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Fit für die Insolvenzwelle

Von Dr. Oliver Everling | 21.August 2020

Die Vorbereitungen für das Massensterben laufen auf Hochtouren. Mit dem Ausbruch von COVID-19 und den damit einhergehenden infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen haben sich bundesweit Betriebsschließungen in sämtlichen wirtschaftlichen Branchen gehäuft. Ein umfassender Versicherungsschutz kann Ertragsausfälle von Unternehmen jedoch ausgleichen und die Kontinuität der unternehmerischen Tätigkeit sichern. Deshalb durchleuchten derzeit avocado rechtsanwälte die Versicherungsbedingungen ihrer Mandanten auf Ansprüche gegen ihre Versicherung.

„Unternehmen sollten bereits bestehende Versicherungsverträge überprüfen oder gegebenenfalls mit der Versicherung nachverhandeln“, so der Rat der Experten aus Frankfurt am Main.

Die Unternehmen haben mit den Folgen der Politik zu kämpfen. „Staatlich angeordnete Betriebsunterbrechungen oder -schließungen haben während der COVID-19-Pandemie massive wirtschaftliche Schäden für Unternehmen vieler Branchen verursacht. Nur durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht konnte eine sofortige Insolvenzwelle zwar verhindert, jedoch nicht aufgehoben werden“, urteilen die Anwälte.

Aus Sicht von avocado rechtsanwälte befinden sich viele wirtschaftlich bereits insolvente Unternehmen in einer geduldeten Form der Eigenverwaltung. Bei der „offiziellen“ Eigenverwaltung handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, das sich von der Regelinsolvenz in einigen Punkten unterscheidet. Ziel der Eigenverwaltung ist es, dass ein Unternehmen unter Beteiligung des bisherigen Managements saniert wird.

Mit dem Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht – zum jetzigen Stand zum 30. September 2020 – dürfte die geduldete Form der Eigenverwaltung in eine Insolvenzantragspflicht münden. Wer dann nicht seinen Insolvenzantrag stellt, macht sich möglicherweise strafbar.

Themen: Bankinternes Rating, Mittelstandsrating, Unternehmensrating | Kein Kommentar »

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