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ETF-Reporting im Core-Satellite-Ansatz

Von Dr. Oliver Everling | 30.Juli 2011

Durch ein geeignetes Reporting lassen sich für den ETF-Anleger Erkenntnisse über die Rendite-Risiko-Struktur und Korrelationseffekte im Gesamtportfolio als auch in den einzelnen Segmenten gewinnen. So wird ex-post ersichtlich, ob getroffene Anlageentscheidungen und die eingeschlagene Strategie noch adäquat sind. Die Auswertung dieser Reportings können zu Maßnahmen hinsichtlich jedes Schrittes im Anlageprozess führen, zeigt Regierungsdirektor Dipl. Betriebswirt (FH) Johann Meyer in seinem Beitrag zum Buch „Exchange Traded Fund Rating“ (herausgegeben von Dr. Oliver Everling und Götz Kirchhoff, Art.-Nr. 22.472-1100 Bank-Verlag Medien GmbH, ISBN 978-3-86556-257-9). Meyer ist Leiter Finanzen der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost in Stuttgart.

Ein Großteil der Assets der Versorgungsanstalt sind Fonds, ETFs, Spezialfonds bei Immobilien und Direktanlagen. „Dieses Portfolio wurde als Sondervermögen in eine Master-KAG ausgelagert,“ schreibt Meyer, „welche u.a. das Back-Office für den Anleger übernimmt. Hierunter wird die Administration des Fonds verstanden, also die Fondsbuchhaltung, das Reporting mit Kennzahlenberechnung sowie die Verwahrung der Vermögensanlagen bei der Depotbank.“

Ferner werden die vorgeschriebenen Stresstests über die Systeme der KAG durchgeführt, berichtet Meyer. „Die Portfolioverwaltung bzw. das Asset Management, d. h. die Entscheidungen über die Zusammensetzung des Sondervermögens, wird weiterhin im Hause getroffen. Dies führt zu einem einheitlichen Reporting mit schlüssiger Kennzahlenberechnung über die Anlagensegmente und des Sondervermögens als Ganzes.“

Weil das Reporting mit einem einheitlichen System erzeugt wird, kann der Anleger die Leistungen der verschiedenen Asset Manager besser vergleichen, als wenn jeder Asset Manager das Reporting über das eigene System erzeugt. Dies verdeutlicht Meyer in seinem Artikel.

Meyer kommt auch auf die Rolle der Depotbank zu sprechen. Gemäß dem Investmentgesetz darf die Kapitalanlagegesellschaft das ihr anvertraute Vermögen nicht selbst verwahren. „Durch die Verwahrung bei einer Depotbank ist gewährleistet,“ so Meyer, „dass eine strenge Trennung von Gesellschaftsvermögen und Fondsvermögen erfolgt. Somit kann das Sondervermögen bei Insolvenz der KAG nicht geschmälert bzw. verloren gehen. Die Aufgaben der Depotbank sind u.a. die Kontrolle der Fondsgesellschaft, die Einhaltung der Anlagerichtlinien, die Berechnung des Anteilscheinpreises und die Marktgerechtigkeitsprüfung.“

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