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AIFM, KAGB – Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand

Von Dr. Oliver Everling | 30.November 2012

Asset Manager, Master-KAG, Depotbank und Service-KAG werden als Folge der Regulierungsflut ihre Geschäftsmodelle überdenken müssen. Einerseits werden Anbieter zur Spezialisierung und Fokussierung auf ihre Stärken gezwungen sein, andererseits werde es für kleinere Häuser schwieriger, so die Thesen von Thomas Grünewald. Der Geschäftsführer der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH, macht auf der itechx-Fachtagung „AIFM, KAGB & Co.: Quo vadis Fondsstandort Deutschland?“ Chancen, Risiken und Herausforderungen klar.

Der Grund für die Verschärfungen der Regulierungen durch AIFM und KAGB kann in dem Madoff-Skandal sowie der Insolvenz von Lehman Brothers International Europe gesehen werden. Während bei Madoff die Unterverwahrung und bestehende Haftungsregelungen der Depotbank für Unterverwahrer keinen ausreichenden Anlegerschutz beinhalteten, zeigte die Lehman Insolvenz die fatalen Folgen einer nicht strikten Segregation, so Grünewald.

Grünewald spricht u.a. über die Verschärfung der Reportingfrequenz. „Die BaFin ist gar nicht dafür ausgelegt, um die Berichte vernünftig zu verwerten und zu verwalten.“ Die Flut der von den Gesellschaften anzufertigenden Berichte könnte somit das eigentliche Ziel der Regulierung verfehlen, entstehende Risiken deutlich zu machen und schützende Eingriffe zu ermöglichen.

„Vernünftige rechtliche Strukturen“ würden mit Blick auf organisatorische Anforderungen teils schon in Ländern Europas fehlen, warnt Grünewald. Deutschland sei dagegen nicht dafür bekannt, hinter den Mindestanforderungen zurückzustehen.

Das KAGB stellt die nationale Umsetzung des AIFM-Umsetzungsgesetzes, welches ein einheitliches Regelwerk für OGAW und AIF vorsieht, dar. Das bislang geltende Investmentgesetz wir durch das KAGB aufgehoben. In das KAGB finden zudem Vorschriften zweier Europäischer Verordnungen (Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds und Europäische Verordnung über Soziales Unternehmertum) Eingang.

Grünewald vergleicht die Gesetzesentwürfe: Aufzählungen, Klarstellungen usw. Die Regulierung gehe in jedem Fall über das hinaus, was vernünftiger Anlegerschutz erfordere. „Es kann hier nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, alles und jedes gesetzlich zu regeln.“

Die Parteien im klassischen Investmentdreieck bleiben zwar gleich, so Grünewald, aber die Interaktion von Anleger, Depotbank und Kapitalanlagegesellschaft werde deutlich intensiver. Treuhandverhältnis, Ausgabe/Rücknahme von Anteilen, Anlageverwaltung, Kontrolle, Verwahrung und Überwachung, Geldfluss und Sondervermögen sind Stichworte für die verschiedenen Beziehungen, mit denen Grünewald das Dreieck aus Anlegern, Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank skizziert.

Die AIFM werde die Branche nachhaltig verändern, „aber anders, als wir es jetzt erwarten“, so Grünewald. Der Boom auf dem geschlossenen Fondsmarkt bleibe nicht nachhaltig, daher werde es weiterhin nur wenige Anbieter geben. Die AIFM biete Chancen und Risiken, aber die tatsächlichen Opportunitäten seien davon unabhängig. Länder wie Luxemburg werden die Regulierung gemäßigter umsetzen und sich dadurch einen Finanzplatzvorteil verschaffen, sieht Grünewald voraus.

Für Deutschland seien viele der „neuen“ Anforderungen schon heute Standard, dennoch „werden wir uns keinen Standortvorteil erarbeiten. Die Anbieter werden ihre Geschäftsmodelle kritisch überdenken und sich verstärkt auf Kernkompetenzen konzentrieren. Es wird sich für manche nicht rechnen, sich weiterhin als Depotbank zu betätigen.“ Es werde zu einer verbesserten technischen Kommunikation kommen, um die Informationsanforderungen automatisiert abzudecken. Die Umsetzung der regulatorischen Änderungen werde aufwendig und teuer, die Kosten würden aber nicht auf die Anleger umlegbar sein. „Wir befinden sich heute schon in einem enormen Preiskampf und Preisdruck.“

Themen: Depotbankrating | Kein Kommentar »

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