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CHECK24 Vergleichsportal Finanzen darf Kunden nichts versichern

Von Dr. Oliver Everling | 14.September 2020

Wer sich nicht auf den Vergleich von Finanzdienstleistungen beschränkt, sondern darüber hinaus auch den Kunden gegen Risiken versichert, muss dafür eine Genehmigung einholen. Einen freien Markt für Finanzdienstleistungen gibt es in Deutschland nicht.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, München, mit Bescheid vom 5. August 2020 aufgegeben, das Versicherungsgeschäft einzustellen. „Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH versprach Kreditkunden, die sie über ihre Internet-Plattform an verschiedene Kreditinstitute vermittelt hat, im Fall von Arbeitslosigkeit die Zahlung von bis zu sechs Kreditraten. „Hiermit betreibt“, begründet die BaFin ihre Entscheidung, „das Unternehmen das Versicherungsgeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.“

Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH ist nur eine von vielen Töchtern von nur einer der rund 70 Gesellschaften, die wiederum ganz oder mehrheitlich zur Check24 GmbH gehören. Hauptgesellschafter der Check24 GmbH sind Eckhard Juls und Heinrich Blase (beide Jahrgang 1967).

Die Gesellschaft war 2013 als ProCheck24 GmbH ins Handelsregister mit dem Unternehmensgegenstand eingetragen worden der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aller Art (letztere nur, soweit genehmigungsfrei) und Nachweis von Abschlussmöglichkeiten von Verträgen über Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aller Art, einschließlich Entwicklung und Aufbau neuer Vertriebswege hierfür sowie Erbringung von EDV-Dienstleistungen für die elektronische Weiterverarbeitung von Vertragsabschlüssen in Handel und Finanzberatung. „Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens“, hieß es damals im Handelsregister.

Bei der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH geht es um Vergleich und Vermittlung von Finanzdienstleistungen aller Art und Betrieb einer Media-, Werbe- und Vermarktungsagentur. Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG sollen nicht Gegenstand des Unternehmens sein, ebenso nicht die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a lit. a KWG.7.

Kredite24 Privat ist ein Onlinekredit zur freien Verwendung, der zu langen Laufzeiten vergeben wird. Der Privatkredit ist exklusiv über den Kreditvergleich von CHECK24 erhältlich. Bei dem Darlehen mit freier Verwendung setzt Kredite24 auf die Zusammenarbeit mit der DSL Bank. Das in Bonn ansässige Kreditinstitut ist vom TÜV Süd zertifiziert und gehört zur Deutschen Postbank AG. Die Kredite24 Service GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, welche den Kreditvergleich des Internetportals betreibt.

Themen: Kreditrating, Versicherungsrating | Kein Kommentar »

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