Aufsichtsorgan der Ratingagentur

Von Dr. Oliver Everling | 31.Dezember 2009

Eine Ratingagentur ist auf eine Art und Weise zu organisieren, die gewährleistet, dass ihre Geschäftsinteressen die Unabhängigkeit und Korrektheit der Ratingtätigkeiten nicht gefährden. Diese Anforderung ergibt sich nicht nur aus dem auf Ratingagenturen lastenden Druck des Marktes, sondern seit Ende 2009 auch aus der EU-Verordnung über Ratingagenturen. Nach dieser muss darüber hinaus die Geschäftsleitung einer Ratingagentur ausreichend gut beleumundet sein und über ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen verfügen sowie eine solide und umsichtige Führung der Agentur gewährleisten.

Mindestens ein Drittel der Mitglieder, jedoch nicht weniger als zwei Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Ratingagentur müssen unabhängige Mitglieder sein, die nicht in die Ratingtätigkeiten eingebunden sind. Die Vergütung der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans hängt nicht vom geschäftlichen Erfolg der Ratingagentur ab und ist so festzulegen, dass die Unabhängigkeit ihres Urteils gewährleistet ist. Die Mandatsdauer der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ist im Voraus zu bestimmen und darf fünf Jahre nicht übersteigen. Auch ist das Mandat nicht erneuerbar. Den unabhängigen Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ist ihr Mandat nur dann zu entziehen, wenn ein Fehlverhalten oder unzureichende Leistungen vorliegen.

Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, einschließlich seiner unabhängigen Mitglieder, müssen mehrheitlich über ausreichende Fachkenntnisse im Bereich Finanzdienstleistungen verfügen. Gibt eine Ratingagentur Ratings für strukturierte Finanzinstrumente ab, müssen zumindest eines der unabhängigen Mitglieder und ein anderes Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans über weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den Märkten für strukturierte Finanzinstrumente auf leitender Ebene verfügen.

Neben der allgemeinen Verantwortung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans haben seine unabhängigen Mitglieder die spezielle Aufgabe, eine Reihe von Bereichen zu überwachen. Die Entwicklung der Ratingpolitik und der von der Ratingagentur bei ihren Ratingtätigkeiten verwendeten Methoden, die Wirksamkeit des internen Qualitätskontrollsystems der Ratingagentur in Bezug auf die Ratingtätigkeiten, und die Wirksamkeit der Maßnahmen und Verfahren, die eingeleitet werden, um die Erkennung, Beseitigung oder Handhabung und Offenlegung von Interessenskonflikten sicherzustellen, müssen ebenso kontrolliert werden wie die Prozesse zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen sowie zur Unternehmensführung, einschließlich der Effizienz der so genannten Überprüfungsstelle. Die Stellungnahmen der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sind dem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan in regelmäßigen Abständen vorzulegen und der zuständigen Behörde auf Verlangen zu übermitteln.

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Jahr der Registrierungsanträge für Agenturen

Von Dr. Oliver Everling | 31.Dezember 2009

Das Jahr 2010 verspricht das Jahr der Anträge von Ratingagenturen auf Registrierung nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen zu werden.

Zu den nach der EU-Verordnung für den Antrag auf Registrierung beizubringenden Informationen gehören neben Selbstverständlichkeiten wie der vollständige Name der Ratingagentur, Anschrift des satzungsmäßigen Sitzes in der Gemeinschaft, Name und Kontaktdaten einer Ansprechperson auch zum Beispiel der Name und Kontaktdaten des Compliance-Beauftragten. Die Funktion des Compliance-Beauftragten muss also bereits bei Antragstellung eingerichtet sein.

Darüber hinaus müssen die Rechtsstellung, die Kategorie der Ratings, für die die Ratingagentur einen Antrag auf Registrierung stellt, die Eigentumsstruktur, die Organisationsstruktur und Unternehmensverfassung geklärt sein. Damit die Ratingagentur auch stets ihr Leistungsversprechen auch stets operativ erfüllen kann, müssen die finanziellen Ressourcen für die Durchführung von Ratingtätigkeiten ausreichend sein. Die Personalausstattung der Ratingagentur und Fachkenntnisse des Personals müssen nach gewiesen werden.

