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Frankfurter Sparkasse als gutes Beispiel der Einsicht

Von Dr. Oliver Everling | 27.November 2009

Die Frankfurter Sparkasse bietet ihren Kunden, die bei ihr Zertifikate von Lehman Brothers gekauft haben, den Rückkauf dieser Papiere zu 50 Prozent des Nominalwertes an. Die Lehman-Zertifikateinhaber konnten – im Gegensatz zu anderen Bürgern – nicht von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für den Finanzsektor profitieren. Die Sparkasse hat sich deshalb unabhängig von ihrer Rechtsposition zu diesem Schritt entschlossen. Vor Lehman-Zertifikaten hatte nur die Ratingagentur Scope gewarnt, nicht aber die die Kunden beratenden Banken (http://www.scope.de/).

„Wir können unseren Kunden die Risiken einer Anlage am Kapitalmarkt nicht abnehmen. Aber es ist uns wichtig, die Vertrauensbeziehung zwischen Kunden und Sparkasse zu stärken. Als regional orientiertes Unternehmen wollen wir unsere Kunden langfristig begleiten und ihnen als Partner in Geldfragen zur Seite stehen“, begründet Herbert Hans Grüntker, Vorsitzender des Vorstands, das Angebot.

Die rund 5.000 betroffenen Kunden erhalten in den nächsten Tagen eine schriftliche Nachricht. Die Sparkasse bietet ihnen an, die Zertifikate für 50 Prozent des Nominalwertes zu kaufen. Diese Offerte richtet sich auch an diejenigen Kunden, die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht haben oder die eine Kulanzzahlung von bisher unter 50 Prozent des Nominalwertes angenommen haben. Das Angebot ist bis zum 22. Dezember 2009 befristet. Die Frankfurter Sparkasse hat hierfür ein Budget in Höhe von 44 Mio. Euro bereitgestellt.

Anlegerschützer Klaus Nieding dazu: „Wir appellieren an alle anderen Banken mit Lehman-Zertifikate-Kunden sich diesem Beispiel anzuschließen und jetzt auch für diese Kunden einen Generalvergleich mit mindestens 50 Prozent Entschädigung zu unterbreiten.“

„Dass die FraSpa nicht nach Erwerbszeitpunkt differenziert, halten wir für gut. Ebenfalls hervorzuheben ist die Tatsache, dass die FraSpa eine Gesamt-Befriedung der Situation dadurch anstrebt, dass die Regelung auch für diejenigen Kunden gelten soll, die bereits einen Vergleich zu niedrigeren Konditionen abgeschlossen haben bzw. die sich im Klageverfahren befinden,“ führt Andreas Lang, Rechtsanwalt und Vorstand bei der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft aus. „Bisher konnten wir Betroffenen nur dann zu einem Vorgehen gegen die Bank oder Sparkasse raten, wenn die Lehman-Zertifikate auf Anlageberatung der Bank oder Sparkasse ab etwa Ende 2007, bestenfalls in 2008 erworben wurden. Denn erst ab diesem Zeitpunkt lagen in der einschlägigen Fachpresse deutliche Hinweise auf Finanzprobleme im Hause Lehman Brothers vor, auf die der Anlageberater im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätte hinweisen müssen. Jetzt, mit dem vorliegenden Angebot können wir auch Investoren mit zeitlich früheren Investments bei Ihren Ansprüchen unterstützen.“

„Wir sind nicht überrascht, dass die regelmäßige Negativberichterstattung dazu führt, dass der Aufruhr im Kundenkreis mittels eines Generalvergleiches befriedet werden muss. Wir haben dies sogar erwartet. Denn die Situation um die Lehman-Zertifikate weist eine klare Parallele zu anderen Fällen in der Vergangenheit, wie etwa bei den Fokker-Anleihen im Jahre 1996, auf. Die Frankfurter Sparkasse wäre besser beraten gewesen, den zwischenzeitlich eingetretenen Imageschaden mit einem frühzeitigeren Angebot an die Betroffenen zu begrenzen“, sagt Nieding,

Kein Verständnis haben die Anwälte von Nieding + Barth dafür, wenn „Anlegeranwälte“ das Vergleichsangebot der FraSpa als nicht ausreichend beurteilen. „Wer das tut, handelt unserer Meinung nach aus eigenem Gebühreninteresse und weniger im Mandanteninteresse. Genau so unverantwortlich wie der generelle Hinweis auf angebliche Erfolgsaussichten ist, ist es jetzt den Vergleich als zu niedrig zu bewerten und damit pauschal abzulehnen – denn jeder Fall ist einzeln gelagert und muss daher individuell beurteilt werden“, so Nieding.

Themen: Zertifikaterating | Kein Kommentar »

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