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Auf dem Weg zum Commerzbankbeamten?

Von Dr. Oliver Everling | 8.Januar 2009

Staatsrechtlich ist ein Beamter eine von einem Dienstherrn in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Person. Haftungsrechtlich ist derjenige Beamte, welcher bei einer Behörde bestellt ist oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Der Beamte steht zum Staat in einem Sonderrechtsverhältnis. Während seiner Dienstzeit ist der Beamte einer gesteigerten Bindung an den Staat ausgesetzt, welche in ihrer Intensität über die normale Bindung des Bürgers an den Staat hinausgeht. Der Beamte steht also in besonderer Nähe des Staates; er ist dessen Repräsentant. Infolgedessen können die Grundrechte von Beamten eingeschränkt werden.

Anderes gilt für Bankangestellte, denn sie wurden nicht in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufen. Noch bei einer Festveranstaltung „100 Jahre Bankhaus Neelmeyer“ im Januar 2008 zeigt Prof. Dr. Manfred Weber, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken, auf, welche Bögen die Bankgeschichte geschlagen hat: „Zum Beispiel vom Kunden, der über Jahrzehnte treu zu seiner Bank stand und dem Bankbeamten auf dem Podest fast ehrfürchtig gegenübertrat, zum anspruchsvollen, wechselbereiten Kunden, um den sich heute ein modernes Kundenmanagement bemüht. Und Privatbankiers wie Neelmeyer hatten stets ein besonders gutes Gespür für die Ansprüche ihrer Kunden.“

Nun fragt sich, wie die von Prof. Dr. Manfred Weber zitierten Bögen der Bankgeschichte weiter geschlagen werden. Als erstes deutsches Kreditinstitut begibt die Commerzbank eine Anleihe mit Staatsgarantie. Um staatsgarantierte Anleihen zu begeben, bedarf es eigentlich keines privaten Kreditinstituts. Die Staatsgarantie kann nichts anderes bewirken, als dass mögliche Verluste sozialisiert, mögliche Gewinne aber privatisiert werden. Bei den gegenwärtigen Marktbedingungen wäre eine Staatsgarantie für die Commerzbank praktisch unbezahlbar.

An ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, wie es für Beamten konstituierend ist, wird bei der Commerzbank nun nicht gedacht. Es genügt der Commerzbank, dass der Staat für eventuelle weitere Schieflagen aufkommt. Allein die Staatsgarantie erlaubt, dass die Anleihe der Commerzbank mit Bestratings an den Markt gehen kann. Der Anleger wird zufrieden sein, denn er erhält von seiner Commerzbank ein sicheres Produkt. Hermann Hesse hätte diesen Vorgang eventuell folgendermaßen kommentiert, schreibt die DZ BANK in ihrer Research- Publikation: „Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.“

„Vielleicht mag man in diesem Fall nicht gerade an Zauber und Weltgeist denken, fügt DZ BANK-Analyst Jörg Birkmeyer hinzu, „doch ein Neuanfang scheint es zumindest in gewisser Hinsicht allemal zu sein.“ Die weltweite Finanzkrise, die die Realökonomie tief in Mitleidenschaft zieht, habe eine neue Assetklasse hervorgebracht, die bekanntlich die Besonderheit aufweise, eine begrenzte Laufzeit zu besitzen – wenn alles gut gehe und die staatlichen Garantien nicht über den augenblicklich festgelegten Zeitrahmen hinaus verlängert würden. „Denn konstitutives Element dieser Assetklasse sind Staatsgarantien, wie sie in den jeweiligen nationalen Rettungspaketen kodifiziert sind. In Kürze werden nun auch deutsche Banken hierzu einen Beitrag liefern“, erwartet Birkmeyer. „Mehr als ein Dutzend Banken haben entsprechende Anträge beim zuständigen Sonderfonds (Soffin) gestellt. Der Commerzbank werden in absehbarer Zeit HSH Nordbank und BayernLB folgen.“

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