« | Home | »

Neue Risiken nach EEG-Reform

Von Dr. Oliver Everling | 11.Juni 2014

“Die Finanzierung erneuerbarer Energien wird mit Sicherheit nicht an uns scheitern”, sagt Alexandra Pohl, Gruppenleitung Strukturierte Finanzierung Erneuerbare Energien, DZ BANK AG, in der “Renewable Energy Finance 2014″ Konferenz des Frankfurt School Verlags in Frankfurt am Main. Pohl beschwichtigt die Befürchtung, dass es mit dem neuen Gesetz mit der Finanzierung erneuerbarer Energien zu Ende gehe.

Pohl skizziert die Merkmale von Projektfinanzierungen als in sich abgeschlossenes, wirtschaftlich und rechtlich isoliertes Investitionsvorhaben. Die Erbringen des Kapitaldienstes erfolgt ausschließlich aus den zukünftigen Erträgen des Projektes. Darlehensnehmer ist i. d. R. eine eigens für die Realisierung des Vorhabens gegründete Projektgesellschaft. Im Vergleich zur klassischen Unternehmensfinanzierung müssen Entwickler mit erhöhten Eigenkapitalanforderungen je nach Projektart rechnen. Die Laufzeit orientiert sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der finanzierten Wirtschaftsgüter. Die Besicherung ist abgestellt auf das zu finanzierende Objekt. Je nach Anwendungsbereich besteht häufig die Verpflichtung zum vorrangigen Aufbau von Liquiditätsreserven. Soweit die von Pohl aufgezählten Merkmale.

Der EK-Einsatz müsse mindestens 10% der Investitionskosten erreichen. Der Kapitaldienstdeckungsgrad (DSCR) in jedem Jahr müsse 110% betragen. Ein DSCR von 115% ist bei Standorten der Windregionen 22-25 (BY, BW, RLP, Süd-HE) zu verlangen. Grundsätzlich wird die Vorlage von zwei unabhängigen Windgutachten verlangt. Die Verpfändung einer Liquiditätsreserve in Höhe von grundsätzlich 50% des Kapitaldienstes des Folgejahres dient als zusätzliche Sicherheit.

Die Finanzierungslösungen im Bereich Erneuerbare Energien werden vom KfW Programm Standard, LR Darlehen – Energie vom Land – und Bankdarlehen in Kombination mit Zinsderivaten bestimmt. Laufzeit meist 15 Jahre, in der Regel angelehnt an vorliegenden Wartungsvertrag. Bei Siemens und Enercon sind auch Laufzeiten von 17 Jahren u.U. möglich, soweit ein entsprechender Vollwartungsvertrag vorliegt, berichtet Pohl. Sie weist darauf hin, dass teilweise auch die Verwendung von Vorschaltdarlehen und Tilgung innerhalb der ersten beiden tilgungsfreien Jahre zum Einsatz komme.

Pohl kommt auf die Mitigationsmöglichkeiten der Cash-Flow-Risiken nach EEG 2.0 zu sprechen: Erhöhung der Risikoabschläge (Anpassung DSCR), Erhöhung von Sicherheitseinbehalten während der Bauphase, Erhöhung der Bonitätsanforderung an wesentliche Projektpartner (WEA-Hersteller, Direktvermarkter, Wartungsunternehmen), Strukturierung der Fremdkapitaltranchen hinsichtlich verkürzter Laufzeiten, Cash-sweeps etc., Bildung zusätzlicher MRAs (Maintenance Reserve Accounts) bzw. DSRAs (Debt Service Reserve Accounts), Neustrukturierung der Betriebskosten – losgelöst von MWh oder ct/KWh besonders an Top-Standorten (Pachten, technische und kaufmännische Betriebsführung, Vollwartungsvertrag) und Verstärkung des Kontaktes zu Regulierungsbehörden.

Themen: Nachhaltigkeitsrating | Kommentare deaktiviert für Neue Risiken nach EEG-Reform

Kommentare geschlossen.

  • http://everling.de

    Seit dem Start des Blogs im Jahr 1998 wurden hier mehr als 5.000 Fachbeiträge veröffentlicht. Die seit 2006 nahezu unveränderte Grundstruktur der Website ist Ausdruck einer bewussten editorischen Entscheidung: Statt einer regelmäßigen gestalterischen Neuausrichtung steht die langfristige Dokumentation im Vordergrund. Dadurch bleibt der zeitgeschichtliche Kontext der Veröffentlichungen erhalten. Die Website fungiert damit nicht nur als umfangreiches digitales Facharchiv, sondern zugleich als Zeugnis der Entwicklung wissenschaftlicher Online-Kommunikation seit den Anfängen des Internets im Finanzbereich.
  • ^^^

    RATING EVIDENCE GmbH

    E-Mail:

    info@rating-evidence.com

    Telefon:

    +49 69 772677

    Internet:

    www.rating-evidence.com

    Legal Entity Identifier (LEI):

    529900H7U10QMQQ4CU62

    Amtsgericht:

    Frankfurt am Main, HRB 58721

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

    DE286772649

    Geschäftsführer:

    Dr. Oliver Everling

    Büro:

    Ditmarstraße 1
    60487 Frankfurt am Main
    Deutschland