Soweit die Agentur auch über Töchter arbeitet, müssen Informationen zu Tochtergesellschaften der Ratingagentur vorgelegt werden. Der Antrag muss eine Bschreibung der Verfahren und Methoden zur Abgabe und Überprüfung von Ratings, die Strategien und Verfahren zur Erkennung, Handhabung und Offenlegung von Interessenkonflikten, Informationen über die Ratinganalysten, Vergütungs- und Leistungsbewertungsregelung und andere Dienstleistungen, die die Ratingagentur zu erbringen beabsichtigt und die keine Ratingtätigkeiten sind, enthalten.

Von entscheidender Bedeutung ist der Geschäftsplan, einschließlich Angabe des Ortes, an dem die Haupttätigkeiten ausgeübt werden sollen, des Ortes, an dem Zweigniederlassungen eingerichtet werden sollen, und Erläuterung des geplanten Geschäftstyps, wie auch Unterlagen und detaillierte Angaben zur voraussichtlichen Übernahme von Ratings Dritter, Unterlagen und detaillierte Angaben zu geplanten Auslagerungsvereinbarungen einschließlich Angaben zu den Unternehmen, die die ausgelagerten Aufgaben übernehmen.

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Handbuch Credit Management

Von Dr. Oliver Everling | 23.Dezember 2009

Die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Steuern und Abgaben befindet sich nunmehr schon seit Jahrzehnten auf einem unerträglich hohen Niveau. Die volkswirtschaftliche Konsequenz davon ist die geringe Kraft dieser Unternehmen zur Bildung von Eigenkapital, denn dieses kann nur aus Mitteln gebildet werden, die dem Unternehmen nach Abzug von Steuern und Abgaben zur Verfügung stehen.

Zur Eigenfinanzierung von Unternehmen stehen grundsätzliche Wege der Innen- und Außenfinanzierung zur Verfügung. Der Weg der Außenfinanzierung ist vielen Mittelständlern inzwischen verschlossen, da sie entweder aus ihrem Privatvermögen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bereits ausgeschöpft haben, keine weiteren Eigenkapitalgeber finden oder ihnen auch der Zugang zur Börse verschlossen ist.

Bleibt der Weg der Selbstfinanzierung, der nur bei entsprechenden Gewinnen beschritten werden kann. Unter den früheren finanzpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland konnte jedoch bei mittelständischen Unternehmen nicht die Widerstandskraft aufgebaut werden, die jetzt in der Krise benötigt wird. Statt die fiskalpolitischen Leitlinien klar auf Steuersenkungen und staatliche Haushaltsbeschränkungen auszurichten, wurde es in den konjunkturell günstigen Phasen versäumt, kleine und mittlere Unternehmen zu stärken.

„Eine der wichtigsten Einflussgrößen für das Eintreten einer Insolvenz ist die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmens“, heißt es unter der Überschrift „Eigenkapitallücke nicht geschlossen“ dazu im „Handbuch Credit Management“ von Roland F. Erben und Stefan Hirschmann (Herausgeber) der Bank-Verlag Median GmbH aus Köln (ISBN 978-3-86556-117-6).

Die noch nicht überwundene Wirtschafts- und Finanzkrise wird daher gleich in doppelter Hinsicht dem Handbuch Leserinteresse zuführen: Einerseits werden in 2010 tausende von Unternehmern den Ganz zum Insolvenzgericht antreten müssen, andererseits wird die hohe Ausfallgefährdung von Forderungen auch (noch) gesunde Unternehmen dazu anhalten, sich intensiver mit dem Credit Management ihrer Forderungen zu befassen.

Von den Grundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen, den Aufgaben und Instrumenten bis hin zur Informationsverarbeitung im Credit Management befasst sich das „Handbuch Credit Management“ mit allen wesentlichen Fragen, die in diesem Zusammenhang in der Praxis beantwortet werden müssen, um sich gegen Ausfälle zu schützen.

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EU-Qualität von Ratings

Von Dr. Oliver Everling | 23.Dezember 2009

Die Ratingagenturen sollten gewährleisten, dass die zur Bestimmung der Ratings verwendeten Methoden, Modelle und grundlegenden Ratingannahmen, wie z. B. mathematische Annahmen oder Korrelationsannahmen, stets auf dem neuesten Stand gehalten und regelmäßig einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden und dass deren Beschreibungen so veröffentlicht werden, dass eine umfassende Überprüfung möglich ist. Diese Forderung geht aus dem Amtsblatt der Europäischen Union hervor.

