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„Bürgerbeiträge“ gegen die Überschuldung

Von Dr. Oliver Everling | 14.Dezember 2012

Die finanzielle Lage der meisten Kommunen im Lande Nordrhein-Westfalen ist ernst, ja sogar bedrohlich, schreibt Hans-Joachim Menge in seinem Beitrag zum Buch „Kommunalrating“. 34 Gemeinden sind bilanziell überschuldet, davon allein 6 aus dem Kreis Recklinghausen in der Emscher-Lippe-Region, die sich nach den Schließungen vieler Zechen vor gut 10 Jahren immer noch im Strukturwandel befindet.

„Diese 34 Kommunen unterliegen den strengen Vorschriften des Stärkungspaktgesetzes, welches der Landtag Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr beschlossen hat. Danach erhalten diese 34 Kommunen finanzielle Entlastungen durch das Land,“ so Menge weiter. Hans-Joachim Menge ist seit 2004 direkt gewählter hauptamtlicher Bürgermeister derStadt Oer-Erkenschwick, einer mittelgroßen kreisangehörigen Stadt im Kreis Reck-linghausen mit ca. 30.500 Einwohnern und etwa 300 Mitarbeitern.

Im Gegenzug zu den finanziellen Entlastungen werden die Kommunen verpflichtet, bis zum Jahr 2016 einen ausgeglichen Haushalt darzustellen. „Dazu haben sie der Kommunalaufsicht bis zur Jahresmitte 2012 einen Haushaltssanierungsplan vorzulegen, aus dem sich die Erreichung dieses Zieles ergibt“, erläutert Menge die Rechtslage. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochumund dem Refrendariat war er bis zu seiner Wahl im Jahre 2004 als selbstständiger Rechtsanwalt und Notar mit eigener Praxis in Dortmund, später in Recklinghausen, tätig.

Soweit Ausgabenkürzungen den Kommunen nicht mehr möglich sind, haben sie die Differenz durch einen sogenannten „Bürgerbeitrag“ aufzubringen. „Im Klartext bedeutet dies,“ erläutert Menge, „dass so gut wie alle sogenannten ‚freiwilligen Leistungen‘, zu denen allerdings auch die Jugend- und Sportförderung ebenso gehört, wie die Finanzierung der Schulsozialarbeit einzustellen und – wenn dies zur Konsolidierung nicht reicht – zum Teil drastische Steuererhöhungen vorzunehmen sind.“ Neben diesen 34 Kommunen drohe in absehbarer Zeit auch zahlreichen weiteren Gemeinden der Schritt in den Nothaushalt und damit die gleiche Prozedur des Stärkungspaktgesetzes.

„Um zu verstehen,“ so Menge in seinem Buchbeitrag weiter, „was die Anwendung der Regeln des Stärkungspaktes einer Kommune bedeutet, muss sicherlich auf die Frage eingegangen werden, woran es liegt, dass so viele Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen bereits überschuldet sind.“ Menge zeigt in dem Buch des Bank-Verlags die relevanten Aspekte auf (Artikel-Nr. 22.485-1200, ISBN 3-86556-353-8).

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