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Herausforderungen kommunaler Finanzen

Von Dr. Oliver Everling | 14.Februar 2013

Im Rahmen eines Buchbeitrags diskutiert der Bürgermeister der Stadt Lichtenau/Westfalen über die Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes im Land NRW. Dieter Merschjohann gehört zu den Autoren im Buch „Kommunalrating“ (Artikel-Nr. 22.485-1200, ISBN 3-86556-353-8), das im Bank-Verlag, Köln, erscheint.

Insbesondere erörtert Merschjohann die unterschiedlichen Verteilungsschlüssel und ihre Auswirkungen auf die Bewertungen der Kommunen im Vergleich. Dabei behandelt seine Betrachtung die Position „kleinerer“ Kommunen mit einer gewissen Flächengröße bei der Finanzausschüttung und den sich daraus ergebenden kommunalpolitischen Herausforderungen.

„Die finanzielle Zuweisung des Landes für die Kommunen wird mittels des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) berechnet. Im Jahr 2012 wurde das GFG durch derweil neuartige Veränderungen umgesetzt“, berichtet Merschjohann in dem Buch. Neben neuen Ansätzen in der Verteilung und damit einhergehenden erweiterten finanziellen Zuweisungen werde nicht nur versucht, bisherige Nachteile aufzuheben. „Vielmehr sind diese Neuerungen Zeichen für das in der Gesetzgebung allgemein gültige Kommunalratingverfahren.“

Jedoch definieren sich Gemeinden und Kreise durch stets unterschiedliche Bedingungen und Faktoren, führt Merschjohann weiter aus, denen durch die Verteilungsformel des Landes Rechnung getragen werden müssen. Zuweisungen lassen sich daher nicht verallgemeinern. Dieser Standpunkt wird von Merschjohann detaillierter erläutert bzw. er macht auf verbesserte Gestaltungsperspektiven aufmerksam. „Auch wenn das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 auf diese unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen einzugehen versucht“, dieser Frage widmet Merschjohann ein eigenes Kapitel 2, „bleiben dennoch Kritikpunkte, die sich aus der Arbeit einer Selbstverwaltungskörperschaft ergeben. Die Konkretisierung der vorliegenden Untersuchung definiert sich aus den entstandenen Veränderungen sowie insbesondere aus den Gegebenheiten der bisherigen Umsetzung des GFG.“

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