« | Home | »

Chinesisches Lob fürs Kredituntersuchungsgesetz

Von Dr. Oliver Everling | 21.Januar 2021

Am 11. Januar 2021 veröffentlichte die offizielle Website des chinesischen Justizministeriums die von der Zentralbank von China ausgearbeiteten „Verwaltungsmaßnahmen für Kredituntersuchungsdienste (Entwurf zur Einholung von Kommentaren)“, um öffentliche Meinungen einzuholen. Prof. Jingmei Wu von der Renmin Universität in Peking veröffentlichte dazu einen Artikel „Wir freuen uns auf den vierzehnten Fünfjahresplan: Kreditkultur braucht Kredituntersuchungsgesetz“.

Mit Blick auf den „14. Fünfjahresplan“ erfordert die qualitativ hochwertige Entwicklung des chinesischen Kreditwesens das „Kredituntersuchungsgesetz“, so die Ansicht der Expertin. Die Einführung eines „Kreditermittlungsgesetzes“, das einen gleichberechtigten Zugang, eine faire Aufsicht und einen fairen Wettbewerb fördern kann, sei das Gebot der Zeit.

Jingmei Wu unterstreicht die Notwendigkeit und Dringlichkeit des „Kredituntersuchungsgesetzes“ unter vier Gesichtspunkten: dem aktuellen Entwicklungsstand des Kredituntersuchungssystems, dem Umfang und den Dimensionen der Kredituntersuchung, dem Aufbau einer neuen Art der Überwachung von Kredituntersuchungen sowie der Pflege und Förderung des sozialen gegenseitigen Vertrauens.

Die Einführung des „Kredituntersuchungsgesetzes“ sei von großer Bedeutung für die Förderung der Verbesserung des chinesischen Kreditermittlungssystems und den Übergang von einem großen Kreditermittlungsland zu einer Kreditermittlungsmacht.

Themen: Kreditrating | Kommentare deaktiviert für Chinesisches Lob fürs Kredituntersuchungsgesetz

Kommentare geschlossen.

  • http://everling.de

    Seit dem Start des Blogs im Jahr 1998 wurden hier mehr als 5.000 Fachbeiträge veröffentlicht. Die seit 2006 nahezu unveränderte Grundstruktur der Website ist Ausdruck einer bewussten editorischen Entscheidung: Statt einer regelmäßigen gestalterischen Neuausrichtung steht die langfristige Dokumentation im Vordergrund. Dadurch bleibt der zeitgeschichtliche Kontext der Veröffentlichungen erhalten. Die Website fungiert damit nicht nur als umfangreiches digitales Facharchiv, sondern zugleich als Zeugnis der Entwicklung wissenschaftlicher Online-Kommunikation seit den Anfängen des Internets im Finanzbereich.
  • ^^^

    RATING EVIDENCE GmbH

    E-Mail:

    info@rating-evidence.com

    Telefon:

    +49 69 772677

    Internet:

    www.rating-evidence.com

    Legal Entity Identifier (LEI):

    529900H7U10QMQQ4CU62

    Amtsgericht:

    Frankfurt am Main, HRB 58721

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

    DE286772649

    Geschäftsführer:

    Dr. Oliver Everling

    Büro:

    Ditmarstraße 1
    60487 Frankfurt am Main
    Deutschland