« | Home | »

Direct Lending in der Restrukturierung

Von Dr. Oliver Everling | 22.Mai 2017

Dr. Cristina Weidner, Counsel bei Clifford Chance, will „keine Angst verbreiten“, so leitet sie ihren Vortrag auf der 11. Clifford Chance Fondskonferenz ein. Es geht um Kreditfonds, Direct Lending Finanzierungen in der Restrukturierung. Wenn das Eigenkapital vollkommen aufgebraucht ist, die Covenants gerissen sind und die Eigenkapitalgeber sich praktisch schon verabschiedet haben, dann kommen Direct Lending Finanzierungen in der Restrukturierung zum Zuge.

Weidner skizziert die vielfältigen Interessenlagen und illustriert Restrukturierungssituationen, konsensuale und nicht konsensuale Handlungsoptionen. Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählen Standstill, Amend & Extend, Brückenfinanzierung, Reduktion von Haftungsrisiken und die Evaluation von Optionen. Es geht hier darum, Zeit zu gewinnen. Die Verwertung von Sicherheiten beschleunigt die Wirkung der Krise, gefährdet alle Garantiegeber im Konzern. Weidner kommt auch auf die Verwertung verpfändeter Geschäftsanteile im Rahmen einer öffentilchen Versteigerung zu sprechen.

Zu den langfristigen Maßnahmen rechnet Weidner die umfassende finanzielle Restrukturierung, Sanierungsgutachten, operative Maßnahmen sowie das Planinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung.

Ein Lösungsansatz kann in einem Leveraged Buyout liegen. Eine typische LBO-Finanzierungsstruktur ordnet die operativen Unternehmen einer Finanzierungsholding unter, die Senior Secured Loans, Second Lien Loans, Mezzanine usw. der Gruppe Mittel zuführt. Weidner kommt ferner auf die Vorteile der doppelnützigen Treuhandstruktur für Banken zu sprechen.

Konsensuale Lösungen gründen auf Verhandlungen von Sanierungsbeiträgen mit allen beteiligten Stakeholdern zur Umsetzung einer finanziellen Restrukturierung, nachhaltige Sanierung auf der Grundlage eines Sanierungsgutachtens sowie einen Ertrags- und Finanzplan mit einem schlüssigen und realisierbaren Unternehmenskonzept für einen angemessenen Prognosezeitraum. Es sei umstritten, so Weidner, ob es für die Rentabilität auf das bilanzielle oder das wirtschaftliche Eigenkapital ankommt.

Ein englisches Scheme of Arrangement ist dagegen ein semi-konsensuales Verfahren nach dem UK-Companies Act 2006. Die Zuständigkeit der englischen Gerichte erfordert hinreichende Anküpfung an englisches Recht, z.B. Kreditdokumentatioon unterliegt englischem Recht. Es sieht die Bildung von Glübuergruppen nach wirtschaftlichen Kriterien vor. Das Scheme wird mit 75 % Mehrheit angenommen. Es gibt kein automatisches Moratorium, aber ein Amend&Extend-Scheme ist hier möglich, berichtet Weidner.

Weidner macht sich Hoffnungen auf die Einführung eines präventiven Sanierungsverfahrens aufgrund des Richtlinienentwurfs der EU Kommission vom 22. November 2016 zur Erleichterung grenzüberschreitender Restrukturierungsmaßnahmen.

Themen: Kreditrating | Kein Kommentar »

Kommentare

Sie müssen eingelogged sein um einen Kommentar zu posten.