« | Home | »

Interne Governance von Kreditinstituten

Von Dr. Oliver Everling | 12.Oktober 2015

An die interne Governance von Kreditinstituten stellen sich neue Anforderungen. Darüber berichtet beim MontagsMeeting des eff European Finance Forum Prof. Dr. Peter Ruhwedel. Er ist Wissenschaftlicher Leiter KCU KompetenzCentrum und Geschäftsführer des diep – Deutsches Institut für Effizienzprüfung. Ruhwedel ist u.a. auch Aufsichtsrat der GBB-Rating, einer durch die Europäische Wertpapier- und Makrtaufsichtsbehörde ESMA registrierte Agentur der Gesellschaft für Bankbeurteilung.

Ruhwedel skizziert die Veränderungen, die für die Finanzaufsicht heute kennzeichnend sind. So sei es beispielsweise bemerkenswert, dass die Aufsichtsbehörde ESMA alle so genannten Independent Non-Executive Directors (INEDs) zu einem Round-Table nach Paris einlade. Auch die Compliance Officers der registrierten Ratingagenturen seien gefordert, mit den Verantwortlichen der ESMA in Paris zusammenzutreffen.

Ruhwedel kommt auf die spektakulären Strafzahlungen der Banken zu sprechen. Ruhwedel sieht diese Maßnahmen als Reaktion auf das Bedürfnis der Politik, deutliche Zeichen zu setzen, nach der Finanzkrise das System wieder „in den Griff“ zu bekommen. Neben der ESMA seien auf EU-Ebene weitere Überwachungsbehörden entstanden – EIOPA (für Versicherungen) und EBA (für Banken).

Die Sichtweisen dieser Behörden seien sehr stark angelsächsisch geprägt, erläutert Ruhwedel am Beispiel des Verständnisses der Rolle des Aufsichtsrats im Unternehmen. Die Überwachugsfunktion führe zu einem neuen Rollenverständnis. Ruhwedel spricht von einem Rollenwandel, der z.B. mit KonTraG weitreichende Wurzeln habe.

Schon 2011 hätten die Kreditinstitute nachlesen können, wie „Internal Governance“ zu verstehen ist. Die EBA-Guideline 44 ist Teil eines Prozesses, der zu einer sehr weitgehenden Umsetzung führte. Ruhwedel skizziert die unterschiedliche Bedeutung von Richtlinien und Regelungen in Gesetzen, da letztere kaum Flexibilität in der Auslegung ließen. „Die EBA denkt europäisch. Die EBA versucht, die Regelungen in Europa sehr weitehend zu harmonisieren. Die EBA orientiert sich an ‚best practices'“.

Manche Aufsichtsräte von Banken würden „ins Schwitzen kommen“, wenn sie die Prüfungen der Bankenaufsicht noch einmal zu bestehen hätten. Heute seien Berater damit beschäftiggt, Kandidaten für Bankvorstände auf die Prüfung der Aufsicht vorzubereiten. „Was ich problematisch finde ist, dass sich der Standardisierungsprozess am amerikanischen Modell ausrichtet. Exexcutive und Non-Executive Directors seien im selben Gremium.“

Ruhwedel beklagt, wie die Effizienzprüfung der Aufsicht ausgestaltet sei. Auch Eingriffe in die Kundenkonditionen seien ein Beispiel für Aufgaben, die einem Aufsichtsrat ansonsten fremd sind. Strategie, Risiko, Vergütung – das seien alles Themen, die auch schon früher den Aufsichtsrat beschäftigten. Heute müssen alle diese Themen – so will es der Gesetzgeber – von jedem Aufsichtsratsmitglieder verstanden und gestaltet werden. Mit vier Sitzungen im Jahr sei das kaum zu schaffen, dennoch gebe es Institute, die sich auf zwei Sitzungen im Jahr beschränken würden.

Die Veränderungen führten dazu, dass die Leitungsgremien eher verkleinert wurden. Vorstand und Aufsichtsrat würden heute anders als früher zusammenspielen. „Heute muss man sich schon viel zutrauen oder eine Menge Berater gebrauchen, um als Aufsichtsrat seine Aufgaben umfassend wahrzunehmen.“ Höchst persönliche Mandatswahrnehmung und ausreichend Zeit dafür sind essentielle Anforderungen der Aufsicht. „Der Auswahlprozess verändert sich.“

Für die Besetzung des Aufsichtsrats werden heute Anforderungsprofile benötigt. „Plötzlich muss aufgeschrieben werden, was man alles können muss.“ Der Kandidat für einen Aufsichtsratsposten werde heute gegen ein gewünschtes Profil verglichen. „Häufig ist derjenige, der im Aufsichtsrat arbeitet, der Aufsichtsratsvorsitzende. Es sind Ausschüsse zu bilden, die nicht personenidentlich sein dürfen.“ Große Kreditinstitute müssen, kleinere Institute sollen Ausschüsse bilden.

Ruhwedel kommt auf Effizienz- und Eignungsprüfungen von Aufsichtsräten zu sprechen. Was tun, wenn Zweifel an der Eignung und Leistung eines Aufsichtsrats bestehen? Zunächst sei an weitere Schulung zu denken. Es sei aber nicht notwendig, jedes Jahr ein Management Assessment durchzuführen. Außerdem seien bestimmte Vereinfachungen machbar.

Ob die Regulierung der Internen Governance einen Nutzen gebracht habe, sei schwierig zu beantworten, zumal die Kreditinstitute sehr unterschiedlich sind. Manche Kreditinstitute praktizieren die gesetzlichen Regeln schon seit langem, bevor sie zum Gesetz wurden, andere hätten Nachholbedarf.

Themen: Bankenrating, Governancerating | Kein Kommentar »

Kommentare

Sie müssen eingelogged sein um einen Kommentar zu posten.