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Noch kein E&Y Gutachten für die MIFA

Von Dr. Oliver Everling | 27.Juni 2014

Die Beratungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt derzeit für die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG („MIFA“) ein Sanierungsgutachten, auf dessen Basis weitere Maßnahmen zur künftigen Ausrichtung des operativen Geschäfts getroffen werden sollen. Das Gutachten lässt auf sich warten, es sollte schon im Juni vorliegen.

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage hat die MIFA ein umfassendes Konzept zur finanziellen und zur operativen Sanierung der Gesellschaft vorzulegen. Dabei stehen Interessen der Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und der Umsetzung eines Gesamtsanierungskonzepts der MIFA auf dem Spiel, denn diese dürften auf der Basis von Informationen über ihre Investments entschieden haben, die sich inzwischen als fehlerhaft herausstellten.

Gemäß vorläufiger, ungeprüfter HGB-Zahlen hat die MIFA meldete die Gesellschaft im Mai für das Geschäftsjahr 2013 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 15 Mio. Euro. Auf Ebene des Einzelabschlusses setzte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013 rund 108 Mio. Euro um, so dass es nicht mehr zu einem ausgeglichenen Ergebnis kommen kann.

„Im Zuge der Untersuchungen durch den Vorstand und Aufsichtsrat der MIFA wurde festgestellt,“ berichtete die Gesellschaft, „dass auch die Abschlüsse der Vorjahre wesentliche falsche Angaben enthalten. Betroffen hiervon sind die Bilanzposten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse. Aktuelle Erkenntnisse ergeben eine kumulierte Bestandsdifferenz in Höhe von ca. 19 Mio. Euro, die sich aus dem Jahresabschluss 2012 und aus Vorjahren ergibt. Gemeinsam mit dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2013 wird dies voraussichtlich zu einem Bilanzverlust in Höhe von ca. 28 Mio. Euro zum 31. Dezember 2013 führen.“

Nun macht der indische Fahrradhersteller Hero Cycles Ltd. („HERO“) für sein Investment insbesondere erhebliche Finanzierungsbeiträge der relevanten Finanzierungspartner der MIFA zur Voraussetzung. Daher ist mit den Anleihegläubigern ein Gesamtrestrukturierungskonzept abzustimmen.

Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger und Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und der vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten jeweils bis zum 31. Oktober 2014 stellen aus des Ratings Tatbestände des Ausfalls dar, da die Gläubigeransprüche nicht mehr vollständig und rechtzeitig bedient werden.

Der Fall der MIFA zeigt, wie jedes Rating u.a. auch von der Verlässlichkeit der Arbeit von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften abhängig ist. Rechtzeitige, vollständige und zutreffende Informationen sind für die Analysten der Ratingagenturen elementare Voraussetzungen treffsicherer Urteile. Stellt sich heraus, dass wesentliche Angaben des Emittenten falsch sind, bleibt nur die Herabstufung – gegebenenfalls auch über mehrere Ratingklassen hinweg.

Die plötzliche Herabstufung hat dann nichts mehr mit Qualität der Arbeit der Ratingagentur zu tun, sondern allein damit, dass vorsätzlich, fahrlässig oder leichtfertig falsche Daten an die Ratingagentur geliefert werden und dieser sich kaum oder gar keine Möglichkeiten bieten, die Fehlerhaftigkeit zu erkennen. Der Fall der MIFA reiht sich daher in eine Kette von Fällen, die in der Öffentlichkeit teils großes Aufsehen erregten und zu Unrecht das Ansehen führender Ratingagenturen beschädigten.

Themen: Anleiherating | Kein Kommentar »

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