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Altersvorsorge bleibt unsicher

Von Dr. Oliver Everling | 28.August 2017

Die demografische Entwicklung in Deutschland ist eine der großen politischen Herausforderungen. Leider ist es der Bundesregierung bis 2017 nicht gelungen, Antworten auf drängende Fragen nach der Altersvorsorge zu geben. Wie eine Verzweifelungstat erscheint daher das jüngste Gesetz, mit dem wiederum – geknüpft an viele Bedingungen und Regeln – der Anschein erweckt werden soll, die Renten trotz Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank zu sichern.

Obwohl die betriebliche Altersversorgung steuerlich gefördert wird, stagniert nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft die Zahl derer, die über den Betrieb zusätzlich für den Ruhestand vorsorgen. „Die Bundesregierung hat daher eine Reform der betrieblichen Altersversorgung auf den Weg gebracht“, erinntert die DATEV e.G. in einer Pressemitteilung. „Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen die Hürden für branchenweite Vorsorge-Modelle gesenkt werden. Das Gesetz soll ab Anfang 2018 gelten und helfen, die Betriebsrente in kleineren und mittleren Unternehmen zu verbreiten.“

Demnach können Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf der Grundlage von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen. „Arbeitgeber sollen auf diese Weise von Haftungsrisiken für Betriebsrenten entlastet werden. Der Unternehmer garantiert nur eine bestimmte Beitragshöhe,“ berichtet die DATEV, „nicht aber die Höhe der späteren Rentenzahlung.“ Damit werden Mindestrenten nicht mehr gewährleistet.

„Der Arbeitgeber muss seinen Angestellten also keine bestimmte Rentenhöhe mehr zusagen, sondern nur sicherstellen, dass die Sparbeträge ordnungsgemäß zurückgelegt und verwaltet werden“, erläutert Steuerberater Robert Mayr, Vorstandsvorsitzender der DATEV. Diese so genannte Zielrente tritt als neue Möglichkeit zu den bisherigen Varianten der betrieblichen Altersversorgung hinzu – und das auch nur dort, wo ein entsprechender Tarifvertrag besteht. Allerdings können Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, vereinbaren, dass diese Tarifverträge auch für sie gelten.

Statt generell durch massive Steuersenkungen die Fähigkeit der Menschen zu stärken, Vermögen zu bilden und selbst vorzusorgen, greift der Gesetzgeber erneut zu komplizierten Regelungen, die zudem nur einen Teil der Bevölkerung erreichen können.

Themen: Fondsrating, Versicherungsrating | Kein Kommentar »

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