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Berlin International Rating Roundtable

Von Dr. Oliver Everling | 20.März 2013

Lessons learned – die Zusammenfassung der Diskussionsergebnisse des „Berlin International Rating Roundtable“ bei der FDP-Bundestagsfraktion am 18. März 2013 durch Björn Sänger, MdB, macht das Erreichte deutlich. Die Diskussion zeichnete sich durch die Vielzahl der anwesenden Agenturen aus. „Selten bestand Gelegenheit zum Austausch mit der nahezu vollständigen Zunft. So groß wie die Bandbreite der Konzepte,“ sagt Sänger, „mit denen Ratingagenturen am Markt vertreten sind, so unterschiedlich ist die Perspektive im Wettbewerb.“

Die eine Agentur bewerte die Kreditfähigkeit mittelständischer und/oder großer Unternehmen, die andere bietet Produkt- oder Fondsratings. „Die konstruktive Debatte war vor allem auch den Unternehmen und Verbänden zu verdanken, die ihre Sicht zu Ratings aktiv und offen vertreten haben, ob als Kunde oder Investor, ob als Betroffener oder ‚User‘. Die Diskussion hat vor allem gezeigt“ so Sänger weiter, „dass beim Thema Wettbewerb noch Vieles Zeit braucht, auch vom Regulierer noch manches erwartet wird.“

„Die Aufsicht kann aber auch weiter nicht die Qualität einzelner Ratings sicherstellen,“ warnt Sänger, „allenfalls ordnend eingreifen, nicht plausible Ratingmethoden, Interessenkonflikte odermissbräuchliche Ratings verfolgen, Bußgelder aussprechen oder die Zulassungeines Anbieters versagen. Bei fehlerhaften Ratings und entsprechenden Schadenersatzforderungen muss die Zivilgerichtsbarkeit hinreichend Rechtschutz bieten, mindestens bei grob fahrlässig falschen Ratings.“

Die Angebotsvielfalt, die individuelle Ratingqualität müsse im Markt selbst abgefordert werden. „Hier müssen die Kunden wie die Investoren dem Wettbewerb eine Chance geben. Der Gesetzgeber kann dazu beitragen, indem er seine regulatorischen Vorgaben für die Verwendung externer Ratings bei Banken, Versicherungen und Fonds flexibler gestaltet, mechanistische Bezugnahmen auf Ratings vermeidet und in Bewertungsfragen auch die Ratings qualitativ hochwertiger, kompetenter lokaler Anbieter anerkennt.“

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