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Kreditklemme bei Leasinggesellschaften

Von Dr. Oliver Everling | 23.September 2009

Hinter die Überschrift „Kreditklemme bei Leasinggesellschaften“ gehört kein Fragezeichen, sondern ein Ausrufungszeichen, betont Thomas Agerholm, Geschäftsführer der seit 1992 tätigen HW-Leasing GmbH auf den „Leasingtagen 2009″, die von der Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH (http://www.deutsche-kongress.de/) im Kurfürstlichen Schloss Mainz veranstaltet wurden. Agerholm listet die zahlreichen Banken auf, die sich meist gänzlich aus der Finanzierung zurückziehen. Die Leasingexperten der HW-Leasing entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Dienstleistungsunternehmen, Speditionen, Handwerksbetriebe, Handelsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Krankenhäuser, Kliniken, Ärzten, kommunale Wohnungsbaugesellschaften und weitere Gewerbebetriebe.

Die verbliebenen Refinanzierer haben einige Verluste mehr als in der Vergangenheit einfahren müssen, berichtet Agerholm. Insofern bewegt sich die Refinanzierung durch diese Institute ebenfalls auf vergleichsweise unserem Boden. Ostsächsische Sparkasse, Die Sparkasse Bremen AG, Sparkasse Essen, MERKUR BANK KGaA in München sind Beispiele für Institute, die sich – teils ausschließlich durch Forfaitierung – mit der Refinanzierung von Leasingunternehmen befassen. Agerholm listet und kommentiert jedes der relevanten Institute aus seiner Sicht.

Die Möglichkeiten der Refinanzierung über die KfW führen auf dem Kongress zur Erheiterung. Mit dem „KfW Sonderprogramm – Mittelständische Unternehmen“ für unabhängige Leasinggesellschaften wollte die Bundesregierung auf eine Verbesserung der Situation hinwirken. Die bankenabhängigen Leasinggesellschaften haben ihre Refinanzierungsmöglichkeiten über die Rettungsprogramme für ihre Mütter.

„Wir brauchen keine Sonderkonditionen, sondern marktgängige Konditionen,“ sagt Agerholm, „diese haben wir nicht bekommen.“ Die Hoffnung, bestehende Linien mit einzubeziehen, wurden zerstreut. „Wenn die KfW mir 30 % der Bilanzsumme einräumt, kann ich diese nicht in wenigen Monaten platzieren“, stellt Agerholm fest, jedoch müssten die Bereitstellungskosten erwirtschaftet werden.

Der maximale Kreditbetrag eines Antragstellers ist auf insgesamt 30 % der letzten Bilanzsumme beschränkt. Die Obergrenze je Antragsteller beträgt 200 Millionen Euro. Es gelten die Konditionen gemäß Rating, die sich unter Berücksichtigung der individuellen Situation ergeben. Optional kann eine Haftungsfreistellung von 60 % beantragt werden.

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