In Fällen, in denen es aufgrund fehlender verlässlicher Daten oder der komplexen Struktur eines neuartigen Finanzinstruments, insbesondere eines strukturierten Finanzinstruments, zweifelhaft ist, ob die Ratingagentur ein verlässliches Rating abgeben kann, sollte die Ratingagentur kein Rating abgeben und ein bereits existierendes Rating zurückziehen. Dies geht aus der veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen hervor.

Änderungen betreffend die Qualität der für die Kontrolle eines bestehenden Ratings verfügbaren Informationen sollten mit dieser Überprüfung offengelegt werden, und gegebenenfalls sollte eine Änderung des Ratings vorgenommen werden. Um die nach dem Willen des EU-Gesetzgebers notwendige Qualität ihrer Ratings zu gewährleisten, sollte eine Ratingagentur durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Informationen, auf die sie sich bei Vergabe ihrer Ratings stützt, verlässlich sind.

Zu diesem Zweck sollte sie sich nach den EU-Text unter anderem auf Folgendes stützen können: von unabhängiger Seite geprüfte Abschlüsse oder sonstige öffentlich bekannt gegebene Informationen, Überprüfung durch einen seriösen Drittdienstleister, stichprobenweise Überprüfung der erhaltenen Informationen, Vertragsbestimmungen, die für den Fall, dass im Rahmen des Vertrags wissentlich sachlich falsche oder irreführende Informationen geliefert wurden, oder das bewertete Unternehmen oder die mit ihm verbundenen Dritten hinsichtlich der Genauigkeit dieser Informationen nicht mit der gebotenen Sorgfalt verfahren sind, eindeutig die Haftung des bewerteten Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Dritten vorsehen.

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Nutzen von Evidenzbeurteilungen

Von Dr. Oliver Everling | 23.Dezember 2009

Welcher Nutzen resultiert aus der Betrachtung der Evidenz eines Ratings? Die Evidenz, aus dem Englischen „evidence“ übernommen, versteht sich wörtlich übersetzt als Deutlichkeit oder Klarheit. Definitionsgemäß wird unter einer Ratingevidenz die „Beurteilung eines einzelnen vorliegenden Ratingurteils, jedoch keine grundsätzliche Beurteilung eines Ratingsystems oder einer Ratingagentur“ verstanden. Ratingevidenz stellt dabei ein ex ante Qualitätsmaß dar, d.h., die Beurteilung der Qualität des Ratings erfolgt ausschließlich anhand von Informationen, die zum Zeitpunkt des Ratings auch bereits zur Verfügung standen.

Ratingevidenz unterscheidet sich damit klar von einem Backtesting der Ratings einer Ratingagentur oder eines Kreditinstituts. Im Rahmen der Evidenzbeurteilung, die die RATING EVIDENCE GmbH durchführt, ist Ratingevidenz die Beweisführung anhand von einer Vielzahl von Kriterien, durch die Klarheit und Transparenz für ein Rating geschaffen wird. Diese Kriterien sind in einem heuristischen Bewertungsmodell miteinander verbunden und beziehen sich auf Organisation und Arbeitsabläufe bei der Erstellung des Ratings, verwendete Ratingmethode, eingesetztes Ratingsystem und Verfahren, verfügbare und genutzte Daten, erreichte Zertifizierung von Ratinggesellschaften und Ratingsystemen, Reputation sowie eingesetzte Ressourcen (insbesondere Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Personen).

Die genannten Kriterien zeigen die Notwendigkeit einer sehr differenzierten Beurteilung einzelner Ratings. So ist beispielsweise selbst bei einem hervorragend geeigneten Ratingverfahren eine gute Ratingevidenz nicht sichergestellt, wenn der beurteilenden Ratingagentur (oder dem Ratingadvisor) ausschließlich öffentlich zugängliche Informationen zur Hand waren, wenn diese systembedingt nicht ausreichen.

Auch eine wissenschaftlich bestens anerkannte Ratingmethodik führt zu einer deutlich schwächeren Einschätzung der Evidenz eines Ratings, wenn die erforderlichen Arbeitsprozesse wegen mangelhafter Dokumentation nicht stringent eingehalten werden oder die durchführenden Mitarbeiter über keine adäquate Qualifikation oder Erfahrung verfügen. Umgekehrt ist es selbst für erfahrene Mitarbeiter einer Ratingagentur grundsätzlich unmöglich, Ratings mit einer hohen Evidenz zu erzeugen, wenn die von ihnen angewandte Verfahrensweise methodische Fehler aufweist oder bei statistischen Analysen die Grundgesamtheit der ausgewerteten Daten zu gering oder nicht repräsentativ ist.

