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Praktische Vorteile durch Steuervereinfachungsgesetz

Von Dr. Oliver Everling | 9.März 2011

Die im IT-Sicherheitsverband TeleTrusT Deutschland e.V. organisierten Signaturanwendungs-Hersteller begrüßen in einer Stellungnahme das vom Bundeskabinett beschlossene „Steuervereinfachungsgesetz“. Mit dem Gesetz setzt die Regierung die Vorgaben des EU-Ministerrates zur Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie um und definiert entsprechende Änderungen für das deutsche Umsatzsteuergesetz.

Ab 1. Juli 2011 ermöglicht das neue Gesetz den Unternehmen die Wahl zwischen drei Verfahren zur Sicherung des Vorsteuerabzugs bei elektronischen Rechnungen. Gemäß Anforderung des EU-Ministerrats akzeptiert das Bundesfinanzministerium die folgenden drei Verfahren zum elektronischen Rechnungsaustausch, nämlich elektronische Signaturen basierend auf einem qualifizierten Zertifikat, den Einsatz von standardisierten EDI-Verfahren oder „andere Verfahren“, die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten (NEU).

„Insbesondere für international agierende Unternehmen bedeutet das Steuervereinfachungsgesetz Planungssicherheit, Investitionssicherheit und Kostenersparnis“, erläutert Dr. Holger Mühlbauer, Geschäftsführer des TeleTrusT Deutschland e.V. „Sie können elektronische Rechnungen qualifiziert signieren und mit nur einem einzigen technischen Verfahren, international standardisiert und EU weit anerkannt austauschen.“

Der Vorsteuerabzug wird länderübergreifend gesichert. Teure nationale Insellösungen und komplexe interne Kontrollsysteme, welche auf die unterschiedlichen nationalen Ausprägungen ausgelegt sind, können bei Rechnungsversender und -empfänger vermieden werden. „Die qualifizierte Signatur ist daher nicht nur die einfachste,“ so Mühlbauer, „sondern zugleich kostengünstigste Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen.“

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