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Anlegergerechte Transparenz

Von Dr. Oliver Everling | 27.Mai 2011

Transparenz – was macht die Aufsicht? Dr. Günter Birnbaum, Abteilungsleiter, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), erläutert auf der Konferenz “Transparenz von Bankangeboten” der Frankfurt School of Finance & Management, Tätigkeiten der BaFin.

Jährliche Prüfung des Wertpapiergeschäfts, Teilnahme an den jährlichen Prüfungen, Setzen von Prüfungsschwerpunkten, Sonderprüfungen, etwa bei “Lehman”, Untersagen von Missständen bei der Werbung – etwa des “cold callings”, Auskunfts- und Vorlageersuchen, etwa bei der Beschwerdebearbeitung und per “thematic work”, Bussgelder, §§ 4 und 4a WpHG, Misstandsaufsicht usw. – Birnbaum macht die vielfältigen Aufgaben der BaFin sowie die Schwierigkeiten deutlich, das Geleistete der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Die BaFin macht aber entgegen mancher Gerüchte kein “mystery shopping”, unterhält keine eigenen Prüfungsteams und hat keinen Auftrag für den individuellen Anlegerschutz.

“Wenn es eine anlegergerechte Beratung gibt, muss es auch eine anlegergerechte Transparenz der Produkte geben”, so eine der Thesen von Birnbaum. Status quo: Der Gesetzgeber fordert Aufklärung über die Risiken der Produkte an sich. “Einige Produkte verweigern sich per se einer weitgehenden Transparenz. Kann der Kunde auf Produkttransparenz verzichten?” Birnbaum warnt dass Transparenz aus einem “schlechten” Produkt kein “gutes” Produkt machen könne.

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