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BaFin lässt die Polizei anrücken

Von Dr. Oliver Everling | 23.Februar 2023

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird nicht nur in spektakulären Fällen wie im Skandal um die Greensill Bank tätig. So hat die BaFin nun die Schließung der „Repräsentanzen“ der „GemeinwohlKasse“ in Wittenberg, Dresden und Menden am 23. Februar 2023 mithilfe der örtlichen Polizei zwangsweise durchgesetzt. Die BaFin lässt die Geschäftsräume versiegeln.

Die BaFin beschuldigt einen Peter Fitzek: Dieser sammelt nämlich nach Erkenntnissen der BaFin aktuell unter der Bezeichnung „GemeinwohlKasse“ Gelder von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein und verspricht, diese später zurückzuzahlen. Darüber hinaus biete er Krankenversicherungsverträge an, aktuell unter der Firma „Deutsche Heilfürsorge“. „Die für das Einlagen- bzw. Versicherungsgeschäft erforderlichen Erlaubnisse hat Herr Fitzek nicht“, warnt die Bundesanstalt.

Die BaFin hat gegenüber Herrn Fitzek bereits bestandskräftig die Beendigung und Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Fitzek betreibt die Geschäfte in den „Repräsentanzen“ der „GemeinwohlKasse“ in Wittenberg, Dresden und Menden. Die BaFin nennt Namen: Die Geschäfte in Dresden und Menden verantworten vor Ort Andreas Franke beziehungsweise Patrick Hyrynko.

„Die BaFin hat die Geschäftsräume am 23. Februar 2023 durch örtliche Polizeikräfte versiegeln lassen. Auf die Strafbarkeit nach § 136 Strafgesetzbuch wird hingewiesen“, heißt es zu dieser Maßnahme vom 23. Februar 2023. „Die Schließungsanordnungen und die Festsetzungsbescheide zur Anwendung unmittelbaren Zwangs sind noch nicht bestandskräftig. Sie sind aber von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.“

Bei berechtigtem Interesse kann unter Angabe des Aktenzeichens IF 2-QF 5000/00028#00129 (44590) die Aufhebung der Versiegelung bei der BaFin beantragt werden.

Themen: Ratings, Unternehmensrating, Versicherungsrating | Kein Kommentar »

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