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Warum KI-Brillen beim Betreten der Bankhalle kein Kundenrating anzeigen werden
Von Dr. Oliver Everling | 17.Februar 2026
Die Befürchtung, dass Bankmitarbeiter künftig mithilfe von KI-Brillen schon beim Betreten der Bankhalle automatisch das Rating und Scoring eines Privatkunden sehen könnten, erweist sich bei näherer Betrachtung als unbegründet. Gemeint ist dabei das Szenario, dass ein Kunde die Filiale betritt und ein Mitarbeiter ihn sofort biometrisch erkennt und mit Bonitätsinformationen verknüpft. Genau dieses Zusammenspiel aus Echtzeit-Identifikation im öffentlich zugänglichen Raum und sofortiger Datenanzeige scheitert nach heutigem Stand sowohl an technischen als auch an regulatorischen Hürden.
Ein Blick auf die aktuelle Debatte um Smart Glasses zeigt zunächst, dass Gesichtserkennung in diesem Umfeld keineswegs ein neues Thema ist und bereits mehrfach verworfen wurde. Thomas Riedel schreibt in seinem Newsletter vom 16. Februar 2026: „Gesichtserkennung ist wirklich nichts Neues im Hause Meta. Schon 2021 wurde das Feature für ihre Smart Glasses diskutiert und aufgrund von Bedenken nicht umgesetzt.“ Schon diese Historie macht deutlich, dass selbst große Technologiekonzerne die Risiken und Hürden solcher Funktionen sehr genau sehen.
Entscheidend gegen das skizzierte Bank-Szenario spricht vor allem die Rechtslage in Europa. Riedel betont: „In der EU wird Gesichtserkennung nicht pauschal verboten, aber extrem streng kategorisiert.“ Besonders relevant ist die Einordnung der biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen. Wörtlich heißt es: „Die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen ist grundsätzlich verboten.“ Eine Bankhalle ist typischerweise öffentlich zugänglich, sodass ein automatisches Scannen eintretender Kunden rechtlich kaum zulässig wäre.
Hinzu kommen die strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Der Newsletter stellt klar: „Biometrische Daten gelten als ‚besondere Kategorien personenbezogener Daten‘. Für eine Verarbeitung ist fast immer eine explizite Einwilligung der betroffenen Person nötig.“ Für das häufig beschworene Szenario würde das bedeuten, dass Banken vor jeder möglichen Gesichtserkennung die ausdrückliche Zustimmung jedes eintretenden Kunden einholen müssten. Ein verdecktes oder automatisches Erkennen beim Betreten der Filiale wäre damit praktisch ausgeschlossen.
Auch technisch ist die Lage komplexer, als es manche Darstellungen suggerieren. Riedel weist auf ein grundlegendes Problem hin: „Im Grunde müsste von jedem Gesicht ein Zahlenvektor erstellt und mit der Datenbank abgeglichen werden, um herauszufinden: Diese Person möchte nicht gescannt werden. Aber es fand bereits ein Gesichtsscan statt, um das überhaupt erst herauszufinden! Das ergibt also keinen Sinn.“ Dieses Paradox zeigt, wie schwer eine datenschutzkonforme Umsetzung in offenen Umgebungen tatsächlich ist.
Zudem werden die Fähigkeiten der Brillen selbst häufig überschätzt. Am Beispiel früherer Berichte stellt Riedel klar: „Die Meta Ray-Ban scannte also nichts, sondern lieferte nur die Bilder.“ Die eigentliche Auswertung erfolgte extern. Für Banken würde ein Echtzeit-Scoring daher eine komplexe, rechtlich geprüfte Backend-Infrastruktur erfordern, nicht nur eine Brille auf der Nase eines Mitarbeiters.
Auch experimentelle Hacks ändern daran wenig. Über entsprechende Bastlerlösungen heißt es nüchtern, sie seien „nur was für Bastler“. Von einer stabilen, regulierungskonformen Massenlösung für den Bankbetrieb kann also keine Rede sein.
Vor diesem Hintergrund zieht Riedel eine eindeutige regulatorische Bewertung: „Schlussfolgerung: Unter der aktuellen Regulierung in der EU ist ein Gesichtsscan rechtlich gesehen unmöglich.“ Entsprechend fällt auch seine praktische Antwort aus: „Die Antwort lautet immer nein. Und die Antwort wird auch in Zukunft nein sein.“
Für Banken bedeutet dies: Das beschriebene Szenario, wonach ein Kunde die Bankhalle betritt und der Mitarbeiter sofort per KI-Brille sein Rating sieht, ist derzeit weder rechtlich zulässig noch technisch trivial umsetzbar. Die europäische Regulierung, die Anforderungen der DSGVO und die tatsächliche Funktionsweise heutiger Smart Glasses setzen hier sehr enge Grenzen.
Die verbreitete Sorge vor einem automatischen Bonitäts-Overlay beim Betreten der Filiale erscheint daher nach heutigem Stand unbegründet. Wie Thomas Riedel zusammenfasst, brauchen wir vor allem eines nicht: „Angst vor einem innovativen Produkt aufgrund von Uninformiertheit.“
Themen: Ethisches Rating, KYC-Rating, Privatkundenrating | Kommentare deaktiviert für Warum KI-Brillen beim Betreten der Bankhalle kein Kundenrating anzeigen werden
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