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Pressekodex schützt nicht vor staatlichem Druck

Von Dr. Oliver Everling | 24.Februar 2021

Der Deutsche Presserat ist eine Freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus ein sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse. Als Selbstkontrolle will der Presserat die Pressefreiheit gegen Eingriffe von außen mit einem Pressekodex verteidigen.

Der Pressekodex legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest. Von der Achtung der Menschenwürde bis zur Unschuldsvermutung, vom Opferschutz bis zur Trennung von Werbung und Redaktion: In 16 Ziffern des Pressekodex sind Grundlagen für die Beurteilung der beim Presserat eingereichten Beschwerden verankert. Die meisten deutschen Verlage bekennen sich dazu, den Pressekodex zu achten.

Die Anforderungen sind so grundlegend wie das deutsche Grundgesetz. So klingt auch die erste Ziffer des Kodex wie Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.“

Die Arbeit des Presserates gewinnt in fast schon alarmierendem Maße an Bedeutung:

Infografik: Beschwerderekord beim Presserat | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Viele Rating- und Finanzanalysten üben ihre Tätigkeit an der Schwelle zwischen Finanzdienstleister und Journalismus aus. Recherche ist in der Finanzanalyse wie auch im Journalismus ein unverzichtbares Instrument. Der Kodex unterwirft Recherchen journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. „Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung“, verlangt der Kodex, „weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.“

Die Einhaltung des Pressekodex schützt Finanzanalysten jedoch nicht unbedingt gegen staatlichen Druck. Die Relevanz des Themas zeigt das umstrittene Einschreiten der BaFin beim Schweizer Börsenbrief, das in der offiziellen Begründung nicht auf mangelnder journalistischer Sorgfalt beruht, sondern auf der von der BaFin monierten, versäumten Tätigkeitsanzeige.

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