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Methodik für das Rating von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken in Bewegung

Von Dr. Oliver Everling | 21.Februar 2021

Moody’s schlägt Aktualisierungen seiner allgemeinen Grundsätze zur Bewertung der Methodik für Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken vor. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen der aktuellen Methodik lauten wie folgt:

(1) Einführung von zwei Anhängen, in denen beschrieben wird, wie Moody’s den in der Methodik beschriebenen allgemeinen Rahmen für die Einrichtung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Issuer Profile Score (IPS) sowie Credit Impact Scores (CIS) auf Unternehmen bzw. Gebietskörperschafen anwenden. Moody’s Einschätzung des Risikos eines Unternehmens oder einer Gebietskörperschaft gegenüber ESG-Risiken und -Nutzen wäre in erster Linie qualitativ, und der entsprechende Anhang würde relevante Überlegungen beschreiben, die allgemein für Unternehmenssektoren und Arten von Gebietskörperschaften gelten. Moody’s qualitative Bewertung soll durch indikative quantitative Metriken erfolgen können. Die Verfügbarkeit der Metriken würde sich innerhalb oder zwischen Unternehmenssektoren und Typen von Gebietskörperschaften unterscheiden, obwohl Moody’s im Allgemeinen eine höhere Verfügbarkeit von Daten für Gebietskörperschaften als für Unternehmen erwarten würden.

(2) Einführung von zwei Anhängen von Kompendiumdokumenten, die eine Beschreibung der Arten von Überlegungen und Indikatoren enthalten, die für Unternehmenssektoren und Arten von Gebietskörperschaften bei der Bewertung der Risikokategorien E, S und G und bei der Zuweisung von IPS allgemein relevant sein können. Im Laufe der Zeit will Moody’s die Kompendien möglicherweise aktualisieren, um weitere sektorbasierte Details zu sektorspezifischeren Überlegungen und den Arten von Metriken bereitzustellen, die Moody’s möglicherweise verwenden wird.

(3) Außerdem soll in einem Anhang beschrieben werden, wie Moody’s zu indikativen Ergebnissen gelangt, um Moody’s qualitative Bewertung für zwei Governance-Kategorien für Unternehmen zu erhalten: (a) Struktur, Richtlinien und Verfahren des Unternehmensführung; und (b) Compliance und Berichterstattung. Die indikativen Bewertungen basieren auf einem definierten Satz von Fragen unter Verwendung von Daten aus öffentlichen Einreichungen und können nur für Emittenten abgerufen werden, bei denen der Satz von Fragen anwendbar ist und die zugehörigen Daten verfügbar sind.

Themen: Nachhaltigkeitsrating | Kein Kommentar »

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