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Strukturverschiebung beim Eigenanlagenbestand

Von Dr. Oliver Everling | 19.Februar 2013

Genossenschaftsbanken erfüllen „im Mittel bereits die neuen Anforderungen an das harte Kernkapital, das Kernkapital sowie das Gesamtkapital“, berichet Erhard Gschrey vom Genossenschaftsverband Bayern im Buch „Basel III„.

Mehr Probleme bereiten den Kreditgenossenschaften die neuen Liquiditätsvorschriften, berichtet Gschrey. Der Eigenanlagenbestand (sog. Depot A) der Kreditgenossenschaften setze sich zu großen Teilen aus Bankanleihen sowie Pfandbriefen und Unternehmensanleihen zusammen. Nach der bisherigen Definition der LCR-Berechnung werden diese Anlagen nicht oder nur teilweise als liquide Aktiva berücksichtigt. Staatsanleihen werden dagegen – unabhängig von der Bonität – als voll liquide anerkannt. „Dies wird zu nennenswerten Verschiebungen in der Struktur der Eigenanlagen führen. Die Nachfrage der Institute nach pufferfähigen Assets wird ebenso zunehmen wie die Nachfrage nach langfristigen und „stabilen“ Kundeneinlagen. Offene Kreditzusagen werden ggf. reduziert werden, um die Liquiditätsanforderung einhalten zu können.“

Der NSFR misst Gschrey im Rahmen der europäischen Umsetzung von Basel III bisher noch eine untergeordnete Rolle zu. „Sie wird den Kreditgenossenschaften aber die meisten Probleme bereiten. Schuld daran ist, zynisch gesagt, das erfolgreiche und nachhaltig bewährte Geschäftsmodell der Kreditgenossenschaften. Folge der NSFR werden kürzere Laufzeiten im Kreditgeschäft sein, da sich ein hoher Bestand an Kreditforderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr nachteilig auf die Kennzahl auswirkt.“ Die Fristentransformation werde eingeschränkt. Die Langfristfinanzierungskultur in Deutschland werde somit der „Gleichmacherei“ in Europa geopfert.“

Der Volltext ist nachzulesen im ersten Kapitel des Buches “Basel III“ von Dr. Oliver Everling und Rainer Langen (Herausgeber), erschienen im Bank-Verlag. Veranstaltung zum Thema “Basel III”: Jetzt anmelden.

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