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EACRA berichtet auf der BdRA Jahreskonferenz

Von Dr. Oliver Everling | 2.Juli 2014

Der europäische Verband der Ratingagenturen zählt inzwischen 16 Mitglieder, darunter auch eine Agentur in der Schweiz und eine aus Russland, ansonsten nur Agenturen aus der Europäischen Union. EACRA, so der Name des Vereins, steht für „European Assocation of Credit Rating Agencies„. Thomas Missong vom Verband EACRA schildert auf einer Konferenz des Bundesverbandes der Ratinganalysten e.V: (BdRA) die jüngsten Entwicklungen im Verein EACRA.

Dienste für die Mitglieder, Beziehungen zu Institutionen wie der Europäischen Kommission sowie öffentliche Beziehungen stehen im Vordergrund der Arbeit der EACRA. Missong gibt einen Marktüberblick über die registrierten Ratingagenturen sowie auch über diejenigen, die als ECAI, also als Externe Bonitätsbeurteilungsinstitutionen, tätig waren. Missong kommt darüber hinaus auf die zertifizierten Agenturen zu sprechen.

„Nicht alle Agenturen wurden registriert oder zertifiziert. Das ist ein aufwändiger Prozess“, berichtet Missong und nennt die strengen Kriterien der Euroäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA, die über die Arbeit der Ratingagenturen wacht. Neue Agenturen in Europa können mit einer Registrierung in Europa nicht ohne weiteres damit rechnen, auch in Japan oder in den USA anerkannt zu werden. „Fangen Sie mit einem Marktsegment an und wenden sich später anderen zu“, rät Missong den Ratingagenturen.

Die Banque de France habe eine Ausnahmegenehmigung, dass sie ihre internen Ratings für französische KMUs auch für Zwecke bankinternen Ratings zur Verfügung stellen darf. Lässt man die Banque de France außen vor, zeigt das Verzeichnis der ESMA namens CEREP die Zahl der erteilten Ratings. Auf der European Rating Platform werden künftig alle veröffentlichten Ratings anerkannter Agenturen erfasst. „Was mit meiner eigenen europäischen Ratingplattform passieren wird, bleibt abzuwarten“, überlegt Missong. „Wenn aber die European Rating Platform so nutzerfreundlich ist wie das CEREP, mache ich mir gute Hoffnungen.“

Missong kommt auf organisatorische Fragen zu sprechen, auf die Anforderungen der EU zur Anerkennung von Ratingagenturen: Trennung von Verkauf und Analyse, Compliance-Funktion und Review-Funktion. Im Anhang 3 der EU-Verordnung über Ratingagenturen gibt es eine alnge Liste von Strafen für Ratingagenturen, die zudem in absoluten Zahlen definiert seien. „Wir haben versucht, die absoluten Zahlen durch relative zu ersetzen“, berichtet issong aus seiner Lobbyarbeit zugunsten der kleineren, europäischen Ratingagenturen. Würde eine kleinere Ratingagentur wegen eines „Vergehens“ gegen die EU-Verordnung verurteilt, würde sie damit de facto wirtschaftlich ausgelöscht, da drakonische Strafen festgeschrieben sind.

Bis Ende 2013 waren nur 7 Ratingagenturen als „Externe Bonitätsbeurteilungsinstitutionen“ (ECAI) für Zwecke der Solvabilitätsverordnung anerkannt. „Seit 1. Januar 2014 sind es nun 25 Agenturen“, berichtet Missong. Daher sind auch die Ratings zum Beispiel der Feri EuroRating Services AG aus Bad Homburg für Finanzinstitute unbeschränkt verwendbar. Die Feri EuroRating Services AG zählt nicht zu den Mitgliedern der EACRA, gehört aber zu den ersten, die eine Anerkennung durch die Aufsichtsbehörden erlangte.

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