Damit ermöglicht es Effizienzsteigerungen für staatliches Handeln. Dementsprechend kann eine Veröffentlichungspflicht anonymisierter Daten die Effizienz weiter erhöhen,“ so Schlotböller, „damit andere Marktteilnehmer, diese ohne Zusatzkosten mutzen können.“

Grundsätzlich positiv sei zunächst, dass das SKS die Durchsetzung von Rechtstreue im Interesse der Bürger erleichtert (Schutz geistigen Eigentum, Lebensmittelsicherheit, Erhalt der Umwelt). Es kann außerdem dazu beitragen, Missbrauch im Staatswesen wie Korruption und Diskriminierung aufzudecken.

Als problematisch sieht Schlotböller dabei allerdings den Verzicht auf den „Wettbewerb als Entdeckungsverfahren“. Unzureichender politischer Wettbewerb erschwert staatliches Handeln entsprechend den Vorlieben der Bevölkerung. Gleichzeitig steigt die Gefahr von Missbrauch durch Regierungsvertreter, insbesondere die Diskriminierung politisch unerwünschter Verhaltensweisen.

„Auf anderen Märkten vergrößert eingeschränkter Wettbewerb den Diskriminierungsspielraum ebenfalls – das gilt auch und gerade in der chinesischen Wirtschaft. Verfügt der Staat bzw. staatliche Unternehmen über ein Monopol,“ analysiert Schlotböller, „hat er besonders große Möglichkeiten, zu diskriminieren, ohne die sonst übliche Prämie für seine Präferenz zahlen zu müssen. In solchen Konstellationen erleichtert das SKS auch eine gewinnmaximierende Preisdifferenzierung. Ein leistungsfähiges SKS bietet grundsätzlich großes Potenzial, Ausfallwahrscheinlichkeiten oder Produktivitäten besser abzuschätzen (und damit Irrtums- durch statistische Diskriminierung zu verdrängen). Ein eingeschränkter Wettbewerb lähmt jedoch die Effizienz der Erkenntnisgewinnung und -verarbeitung.“

Das SKS birgt also nicht nur neue Missbrauchsmöglichkeiten wie jede andere Innovation auch, warnt Schlotböller. „Durch den eingeschränkten politischen und wirtschaftlichen Wettbewerb entstehen systematische Fehlanreize. Gerade im Umgang mit ausländischen Unternehmen kann China trotz seiner wirtschaftlichen Bedeutung aber nicht agieren – der Standortwettbewerb schränkt den Diskriminierungsspielraum ein.“

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