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ABS besser als der Ruf

Von Dr. Oliver Everling | 23.Dezember 2009

Die Analysten der DZ BANK werfen in ihren „ABS & STRUCTURED CREDITS“, einer Research-Publikation der DZ BANK AG, einen Blick zurück auf das Jahr 2009. Dabei gehen sie auf die Performance des gesamten Structured-Finance-Marktes ein. „Im ersten Asset Backed Watcher des neuen Jahres, der am 15. Januar erscheint, geben wir schließlich einen Ausblick für das Jahr 2010.“

Ginge es nach einer Vielzahl der in 2009 erschienenen Zeitungsartikel zum Thema Verbriefungen, so wäre die Performance-Analyse dieses Marktes schnell beendet, schreiben die Analysten. Den gemeinhin als „toxische Assets“ bezeichneten Wertpapieren wurde häufig eine katastrophale Performance nachgesagt, ohne auch nur zwischen Assetklassen oder Kontinenten (US-amerikanischer versus europäischer ABS-Markt) zu differenzieren.

So war am 24. November diesen Jahres in der Financial Times Deutschland noch der Kommentar „Verbietet Verbriefungen!“ des Wirtschaftsprofessors der Katholischen Universität Leuven Paul de Grauwe zu lesen – offenbar Initialzündung einer Artikel-Serie, gefolgt vom Kommentar „Kreditderivate verbieten!“ am 8. Dezember von Wolfgang Münchau.

Doch die viel gescholtene Assetklasse ABS zeigte in 2009 trotz eines äußerst schwierigen wirtschaftlichen Marktumfeldes eine weitgehend robuste Entwicklung, zeigt die DZ BANK auf. Eine stark negative Performance war lediglich bei einzelnen Transaktionen in speziellen Assetklassen auszumachen. Die DZ BANK führt die Corporate CDOs, CMBS, spanische RMBS sowie britische Non-Conforming RMBS an. Ihr Urteil stützen die Analysten der DZ BANK auf eine Betrachtung der Entwicklung bestimmter Portfolio-Kennzahlen der ABS-Assetklassen, deren Ratingentwicklung sowie zusätzliche Kriterien, die sich in 2009 als Performance-relevant herausgestellt haben. Auch die Betrachtung „harter“ Kapitalverluste wirft auf Verbriefungen gegenüber Bank- und Unternehmensanleihen ein positives Licht.

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Rating-Analysten der Universität Augsburg 2010

Von Dr. Oliver Everling | 23.Dezember 2009

Das Programm der Rating-Analysten der Universität Augsburg e.V. verspricht ein Jahr voller Aktivitäten: Die Jahresplanung 2010 umfasst am 29. Januar 2010, 18 Uhr, die Mitgliederversammlung, am 4. Februar 2010, 18 Uhr, ein Vortrag im Rahmen der „Finance Experts Speaker Series“ von Georg Fahrenschon (Bayerischer Staatsminister der Finanzen, MdL) zum Thema „Die Bankenlandschaft im Wandel“ (im Anschluss: Get together und Buffet für die Mitglieder des Vereins der Rating-Analysten).

Am 25. März 2010, 18 Uhr, lädt der Verein zur Vortragsveranstaltung mit Christian Ukens zum Thema „Restrukturierung“, am 11. Juni 2010, 18 Uhr, Frank Romeike (RiskNet) zum Thema „Risikomanagement“. Weitere Voträge sind angefragt, zum Beispiel am 16. September 2010, 18 Uhr, zum Thema „Finanzierung und Rating beim Businessplan“.

Am 12. November 2010 wird durch eine Tagung zum 10-jährigen der Qualifizierung zum Rating-Analysten sowie durch eine weitere Mitgliederversammlung eine Dekade der Entwicklung und Fortbildung im Rating gewürdigt. Die Veranstaltungen finden in Räumen der Universität Augsburg statt. Der genaue Ort wird jeweils den Mitgliedern vor der Veranstaltung bekanntgegeben (http://www.zww.uni-augsburg.de).

