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EMIR wirkt auf Hedging und Besicherung

Von Dr. Oliver Everling | 30.September 2013

Die European Market Infrastructure Regulation (EMIR), die 2012 in Kraft trat, bringt durch die verpflichtende Einführung des Zentralen Kontrahenten für derivative, bislang OTC-gehandelte Kontrakte wesentliche Verbesserungen für Marktteilnehmer bezüglich Sicherheit, Separation und Portabilität ihrer Positionen sowie im Rahmen der Kontrakte geleisteter Sicherheiten (Margins) – sowohl für industrielle als auch für private Endkunden. Zu diesem Fazit gelangen Karl-Heinz Bächstädt und Dr. Michael Pietrzak in ihrem Beitrag für die Zeitschrift „Kredit & Rating Praxis“ (www.krp.ch). In ihrem Beitrag widmen die Autoren sich dem Thema „Kreditderivate: Auswirkungen der EMIR auf Hedging und Besicherung“.

Voraussetzung für die Verbesserungen sei, dass die betreffenden Kontrakte standardisierbar und clearingfähig sind. Das werde aber in vielen Fällen auch bei Kreditderivaten nicht hinreichend gegeben sein, weil für zahlreiche Schuldnerbonitäten beziehungsweise daraus abzuleitende Bonitätscluster kein liquider Sekundärmarkt für den Handel und somit ein Closing oder Hedging der Kontrakte möglich sei, schreiben die Autoren.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Notwendigkeit, geeignete Clearinghäuser als Zentrale Kontrahenten zu finden. „Während das bei exotischen Produkten oft sehr schwierig sein wird,“ meinen Bächstädt und Pietrzak, „hat sich im Bereich des Clearings von Credit Default Swaps mit der IntercontinentalExchange in Atlanta bereits ein etablierter und leistungsfähiger Marktteilnehmer gefunden. Die Gruppe Deutsche Börse mit der Eurex Clearing AG sowie die Chicago Mercantile Exchange in Chicago könnten als weitere Anbieter in diesem Markt zukünftig eine größere Rolle einnehmen. Das führende Clearinghaus bei Zinsswaps Swap Clear in London stände grundsätzlich als weiterer Marktplayer zur Verfügung.“

Durch die Anpassung der deutschen Insolvenzordnung im Rahmen des EMIR-Ausführungsgesetzes, die am 1. April 2013 in Kraft trat, sei eine wesentliche Verbesserung beim Schutz der Vermögenswerte von Kunden im Falle einer Insolvenz des Clearingmitgliedes geleistet worden. Die fortschreitende Harmonisierung der internationalen wie EU-weiten Banken- und Kapitalmarktregulierung werde diesen Trend weiter fortsetzen.

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