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FFP2-Masken – Trau, schau, wem

Von Dr. Oliver Everling | 21.Februar 2021

In Deutschland wurde eine FFP2-Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel eingeführt. Der Anspruch an die Filterleistung der FFP2-Masken ist klar, nicht aber der Prüfstandard, nach dem diese Leistung objektiv nachvollzogen werden soll. Messtechnikhersteller und Sachverständige weisen auf die DIN-Norm der Masken. Die Filterleistung liegt diesen Berichten zufolge im Schnitt nur bei 80 Prozent. Demnach ist die europäische Prüfnorm für so zertifizierte Schutzmasken mangelhaft. Bei zugelassenen FFP2-Masken können immer noch 20 Prozent der Virenkonzentration eingeatmet werden, die sich in der Umgebungsluft befindet. Dabei liegt es in der Definition von FFP2-Masken, dass nur maximal sechs Prozent erlaubt sind.

Produktratings – oder Warentests – orientieren sich in der Regel an Normen, die vom Hersteller einzuhalten sind oder an die sich der Hersteller freiwillig hält. Die Einhaltung von Branchenstandards sind meist die Basis, um ein befriedigendes Rating zu erhalten.

Somit steht die Schutzwirkung der Masken in Frage, wenn nicht richtig geprüft wird. Das betrifft auch Masken, die sich ausgewählte Bevölkerungsgruppen gegen Vorlage von Berechtigungsscheinen beschaffen können. Die Bundesregierung ließ in der Bundesdruckerei mit einem gewissen Anspruch an Fälschungssicherheit Berechtigungsscheine drucken und diese in ganz Deutschland verschicken. Nun müssen diese Berechtigungsscheine von den Berechtigten in Apotheken getragen werden, um diese dort vorzulegen und gegen FFP2-Masken einzulösen. Die unnötigen Besuche erhöhen das Ansteckungsrisiko. Darüber hinaus ist nicht sichergestellt, dass es sich um Masken handelt, die den FFP2-Standard einhalten, da es an der geeigneten Prüfung der Masken mangelt.

So lässt die Prüfnorm z.B. offen, die Masken mit größeren oder kleineren Partikeln zu testen. Dementsprechend können Testergebnisse divergieren. Die für die Masken geltende Prüfnorm DIN EN149 gilt auch deshalb als mangelhaft, da die Norm für persönliche Schutzausrüstung insoweit mehrdeutig ist, da sie beispielsweise verschiedene Messverfahren erlaubt. Da die vorgesehenen Prüfprozesse so ungenau bestimmt sind, können Lieferanten unbrauchbarer Masken kaum zur Rechenschaft gezogen werden. Die Verunsicherung wirkt sich auf alle Beschaffungsketten aus.

Beim Vergleich der Prüfergebnisse unterschiedlicher Zertifizierungsstellen fällt auf, dass zwar normgerecht gemessen wird, aber dennoch verschiedene Resultate verzeichnet werden. Wenn zu viele Viren FFP2-Masken penetrieren können, kann dies auf die mangelhafte Prüfnorm für persönliche Schutzausrüstung zurückzuführen sein. Die europäische FFP2-Zertifizierung ist daher nicht automatisch besser als eine chinesische KN95-Zertifizierung.

Das DIN Deutsches Institut für Normung gibt Verbrauchern Rat bei der Beschaffung von Filterschutzmasken zum Schutz gegen Coronaviren. Es werden insbesondere die Schutzmasken des Typs KN95 nach der chinesischen Norm GB 2626-2006 angeboten. Mit Hilfe von u. a. des FB FHB der DGUV und des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) wurde ein Prüfnormenvergleich zwischen Filterschutzmasken FFP2 nach EN 149 mit chinesischer Norm GB 2626-2006 (KN95) durchgeführt. Die Schutzmasken FFP2 (EN 149:2001) und KN95 (GB 2626-2006) sind demnach gut miteinander vergleichbar.

Die Überarbeitung der DIN-Norm dürfte zu viel Zeit in Anspruch nehmen, so dass sich Verbraucher auf erfahrene Zertifizierer wie den TÜV Rheinland verlassen. So wurden vom TÜV Rheinland FFP2-Masken aus der nach modernsten Standards neu im Westerwald aufgebauten Produktion der EPG Pausa GmbH geprüft. Bei diesen im STOLFIG.SHOP erhältlichen Masken handelt es sich um die ersten vom TÜV Rheinland zertifizierten FFP2-Masken aus deutscher Produktion. Nur wenn die FFP2-Maskenproduktion auch eine anspruchsvolle Prüfung übersteht, ist auch die angestrebte Schutzleistung gesichert.

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