« | Home | »

„Immobilienbesitzern droht Steuerschock nach der Wahl“

Von Dr. Oliver Everling | 23.September 2021

In vielen Gemeinden steht Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht nur die Erhöhung von Grundsteuern bevor, sondern auch die zusätzliche Einführung weiterer Belastungen in Form von Wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Damit ist jedoch nicht genugt. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke planen die Besteuerung von Immobilienverkäufen nach der Wahl. Die Pläne von drei Parteien, die allen Prognosen zufolge an der neuen Bundesregierung beteiligt sein könnten, verheißen für Immobilienbesitzer eine drastische Steuererhöhung: So möchten die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gemäß ihren jeweiligen Wahlprogrammen unter anderem die Zehnjahresfrist für steuerfreie Grundstücksverkäufe abschaffen.

Das bedeutet: Wer nach zehn Jahren seine vermietete Immobilie verkauft, zahlt heute auf den Erlös keine Steuer. Bei eigengenutzten Immobilien ist der Verkaufserlös bis jetzt sogar grundsätzlich steuerfrei. Fällt diese Spekulationsfrist, sind Immobilienverkäufe auch nach zehnjähriger Haltedauer steuerpflichtig. „Je nach Wahlausgang könnte es zu einer Verkaufswelle auf dem Markt für Wohnimmobilien kommen mit entsprechenden Preisschwankungen“, sagt Immobilienexperte Otto Kiebler, Gründer, Inhaber und Geschäftsführer der giv Gesellschaft für internationale Immobilienvermittlung und Vermögensplanung mbH.

Das Beispiel Österreich zeige, dass eine solche Gesetzesänderung keineswegs unrealistisch ist. Dort wurde im April 2012 für viele überraschend und ohne Übergangsfrist die steuerfreie Spekulationsfrist abgeschafft. Seitdem fordert der österreichische Fiskus – auch bei eigengenutzten Immobilien – 30 Prozent des Veräußerungsgewinns für die Staatskasse. Für eine Eigentumswohnung, die zum Beispiel mit einem Wertgewinn von € 350.000 verkauft wird, sind demnach € 105.000 Steuern fällig. Für Altbestände (Anschaffung vor 2002) ist in Österreich eine pauschale Steuerzahlung von 4,2 % des gesamten Verkaufserlöses fällig.

Geld, um die leeren Kassen nach der Corona-Pandemie wieder zu füllen, soll von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern kommen. „Immobilienbesitzer werden traditionell oft belastet, da das Eigentum gut dokumentiert ist und es sich um einen sehr großen Markt handelt“, sagt Immobilienexperte Kiebler. Binnen eines Jahres wuchsen die Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts um 14,4 Prozent oder 273,8 Milliarden Euro an – der höchste in der Statistik jemals erfasste Wert am Ende eines Jahres. Pro Kopf entspricht das einer Verschuldung von 26.141 Euro.

Kiebler rät Immobilienbesitzern, die Entwicklung im Auge zu behalten und alle Optionen in Erwägung zu ziehen. Neben einem Verkauf könnte zum Beispiel eine Immobilienverrentung in Frage kommen. Bei einem Verkauf mit anschließendem Nießbrauch besteht derzeit noch eine steuerfreie Auszahlung des Verkaufserlöses, diese Variante wäre von dem Wegfall der Spekulationsfrist für Immobilienverkäufe nicht betroffen.

Themen: Immobilienrating | Kommentare deaktiviert für „Immobilienbesitzern droht Steuerschock nach der Wahl“

Kommentare geschlossen.

  • http://everling.de

    Seit dem Start des Blogs im Jahr 1998 wurden hier mehr als 5.000 Fachbeiträge veröffentlicht. Die seit 2006 nahezu unveränderte Grundstruktur der Website ist Ausdruck einer bewussten editorischen Entscheidung: Statt einer regelmäßigen gestalterischen Neuausrichtung steht die langfristige Dokumentation im Vordergrund. Dadurch bleibt der zeitgeschichtliche Kontext der Veröffentlichungen erhalten. Die Website fungiert damit nicht nur als umfangreiches digitales Facharchiv, sondern zugleich als Zeugnis der Entwicklung wissenschaftlicher Online-Kommunikation seit den Anfängen des Internets im Finanzbereich.
  • ^^^

    RATING EVIDENCE GmbH

    E-Mail:

    info@rating-evidence.com

    Telefon:

    +49 69 772677

    Internet:

    www.rating-evidence.com

    Legal Entity Identifier (LEI):

    529900H7U10QMQQ4CU62

    Amtsgericht:

    Frankfurt am Main, HRB 58721

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

    DE286772649

    Geschäftsführer:

    Dr. Oliver Everling

    Büro:

    Ditmarstraße 1
    60487 Frankfurt am Main
    Deutschland