« | Home | »

Der neue KfW-Unternehmerkredit finanziert (fast) alles

Von Jian Ren | 16.Mai 2011

Zwar ist die „Kreditklemme“ in der Breite glücklicherweise nicht Realität geworden, aber viele Unternehmer/innen stehen immer noch vor Hürden, wenn es um Finanzierungen geht. Sei es, dass die Ratingnote nicht die beste ist, es an banküblichen Sicherheiten mangelt, die Kreditinstitute von den Zukunftsperspektiven der Unternehmen noch nicht 100%ig überzeugt sind oder auch die Bankrisikopolitik selber eher zurückhaltend ist.

Öffentliche Förderkredite sollen an dieser Stelle helfen, eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zu erleichtern, so Carl-Dietrich Sander, Leiter der Fachgruppe Finanzierung-Rating im KMU-Beraterverband. Die KfW-Mittelstandsbank als bundesweite Förderbank hat nach dem Auslaufen ihres krisenbedingten Sonderprogramms Ende 2010 jetzt die Richtlinien für ihren klassischen „Unternehmerkredit“ für mindestens drei Jahre alte Unternehmen überarbeitet und dabei die Erfahrungen aus den Krisenjahren einfließen lassen.

Für Mittelständler, sind – so Sander – einige Eckpunkte besonders wichtig:

Die KfW übernimmt auf Wunsch wieder 50% des Kreditrisikos (sog. Haftungsfreistellung) und entlastet damit die Hausbank, über die unverändert der Antrag gestellt wird und die im Normalfall unverändert das volle Kreditrisiko trägt.

Für Investitionsfinanzierungen gelten auch weiterhin die langjährigen Zinsbindungen von bis zu 10 Jahren – beim derzeitigen (noch) niedrigen Zinsniveau besonders wertvoll. Weggefallen ist allerdings die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Der Bereich der Betriebsmittelfinanzierungen, also die Begleitung einer Umsatzsteigerung und damit die Finanzierung von wachsendem Warenlager und steigenden Kundenforderungen wurde erweitert und ist sowohl in einer zweijährigen Variante mit Rückzahlung nach zwei Jahren als auch in einer fünfjährigen Tilgungsvariante möglich (bei letzterer aber keine Haftungsfreistellung).

Wichtig unverändert: Der Antrag ist vor Investitionsbeginn bei der Hausbank zu stellen. Sander empfiehlt, dass Mittelständler direkt erfragen, welchen Zinssatz sie nach dem Preissystem der KfW werden zahlen müssen. Denn diesen Zinssatz bestimmt die Hausbank über die Parameter Ratingnote und Sicherheitenbewertung. Sonst könnte es sein, dass sich mit der Kreditbewilligung unangenehme Überraschungen in Form deutlich höherer Zinssätze als erwartet ergeben.

Damit die Hausbank den Kreditantrag zügig prüfen und entscheiden kann, geben die KMU-Berater den Tipp, vorher abzufragen, welche Informationen und Unterlagen die Bank zur Prüfung benötigt und diese zum vereinbarten Zeitpunkt komplett in der gewünschten Qualität der Bank zu übermitteln. Auf dieser Basis sollte dann die Frage gestellt werden, bis wann mit einer Bankentscheidung gerechnet werden kann.

Themen: Nachrichten | Kein Kommentar »

Kommentare

Sie müssen eingelogged sein um einen Kommentar zu posten.