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Rechtsrahmen des Risikoprofilings

Von Dr. Oliver Everling | 5.November 2009

„Risikoprofiling steht in keinem Gesetz“, führt Philipp Mertens, LL.M. von B | M | S Rechtsanwälte (http://www.bms-kanzlei.de/) in die rechtlichen Aspekte des Themas ein. Die MiFID sage jedoch erstmals detaillierter, was vom Kunden im Rahmen der Exploration erfragt werden müsse. Das Gesetz schweige sich jedoch dazu aus, was man mit den Informationen anfangen soll. Insbesondere die Risikobereitschaft sei dabei, weil in hohem Maße subjektiv, nur sehr schwer abfragbar. Die jahrelang geübte Praxis behilft sich hierzu mit Kundenkategorien wie „Konservativ“, „Ertrag“ oder „Spekulativ“.

Mertens ist Autor im Buch von Oliver Everling und Monika Müller (Herausgeber): „Risikoprofiling von Anlegern – Kundenprofile treffend analysieren und in der Beratung nutzen“ (Bank-Verlag Medien GmbH, Köln, http://www.bank-verlag.de/, 1. Auflage 2009, 534 Seiten, Art.-Nr. 22.443-0900, ISBN 978-3-86556-222-7). Das Expertenforum „Risikoprofiling von Anlegern“ wurde unter der Leitung von Monika Müller von FCM Finanz Coaching organisiert (http://www.monika-mueller.de/).

„Gewinne werden gerne privatisiert, Verluste hingegen sozialisiert“, so sei vielfach die Interessenlage von Kunden. Wenn der wirtschaftliche Erfolg nicht eintritt, will jeder Kunde „konservativ“ gewesen sein. Davor schützen auch immer umfangreichere Prospekte zu den einzelnen Produkten nur eingeschränkt. Der ordnungsgemäßen Exploration der Risikobereitschaft eines Anlegers komme daher große praktische Bedeutung zu. Nach zwei Jahren der europäischen Richtlinie Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) sei allerdings noch nicht recht klar, wohin die Reise weiter gehe. Fraglich erscheine, ob die Strukturen bereits so weit verbessert wurden, dass die Risikotragfähigkeit und –bereitschaft von Anlegern besser abgebildet werde.

Die Qualität der Beratung durch erhöhte Anforderungen an die Berater anzuheben, sei die aktuelle Herausforderung, so Mertens. Noch heute können bestimmte Produkte von Leuten ohne jeden Qualifikationsnachweis vermittelt werden. Die Risikobereitschaft des Kunden treffe dabei auf „Berater“ mit Anreizstrukturen, die durch spezifische Provisionsstrukturen gekennzeichnet sind. Dr. Joachim Böhler von der Union Investment Privatfonds GmbH wirft ein, dass selbst in der Schulausbildung nichts vermittelt werde, was zur Beurteilung von Finanzprodukten qualifiziere. Der politische Wille den gesamten Beratungsprozess durch eine höhere Transparenz zu verbessern sei durchaus vorhanden, so Mertens, jedoch sei hier der Widerstand von Interessengruppe zu verzeichnen.

Horst Schneider von MLP Finanzdienstleistungen AG stellt die Herausforderung dar, das Verständnis für den „Value at Risk“ zu erarbeiten. Das Methodenwissen kann nicht vorausgesetzt werden. Uwe Zeidler von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank diskutiert in diesem Kontext die Häufigkeit der Six-Sigma-Ereignissen. Seit dem zweiten Weltkrieg seien bereits 42 Jahrtausendereignisse eingetreten, die eigentlich nur einmal in Tausenden von Jahren statistisch auftreten dürften.

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