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Geprüfte Bonität: Konditionen verbessern – Vertrauen schaffen

Von Dr. Oliver Everling | 1.April 2008

Sämtliche Unternehmen, die eine unabhängige Bonitätsbeurteilung der MAR-Rating GmbH (www.mar-rating.de) in Anspruch genommen haben, konnten Ihre Bankkonditionen verbessern, berichtet die Ratingagentur aus Münster. Ein Großteil der Unternehmen, die das Ratingverfahren MittRate KMU durchlaufen haben, sind in Finanzierungsprogrammen aufgenommen worden oder haben zumindest Ihre Finanzierungsstruktur und die allgemeine Unternehmenssituation deutlich optimieren können.

Bestimmt wird die Bonität eines Unternehmens im Rahmen einer Bonitätsanalyse. Innerhalb dieses Verfahrens werden Informationen aus verschiedenen Unternehmensbereichen gesammelt und entsprechend ausgewertet.

Mit dem unabhängigen Bonitätssiegel der MAR-Rating GmbH können Kunden, Banken, Lieferanten und Geschäftspartner eines Unternehmens sofort erkennen, dass Ihr Unternehmen auch langfristig als Geschäftspartner zur Verfügung steht. Das Siegel steht als unabhängiger Nachweis für Professionalität, langfristige Planung und Seriosität des jeweiligen Unternehmens. Eine unabhängig geprüfte Bonität trägt zur Imagepflege bei, dokumentiert Zuverlässigkeit und Servicequalität gegenüber Kunden und Geschäftspartnern des Unternehmens und hilft dem Unternehmer, sich nachhaltig von den Wettbewerbern positiv abzuheben. Das Siegel „geprüfte Bonität“ verschafft dem Unternehmen ein wirksames Alleinstellungsmerkmal, dass in der Kommunikation nach innen und außen effizient einsetzbar ist.

Der Mittelstand steht vor zahlreichen Herausforderungen. Neue Produkte werden entwickelt, Geschäftsfelder erschlossen, Unternehmen verändern sich, Kooperationen werden eingegangen, die Nachfolge geplant und Kredit- sowie Investorengespräche vorbereitet. Damit die Unternehmensführung hier zielgerichtet handeln kann, müssen Stärken und Schwächen des Unternehmens gezielt analysiert werden. Dazu zählen in erster Linie auch klare Aussagen darüber, wie es um die Bonität des betreffenden Unternehmens bestellt ist.

Eine gute Bonität, als Ausdruck von Zahlungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und insbesondere Zukunftsfähigkeit gegenüber Geschäftspartnern, Kunden, Banken und Investoren ist ein entscheidendes Instrument zur erfolgreichen Umsetzung selbst gesteckter Unternehmensziele. Das Wissen um die eigene Bonität sowie die Möglichkeit diese beeinflussen und professionell kommunizieren zu können, ist heute von existenzieller Bedeutung. Banken werden nicht zuletzt durch die Bestimmungen von Basel II verpflichtet, im Vorfeld einer Kreditentscheidung die Bonität des Kreditnehmers zu bestimmen. Lieferanten ermitteln die Bonität ihrer Kunden, um drohende Zahlungsausfällen vorzubeugen. Potenzielle Nachfolger und Eigenkapitalgeber wägen anhand von Bonitäten das Risiko alternativer Investitionsmöglichkeiten ab.

Unternehmen, die die Chancen eines professionellen externen Ratings bzw. einer unabhängigen Bonitätsanalyse und damit einer nachhaltigen Finanzkommunikation nicht erkennen laufen Gefahr, die gesparten Kosten an anderer Stelle doppelt und dreifach wieder zu verlieren bzw. einzubüßen, denn wenn Risiken nicht klar quantifizierbar sind, fordert der Markt zum Ausgleich Preisaufschläge.

Der Aufwand und die Kosten sind im Verhältnis zu den erreichbaren Vorteilen minimal, da MAR beispielsweise für ein reine Bonitätsanalyse und die damit verbundene Zertifizierung „Geprüfte Bonität“ nur die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre und die aktuellen BWA´s unter Rating- und Bonitätsaspekten auswerten. Zu einem Festpreis von 2.250 € (netto) erhält der Unternehmer einen Ergebnisbericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur, das Bonitätssiegel sowie das dazugehörige Zertifikat. Das Honorar wird auf ein gewünschtes Update zu einem Vollrating (MittRate KMU) voll angerechnet.

In enger Abstimmung mit dem Unternehmen werden zielgerichtet verschiedene Interessentengruppen wie Banken, Auskunfteien, Geschäftspartner oder Kapitalgeber in kompakter Form über ihr Ratingergebnis informiert. Den Detaillierungsgrad der Offenlegung bestimmt allein der Unternehmer.

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