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Neue Spielregeln für Ratingagenturen

Von Dr. Oliver Everling | 31.Januar 2022

Die EU-Verordnung über Credit Rating Agencies (CRAR) enthält eine Reihe von Anforderungen, die dem Markt Klarheit darüber verschaffen sollen, ob Unternehmen oder Schuldtitel einer Erstprüfung oder einem vorläufigen Rating durch Ratingagenturen unterzogen wurden, bevor sie ein Kreditrating erhalten.

Das Ziel dieser Anforderungen besteht darin, die Auswirkungen des Rating-Shoppings abzumildern. Rating-Shopping kann so verstanden werden, schreibt nun die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), dass ein Emittent mit einer Reihe von Ratingagenturen zusammenarbeitet, um nur diejenigen Ratingagenturen auszuwählen, die die günstigste Bewertung für das Unternehmen oder den Schuldtitel abgeben.

Durch die Entscheidung, nur die Ratingagenturen zu ernennen, die die günstigste Bewertung abgeben, entstehen Risiken für den Anlegerschutz und die Finanzstabilität, insbesondere Risiken der Ratinginflation und mangelnder methodischer Strenge. „Während sich die Bedenken hinsichtlich dieser Praxis zunächst auf Ratings für strukturierte Finanzen2 konzentrierten,“ berichtet die ESMA, „erweiterten die Überarbeitungen der CRA-Verordnung den Schwerpunkt auf ein breiteres Spektrum von Unternehmen und Schuldtiteln, die von Ratingagenturen bewertet wurden.“

Der Grundgedanke der CRAR besteht darin, den Anlegern und dem Markt mehr Transparenz darüber zu bieten, welche Unternehmen oder Schuldtitel möglicherweise einem Rating-Shopping unterzogen wurden. Dadurch können sie vorab über die diesen Unternehmen oder Schuldtiteln zugewiesenen Ratingstufen informiert werden. So soll auch der Anreiz für Emittenten verringert werden, sich in Zukunft auf dieses Verhalten einzulassen.

Nun veröffentlicht die ESMA Leitlinien und einen Abschlussbericht „Final Report – Guidelines on Disclosure Requirements for Initial Reviews and Preliminary Rating“. Der Zweck dieser Leitlinien besteht darin, Regeln bereitzustellen, die Unstimmigkeiten bei der Anwendung dieser Anforderungen durch Ratingagenturen beheben und dadurch die Risiken, die durch Rating-Shopping entstehen, so weit wie möglich gemäß den bestehenden Bestimmungen der Ratingagentur-Verordnung reduzieren.

Die ESMA hatte eine öffentliche Konsultation zu diesen Leitlinien durchgeführt, um die Ansichten von Ratingagenturen und anderen relevanten Interessenträgern einzuholen. In die endgültigen Leitlinien wurden eine Reihe von Änderungen und Klarstellungen aufgenommen, um den während dieser Konsultation geäußerten Ansichten Rechnung zu tragen.

Themen: Anleiherating, Unternehmensrating, Verbriefungsrating | Kein Kommentar »

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