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Banken als staatliche Eventualverbindlichkeiten

Von Dr. Oliver Everling | 28.März 2014

Anthony Cooke von der Ratingagentur Capital Intelligence sieht im Länderrisiko drei Dimensionen: Wirtschaftliche und politische Risiken sowie Risiken aus staatlichen Eingriffen. Dieses Dimensionen des Länderrisikos sind bei der Beurteilung des Ausfallrisikos von Banken zu berücksichtigen.

Die Widerstandskraft der Wirtschaft, Inaltion, makroökonomische Risiken und Zahlungsbilanzungleichgewichte kennzeichnen das wirtschaftliche Risiko eines Landes. Sozialprodukt pro Kopf, Diversifikation der Produktion und der Exporte sowie Wachstumsraten indizieren die wirtschaftliche Stärke eines Landes, nennt Cooke eine Reihe von Beispielen. „Inflation macht es schwer, Kredit- und Marktrisiken richtig zu beurteilen“, sagt Cooke und fügt hinzu, dass ebenso Deflation schädliche Wirkungen haben könne – mit umgekehrten Vorzeichen.

Das Länderrisiko werde nicht nur von der Verschuldung des Staates beeinflusst, sondern auch Höhe und Wachstum der privaten Verschuldung spielen hier eine Rolle. Diese müsse mit den Preisentwicklungen von wichtigen Aktivaklassen in Beziehung gesetzt werden, wie Immobilien oder Aktien. Hier seien auch die Funktionsweise der Geld-, Kredit- und Kapitalmärkte zu berücksichtigen. Externe Ungleichgewichtige können in der Handelsbilanz und der Finanzierung von Handelsdefiziten wurzeln.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Effizienz der Bankenaufsicht und die EIngriffsmöglichkeiten zur Rettung oder Auflösung von Banken sind vor dem Hintergrund des Rechtssystems, der Gerichte und der Arbeitsweise der Behörden zu analysieren. „Auf dem Papier haben viele Länder die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt, in der Praxis unterscheiden sich diese jedoch zum Teil erheblich“, sagt Cooke und zählt Beispiele aus der Asienkrise 1997 und aus den jüngeren Finanzkrisen auf.

Cooke wirft Fragen nach den Fähigkeiten verschiedener Staaten auf, die Liquidität von Banken zu sichern und Sicherheitsnetze für Einleger zu spannen, die in einer neuen Krise alle Ansprüche sichern würden. Es komme bei der Risikobeurteilung auch auf die genaue Kenntnis der Mechanismen an, die für die Abwicklung von Banken vorgesehen seien.

Das „Sovereign Credit Risk“ sei nur eine Dimension des Länderrisikos, differenziert Cooke. Ob eine Regierung ihre Zahlungsverplichtungen nachkommen könne, hänge von politischen Risiken, der wirtschaftlichen Stabilität und dem Wachstum eines Landes, von der fiskalischen Performance und den internationalen Finanzierungsbeziehungen des Staates ab. So spiele in vielen Fällen die Auflagen der Weltbank eine Rolle, inwieweit diese eingehalten werden.

Cooke zeigt die weiteren Verzweigungen der Kriteriologie der Ratingagentur auf, die sich im Einzelnen mit den EInnahmen des Staates befasst, der Struktur des Staatshaushaltes und den Finanzierungsnotwendigkeiten. Die Höhe der Staatsverschuldung ist für sich genommen nicht aussagefähig, um die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls zu bestimmen. „Das Bankensystem ist für die meisten Staaten eine riesige Eventualverbindlichkeit“, zeigt Cooke einige Zusammenhänge auf und gibt eine Serie historischer Beispiele.

Themen: Bankenrating | Kein Kommentar »

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