« | Home | »

§ 14 KWG auch für Leasing- und Factoringunternehmen

Von Dr. Oliver Everling | 29.Juni 2009

Ab sofort gilt § 14 (Millionenkreditmeldungen) des Kreditwesengesetzes (KWG) auch für Unternehmen aus der Leasing- und Factoring-Branche. Mit der Verkündung des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (Artikel 2 Nr. 5) am 26. Juni 2009 tritt ein modifiziertes KWG in Kraft.

Erst Ende des letzten Jahres wurde das KWG durch das Jahresteuergesetz 2009 geändert. Mit Wirkung zum 25. Dezember 2008 wurden auch (Finanzierungs-) Leasing- und Factoring-Unternehmen als Finanzdienstleistungsinstitute einer formalen Finanzaufsicht unterstellt. Die daraus neu entstandenen Pflichten für Leasing- und Factoring-Unternehmen, auch bekannt unter der Bezeichnung „KWG-light“, schlossen jedoch die Meldung von Millionenkrediten für Leasing- und Factoring-Unternehmen nicht mit ein. Mit der jetzt in Kraft getretenen Änderung wurde dies korrigiert.

„Die aktuelle Gesetzesänderung ist eine Umgestaltung mit weitreichenden Konsequenzen für die Finanzdienstleistungsinstitute. Bei der Erfüllung ihrer Melde- und Berichtspflichten, sowie den Aufgaben des Risikocontrollings unterstützen wir die Leasing- und Factoring-Institute mit unseren Lösungen“, so Dr. Jan Sauer, Leiter Consulting der Prof. Schumann GmbH.

Die Prof. Schumann GmbH berät ihre Kunden der Leasing- und Factoring-Branche seit Jahren erfolgreich rund um das Thema Risikomanagement. Darüber hinaus können mit Softwaremodulen die Risikobeurteilung und das Risikomonitoring automatisiert, Risikoportfolios bewertet und Berichtssysteme für das gesamte Risikomanagement zur Verfügung gestellt werden.

Themen: Unternehmensrating | Kommentare deaktiviert für § 14 KWG auch für Leasing- und Factoringunternehmen

Kommentare geschlossen.

  • http://everling.de

    Seit dem Start des Blogs im Jahr 1998 wurden hier mehr als 5.000 Fachbeiträge veröffentlicht. Die seit 2006 nahezu unveränderte Grundstruktur der Website ist Ausdruck einer bewussten editorischen Entscheidung: Statt einer regelmäßigen gestalterischen Neuausrichtung steht die langfristige Dokumentation im Vordergrund. Dadurch bleibt der zeitgeschichtliche Kontext der Veröffentlichungen erhalten. Die Website fungiert damit nicht nur als umfangreiches digitales Facharchiv, sondern zugleich als Zeugnis der Entwicklung wissenschaftlicher Online-Kommunikation seit den Anfängen des Internets im Finanzbereich.
  • ^^^

    RATING EVIDENCE GmbH

    E-Mail:

    info@rating-evidence.com

    Telefon:

    +49 69 772677

    Internet:

    www.rating-evidence.com

    Legal Entity Identifier (LEI):

    529900H7U10QMQQ4CU62

    Amtsgericht:

    Frankfurt am Main, HRB 58721

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

    DE286772649

    Geschäftsführer:

    Dr. Oliver Everling

    Büro:

    Ditmarstraße 1
    60487 Frankfurt am Main
    Deutschland