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Erneut Unruhe bei Grenke AG

Von Dr. Oliver Everling | 7.Juni 2024

Die Grenke AG steht erneut im Fokus der Finanzaufsicht BaFin. Am 20. Februar 2024 erging ein Bescheid der BaFin, der die Grenke AG verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Geschäftsorganisation den Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) entspricht. Diese Entscheidung basiert auf den Ergebnissen einer Sonderprüfung, die im Wesentlichen im dritten Quartal 2023 durchgeführt wurde. Die Prüfung hatte Mängel in mehreren Bereichen der Geschäftsorganisation offenbart, darunter die gruppenweite Geschäfts- und Risikostrategie, das Risikoklassifizierungsverfahren, die Messung der Adressenausfallrisiken sowie Prozesse zur Kreditgewährung und -bearbeitungskontrolle.

Die BaFin hat angeordnet, dass Grenke AG Maßnahmen ergreifen muss, um die festgestellten Mängel zu beheben und kontinuierlich über den Stand der Mängelbereinigung zu berichten. Diese Anordnung ist inzwischen bestandskräftig und stellt eine weitere Entwicklung in der Serie von Herausforderungen dar, denen sich Grenke seit 2021 stellen muss. Über Grenke musste wiederholt berichtet werden.

Bereits 2021 geriet die Grenke AG in die Schlagzeilen, als die BaFin eine Sonderprüfung aufgrund von Bilanzunregelmäßigkeiten und Vorwürfen der Bilanzmanipulation einleitete. Diese Untersuchung führte zu erheblichen Turbulenzen und zwang das Unternehmen, umfassende interne Reformen einzuleiten. Die damals festgestellten Mängel betrafen insbesondere die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Finanztransaktionen sowie die Einhaltung von regulatorischen Vorgaben.

Gemäß § 25a Absatz 1 KWG muss eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen, dass Institute und Gruppen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und betriebswirtschaftlich notwendige Maßnahmen ergreifen. Ein zentrales Element hierbei ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Die Institute müssen über eine gruppenweite Risikosteuerung verfügen, die den Anforderungen des KWG gerecht wird.

Sollte die BaFin feststellen, dass eine Geschäftsorganisation Mängel aufweist, kann sie gemäß § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG einschreiten und die Behebung dieser Mängel anordnen. Diese Möglichkeit hat die BaFin im aktuellen Fall bei der Grenke AG genutzt.

Die Anordnung der BaFin verdeutlicht die fortlaufende Notwendigkeit einer strengen Überwachung und Anpassung der internen Strukturen bei der Grenke AG. Das Unternehmen steht vor der Herausforderung, die festgestellten Mängel zeitnah und umfassend zu beheben, um den Anforderungen der Finanzaufsicht gerecht zu werden und weiteres Vertrauen bei Investoren und Kunden zurückzugewinnen.

Die Maßnahmen zur Mängelbeseitigung und die kontinuierliche Berichterstattung an die BaFin werden entscheidend dafür sein, wie sich die Grenke AG in den kommenden Monaten entwickelt. Es bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen die notwendigen Reformen erfolgreich umsetzen kann und somit die Grundlage für eine stabile und regelkonforme Geschäftstätigkeit schafft.

Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass die Grenke AG weiterhin unter intensiver Beobachtung steht und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation strikt einhalten muss. Dies ist nicht nur im Interesse der Finanzaufsicht, sondern auch für die nachhaltige Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens von entscheidender Bedeutung.

Themen: Aktienrating, Anleiherating | Kein Kommentar »

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