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Chinesisches Lob fürs Kredituntersuchungsgesetz

Von Dr. Oliver Everling | 21.Januar 2021

Am 11. Januar 2021 veröffentlichte die offizielle Website des chinesischen Justizministeriums die von der Zentralbank von China ausgearbeiteten „Verwaltungsmaßnahmen für Kredituntersuchungsdienste (Entwurf zur Einholung von Kommentaren)“, um öffentliche Meinungen einzuholen. Prof. Jingmei Wu von der Renmin Universität in Peking veröffentlichte dazu einen Artikel „Wir freuen uns auf den vierzehnten Fünfjahresplan: Kreditkultur braucht Kredituntersuchungsgesetz“.

Mit Blick auf den „14. Fünfjahresplan“ erfordert die qualitativ hochwertige Entwicklung des chinesischen Kreditwesens das „Kredituntersuchungsgesetz“, so die Ansicht der Expertin. Die Einführung eines „Kreditermittlungsgesetzes“, das einen gleichberechtigten Zugang, eine faire Aufsicht und einen fairen Wettbewerb fördern kann, sei das Gebot der Zeit.

Jingmei Wu unterstreicht die Notwendigkeit und Dringlichkeit des „Kredituntersuchungsgesetzes“ unter vier Gesichtspunkten: dem aktuellen Entwicklungsstand des Kredituntersuchungssystems, dem Umfang und den Dimensionen der Kredituntersuchung, dem Aufbau einer neuen Art der Überwachung von Kredituntersuchungen sowie der Pflege und Förderung des sozialen gegenseitigen Vertrauens.

Die Einführung des „Kredituntersuchungsgesetzes“ sei von großer Bedeutung für die Förderung der Verbesserung des chinesischen Kreditermittlungssystems und den Übergang von einem großen Kreditermittlungsland zu einer Kreditermittlungsmacht.

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