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Bewegung der Marktanteile von Ratingagenturen

Von Dr. Oliver Everling | 14.Dezember 2020

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA), die EU-Aufsichtsbehörde für Wertpapiermärkte, hat ihre jährliche Marktanteilsberechnung für in der EU registrierte Ratingagenturen (Ratingagenturen) veröffentlicht.

Der Zweck der Marktanteilsberechnung besteht darin, Emittenten und verbundenen Dritten die Bewertung einer Ratingagentur mit einem Gesamtmarktanteil von höchstens 10% in der EU zu erleichtern. Für Emittenten sind die an Ratingagenturen zu entrichtenden Gebühren ein Kostenfaktor. Kürzlich hatte noch S&P Global angekündigt, im Einklang mit dem weiter steigenden Nutzen, den ein Rating von S&P den Emittenten bietet, die Gebühren zu erhöhen.

Diese Berechnung ist in Artikel 8d der Ratingagenturverordnung vorgeschrieben, der darauf abzielt, den Wettbewerb in der Ratingbranche zu fördern, indem Emittenten und verbundene Dritte aufgefordert werden, kleinere Ratingagenturen zu ernennen.

Die CRA-Verordnung (CRAR) gemäß Artikel 8d besagt, dass Emittenten oder verbundene Dritte die Ernennung einer CRA mit einem Gesamtmarktanteil von nicht mehr als 10% in Betracht ziehen müssen, wenn sie beabsichtigen, eine oder mehrere CRAs zur Bewertung einer Emission oder eines Unternehmens zu ernennen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass insbesondere die auch in Europa dominanten US-amerikanischen Ratingagenturen ihre Wettbewerbsstellung weiter verbessern und den Markt oligopolisieren.

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