« | Home | »

Regulierung ohne empirisches Fundament

Von Dr. Oliver Everling | 30.Mai 2011

Die Corporate Governance-Berichterstattung von Banken hat sich nach der Finanzmarktkrise verändert. Prof. Dr. Anne d’Arcy von der Wirtschaftsuniversität Wien skizziert auf dem DVFA-Symposium Banken die Verrechtlichung der Themen. “Es gibt keine Verlangsamung der Regulierungsaktivität, und die Regulierer tun das, ohne zu wissen, wie die zuvor gesetzten Regelungen eigentlich wirken”, sagt die Wissenschaftlerin.

Die Instituts-Vergütungsverordnung vom Oktober 2010 und auf EU-Ebene das Grünbuch Coporate Governance in Finanzinstitutionen und Vergütungspolitik im Juni 2010 sowie das Green paper “The EU corporate governance framework” vom April 2011 sind Beispiele für die neuesten Regelungen.

Regeln zur Vergütung sind teilweise bereits umgesetzt. Hier gibt es die höchste “Regelungsdichte”, sagt d’Arcy. “Das ist sicher der größte Eingriff in Autonomie und Unternehmertum, das haben wir vorher noch nicht gesehen”, fügt sie hinzu.

“Auch die Aktionäre haben versagt”, dies sei ein Gedanke des neuen Grünbuchs, denn Aktionäre sollen “gezwungen” werden, stärker ihren Einfluss auszuüben. So werde auch ein Regelwerk zur Offenlegung für “proxy advisors” gefordert.

Einige Forschungserkenntnisse zum Disclosure hält d’Arcy für bemerkenswert: Auch wenn mit mehr “Disclosure” Kapitalkosten tendenziell gesenkt werden können, kann der gesamte (ökonomische) Nettoeffekt einer Regel nicht gemessen werden. Regulierung verursacht Kosten und führt zu Vermeidungsstrategien, die kontraporduktiv sein können. Eine Regel wirkt unterschiedlich auf Unternehmen, so dass die Kosten und Nutzen von Regulierung stark variieren; daher seien “one size fits all”-Ansätze oft fragwürdig. Kapitalmärkte seien kurzfristig nicht notwendigerweise effizient. “Governance-Mechanismen können daher versagen”, so d’Arcy. Disclosure werde durch den Markt nicht beliebig verarbeitet.

Was ist zu berichten? Erklärung zur Unternehmensführung (zum Corporate Governance-Kodex, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Beschreibungen zur Arbeitsweise der Organe), Aufgaben im Rahmen des Lageberichts (Beschreibung zum IKS-/RM-System sowie sonstiges wie übernahmerechtliche Angaben, Abhängigkeitsbericht etc.) und Angaben im Rahmen des Anhangs sind Beispiele dafür.

“Regulatorisch ist Corporate Governance nach wie vor Top”, sagt d’Arcy, schränkt aber ein, dass faktisch bei den Aktionären, Teilhabern bzw. Analysten wohl doch eher die nackten Zahlen zählen. Fülle und Qualität der Informationen seien beeindruckend. Der Nachweis, ob, wie und in welchem Umfang diese tatsächlich Entscheidungen beeinflussen, stehe aber noch aus. D’Arcy fragt nach den Rollen des “mündigen” Aktionärs und des "mündigen” Analysten. Weitere “regulatory action” ist zu “befürchten”, fügt d’Arcy hinzu.

Themen: Nachrichten | Kein Kommentar »

Kommentare

Sie müssen eingelogged sein um einen Kommentar zu posten.