« | Home | »

Regulierung ohne empirisches Fundament

Von Dr. Oliver Everling | 30.Mai 2011

Die Corporate Governance-Berichterstattung von Banken hat sich nach der Finanzmarktkrise verändert. Prof. Dr. Anne d’Arcy von der Wirtschaftsuniversität Wien skizziert auf dem DVFA-Symposium Banken die Verrechtlichung der Themen. “Es gibt keine Verlangsamung der Regulierungsaktivität, und die Regulierer tun das, ohne zu wissen, wie die zuvor gesetzten Regelungen eigentlich wirken”, sagt die Wissenschaftlerin.

Die Instituts-Vergütungsverordnung vom Oktober 2010 und auf EU-Ebene das Grünbuch Coporate Governance in Finanzinstitutionen und Vergütungspolitik im Juni 2010 sowie das Green paper “The EU corporate governance framework” vom April 2011 sind Beispiele für die neuesten Regelungen.

Regeln zur Vergütung sind teilweise bereits umgesetzt. Hier gibt es die höchste “Regelungsdichte”, sagt d’Arcy. “Das ist sicher der größte Eingriff in Autonomie und Unternehmertum, das haben wir vorher noch nicht gesehen”, fügt sie hinzu.

“Auch die Aktionäre haben versagt”, dies sei ein Gedanke des neuen Grünbuchs, denn Aktionäre sollen “gezwungen” werden, stärker ihren Einfluss auszuüben. So werde auch ein Regelwerk zur Offenlegung für “proxy advisors” gefordert.

Einige Forschungserkenntnisse zum Disclosure hält d’Arcy für bemerkenswert: Auch wenn mit mehr “Disclosure” Kapitalkosten tendenziell gesenkt werden können, kann der gesamte (ökonomische) Nettoeffekt einer Regel nicht gemessen werden. Regulierung verursacht Kosten und führt zu Vermeidungsstrategien, die kontraporduktiv sein können. Eine Regel wirkt unterschiedlich auf Unternehmen, so dass die Kosten und Nutzen von Regulierung stark variieren; daher seien “one size fits all”-Ansätze oft fragwürdig. Kapitalmärkte seien kurzfristig nicht notwendigerweise effizient. “Governance-Mechanismen können daher versagen”, so d’Arcy. Disclosure werde durch den Markt nicht beliebig verarbeitet.

Was ist zu berichten? Erklärung zur Unternehmensführung (zum Corporate Governance-Kodex, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Beschreibungen zur Arbeitsweise der Organe), Aufgaben im Rahmen des Lageberichts (Beschreibung zum IKS-/RM-System sowie sonstiges wie übernahmerechtliche Angaben, Abhängigkeitsbericht etc.) und Angaben im Rahmen des Anhangs sind Beispiele dafür.

“Regulatorisch ist Corporate Governance nach wie vor Top”, sagt d’Arcy, schränkt aber ein, dass faktisch bei den Aktionären, Teilhabern bzw. Analysten wohl doch eher die nackten Zahlen zählen. Fülle und Qualität der Informationen seien beeindruckend. Der Nachweis, ob, wie und in welchem Umfang diese tatsächlich Entscheidungen beeinflussen, stehe aber noch aus. D’Arcy fragt nach den Rollen des “mündigen” Aktionärs und des "mündigen” Analysten. Weitere “regulatory action” ist zu “befürchten”, fügt d’Arcy hinzu.

Themen: Nachrichten | Kommentare deaktiviert für Regulierung ohne empirisches Fundament

Kommentare geschlossen.

  • http://everling.de

    Seit dem Start des Blogs im Jahr 1998 wurden hier mehr als 5.000 Fachbeiträge veröffentlicht. Die seit 2006 nahezu unveränderte Grundstruktur der Website ist Ausdruck einer bewussten editorischen Entscheidung: Statt einer regelmäßigen gestalterischen Neuausrichtung steht die langfristige Dokumentation im Vordergrund. Dadurch bleibt der zeitgeschichtliche Kontext der Veröffentlichungen erhalten. Die Website fungiert damit nicht nur als umfangreiches digitales Facharchiv, sondern zugleich als Zeugnis der Entwicklung wissenschaftlicher Online-Kommunikation seit den Anfängen des Internets im Finanzbereich.
  • ^^^

    RATING EVIDENCE GmbH

    E-Mail:

    info@rating-evidence.com

    Telefon:

    +49 69 772677

    Internet:

    www.rating-evidence.com

    Legal Entity Identifier (LEI):

    529900H7U10QMQQ4CU62

    Amtsgericht:

    Frankfurt am Main, HRB 58721

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

    DE286772649

    Geschäftsführer:

    Dr. Oliver Everling

    Büro:

    Ditmarstraße 1
    60487 Frankfurt am Main
    Deutschland