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Augen auf beim Weihnachtskauf

Von Dr. Oliver Everling | 16.Dezember 2009

Der IT-Sicherheitsverband TeleTrusT mahnt zur Vorsicht bei Onlinekäufen in der Vorweihnachtszeit. Die hohen Umsätze verleiten Kriminelle zu Identitätsdiebstahl, Kreditkartenbetrug und ähnlichen Online-Vergehen. Volle Läden, leere Regale und gestresste Käufer. Weihnachtseinkäufe sind selten besinnlich. Deshalb bestellen mittlerweile über 50 Prozent der Deutschen laut Statistischem Bundesamt zumindest einen Teil ihrer Weihnachtsgeschenke im Internet. Das bequeme Online-Shopping ist allerdings nicht ohne Risiko: Besonders zur Weihnachtszeit mehren sich die Versuche des Kreditkarten- und Identitätsdiebstahls aber auch der Verbreitung von Viren.

Dabei gehen die Täter sehr professionell vor: Aktuelle Virenmails tarnen sich beispielsweise als vorgebliche Benachrichtigungen von Paketdiensten, die beim Öffnen des Dateianhangs Trojaner versteckte Schadprogramme auf dem Rechner installieren. Und auch beim Shoppen gilt es, die Augen offen zu halten. Sonderangebote halten selten, was sie versprechen. Häufig eröffnen Kreditkartendiebe Onlineshops mit Lockvogelangeboten, die mit günstigen Preisen Interessenten ködern. Die Ware wird nie geliefert und die Website dient nur dazu, Bank- und Kreditkartendaten unvorsichtiger Shopper einzusammeln.

Mit technischen Maßnahmen wie Firewall oder Virenscannern allein ist dieser Gefahren nicht Herr zu werden. Gesunder Menschenverstand und ein wenig Recherche minimieren die Risiken aber bereits deutlich“, erläutert Dr. Holger Mühlbauer, Geschäftsführer von TeleTrusT. „Wer keine Pakete erwartet, sollte entsprechenden Benachrichtigungen gegenüber skeptisch sein. Und beim Online-Shopping kann eine kurze Recherche über den Händler oft vor bösen Überraschungen schützen. Überprüfen Sie deshalb das Impressum des Onlineshops auf rechtliche Angaben und darauf, seit wann der Onlineshop existiert.“

Websites wie das BürgerCERT (www.buerger-cert.de) informieren über aktuelle Viren- und Trojanerbedrohungen, in Bewertungsportalen kann man sich vor dem Kauf über Händler informieren und Verbraucherschutzportale wie www.verbraucher-sicher-online.de geben ausführliche Sicherheitstipps zum Onlineshopping, wie eine Übersicht etablierter Gütesiegel für den Onlinehandel.

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A+ Rating für kanadische Provinz Québec bestätigt

Von Reinhard R. Oldenburg | 16.Dezember 2009

Standard & Poor’s (S&P) bestätigt das aktuelle Rating von ‚A+‘ für die kanadische Provinz Québec. Die flächenmäßig größte der 10 kanadischen Provinzen, die 20 % zum kanadischen GDP beiträgt, erntet damit die Früchte eines mehrjährigen konsequenten Programms zur Reduzierung ihrer Schulden (so auch Moody’s Begründung für deren Ratingbestätigung auf Aa2).

Wenn S&P auch in 09/09 die Rating-Prognose von ‚positive‘ auf ‚stabil‘ anpasst und damit den allgemeinen Auswirkungen der weltweiten Rezession Rechnung trägt, so wird doch gleichzeitig betont, dass die Bildung von Reserven im Haushaltsbudget über die Jahre 2007-09 ein ausreichendes Sicherheitspolster schafft, um die erwarteten Steuermindereinnahmen aufzufangen.

Eine breit und diversifiziert aufgestellte Wirtschaft wird auch in zukünftig schwierigen Zeiten für solide Einnahmen – wenn auch auf niedrigerem Niveau – sorgen. Zusammen mit einem erfolgreich umgesetzten Ausgaben-Kürzungsprogramm und gestiegenen Transferzahlungen der kanadischen Föderation kann so weiter das Ziel verfolgt werden, den Anteil der Staatsschulden am GDP der Provinz Québec von heute 42,9 % auf 25 % in 2026 zu senken.

Ganz besonders unterstützt wird dieses Ziel durch die Errichtung des ‚Generationen Fonds‘ in 2007. Er wird hauptsächlich gespeist durch Wassernutzungsabgaben von Hydro-Québec, dem staatlichen Erzeuger von Elektrizität aus Wasserkraft. Die Assets dieses Fonds werden von der Caisse de dépot et placement du Québec verwaltet und dienen dem gezielten Abbau der Staatsschulden. So macht sich die Provinz Québec eine ihrer wesentlichsten Ressourcen, das ‚blaue Gold‘ (Wasser) zu Nutze, um kommende Generationen von Zins- und Tilgungspflichten zu entlasten.

