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ESMA Sanktion gegen Moody’s setzt Maßstäbe

Von Dr. Oliver Everling | 31.März 2021

Die Europäische Wertpapier- und Marketaufsichtsbehörde (ESMA) hat gegen fünf Unternehmen der Moody’s Group mit Sitz in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich eine Geldstrafe von insgesamt 3.703.000 € verhängt und öffentlich Verstöße gegen die Credit Ratings Agencies Regulation (CRAR) in Bezug auf Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten der Aktionäre bekannt gemacht.

Die Verstöße betrafen demnach die Erteilung von Ratings unter Verstoß gegen das Verbot der Erteilung neuer Ratings für Unternehmen, bei denen ein Anteilseigner einer Ratingagentur (CRA) die 10% -ige Eigentumsschwelle überschreitet und / oder Vorstandsmitglied des bewerteten Unternehmens ist; Nichtoffenlegung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der 5% -igen Eigentumsschwelle; und unzureichende interne Richtlinien und Verfahren zur Bewältigung von Interessenkonflikten der Aktionäre. Es wurde festgestellt, dass alle Verstöße auf Fahrlässigkeit von Moody’s zurückzuführen sind.

Die fünf von der Klage betroffenen Unternehmen sind Moody’s Investors Service Ltd (Moody’s UK) und Moody’s France S.A.S. (Moody’s France), Moody’s Deutschland GmbH (Moody’s Deutschland), Moody’s Italia S.r.l. (Moody’s Italy) und Moody’s Investors Service España S.A. (Moody’s Spain). ESMA ist der Ansicht, dass es für die Gewährleistung unabhängiger Ratings von guter Qualität und den Schutz der Anleger von entscheidender Bedeutung ist, dass die Ratingagenturen Interessenkonflikte sorgfältig identifizieren und anschließend beseitigen oder verwalten und offenlegen, um eine Störung des Ratingprozesses durch die Aktionäre zu vermeiden.

Die für Warren Buffett bekannte Firma Berkshire Hathaway reduzierte ihren Anteil an Moody’s schon vor vielen Jahren, so wurde der Anteil schon 2010 auf 17 % und zwischenzeitlich noch weiter gesenkt. Angesichts der Vielzahl der Beteiligungen von Warren Buffett bleibt es nicht aus, dass Beteiligungsverhältnisse nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erkannt und in der Beziehung zu Kunden der Ratingagentur berücksichtigt werden. Es ist nicht bekannt, dass die Beteiligungsverhältnisse in den USA irgendeinen Einfluss auf die von den europäischen Tochtergesellschaften von Moody’s erteilten Ratings gehabt hätten.

Die harten Strafen gegen die amerikanische Agentur setzt Maßstäbe in Bezug auf die Sanktionen, die gegebenenfalls auch gegen europäische Agenturen zu erwarten sind. So werden im Insolvenzfall der Greensill Bank schwere Versäumnisse in Bezug auf die Unabhängigkeit einer Ratingagentur geltend gemacht, die noch kurz vor der Insolvenz der Bank ein „investment grade“ Rating erteilt hatte. Zahlreiche Kommunen müssen mit teils zweistelligen Millionenverlusten rechnen, da sie sich auf das anfangs erteile Rating A- verließen. Während durch Moody’s Ratings niemand zu Schaden kam und bisher keine Besonderheiten bei erteilten Ratings nachgewiesen wurden, stand das Rating der Greensill Bank klar im Widerspruch zu Erkenntnissen anderer Researchhäuser und hinterließ einen Milliardenverlust.

 

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