Weitere Informationen gibt es unter http://www.finances.gouv.qc.ca/, Dipl.Kfm.Reinhard R.Oldenburg, ph.: +49 174 3448933.

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Feri-Studie sieht ETFs auf Wachstumskurs

Von Dr. Oliver Everling | 16.Dezember 2009

Börsengehandelte Indexfonds (ETFs) spielen für Privatanleger derzeit noch eine untergeordnete Rolle. Die Bedeutung dieser Produktgruppe für die Portfolios von Privatanlegern wird jedoch spürbar zunehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Feri EuroRating Services AG durchgeführte Umfrage unter knapp 600 privaten Investoren. Über die Hälfte der befragten Anleger (52 Prozent) haben aktuell überhaupt keine Indexfonds in ihrem persönlichen Anlageportfolio. Bei einem Drittel liegt der Portfolioanteil in diesem Bereich bei bis zu 20 Prozent. Lediglich gut acht Prozent haben mehr als ein Drittel ihres Portfoliovolumens in ETFs investiert.

Allerdings haben die passiven Indexfonds die Erwartungen der bereits investierten Anleger bislang offenbar erfüllt: 44 Prozent aller Umfrageteilnehmer bezeichnen ihre Erfahrungen mit dieser Fondsgattung als gut bis sehr gut, nur vier Prozent sind enttäuscht. Entsprechend positiv wird das weitere Wachstum im ETF-Segment eingeschätzt. Rund 79 Prozent aller Umfrageteilnehmer erwarten, dass Indexfonds in den kommenden drei bis fünf Jahren moderate oder erhebliche Nettomittelzuflüsse generieren werden. Gut 45 Prozent der Befragten wollen den Anteil von Indexfonds an ihren Anlageportfolios während der kommenden zwei bis drei Jahre erhöhen, lediglich drei Prozent wollen ihn reduzieren. Knapp 29 Prozent sind derzeit noch unentschlossen. Die überwiegende Mehrheit der Umfrageteilnehmer geht davon aus, dass die passiv gemanagten Indexfonds derzeit auch deshalb besonders beliebt sind, weil andere Anlageinstrumente, wie aktiv verwaltete Fonds und Investmentzertifikate, in der Finanzkrise viele Anleger enttäuscht haben.

Bei der Auswahl von ETFs wurden Kosten und Gebühren mit Abstand am häufigsten als wichtigster Selektionsfaktor genannt (68 Prozent aller Umfrageteilnehmer). „Besonders bei Exchange Traded Funds aus der Anlageklasse Renten sind die Anleger sehr kostensensitiv“, erläutert Christian Michel, Teamleiter Fonds & Zertifikate bei Feri EuroRating Services. „Bei Euro-Rentenfonds wollen fast 74 Prozent der Befragten maximal 0,25 Prozent für die jährliche Managementvergütung bezahlen“, so Michel.

Als weitere wichtige Auswahlfaktoren bei ETFs wurden die Wahl des Underlyings (46 Prozent) und die Transparenz (32 Prozent) genannt. Die Reputation der Fondsgesellschaften (17 Prozent) und die Konstruktion der Fonds (16 Prozent) werden dagegen viel seltener als wichtiges Auswahlkriterium gesehen. In diesem Kontext hält ein knappes Drittel der Befragten ausschließlich replizierende Indexfonds ohne Einsatz von Derivaten für sinnvoll, ein weiteres Drittel hält sowohl replizierende als auch auf Swaps basierende Konzepte für geeignet. Fast ein Drittel der Befragten antwortete mit „weiß nicht / keine Variante“.

Auf Ebene der Anbieter konzentrieren sich die bisherigen Erfahrungen der Anleger derzeit auf hauptsächlich drei Gesellschaften. Auf die ungestützte Frage nach Indexfondsanbietern, mit denen die Umfrageteilnehmer gute oder sehr gute Erfahrungen gemacht haben, wurden iShares (BlackRock Asset Management) mit 202 Nennungen, db x-trackers (Deutsche Bank) mit 167 Nennungen und Lyxor (Société Générale) mit 132 Nennungen mit weitem Abstand am häufigsten genannt. Der Anbieter Comstage (Commerzbank) hat als vierte Gesellschaft in dieser Rangfolge 38 Nennungen erhalten.

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