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Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz MicroBilG

Von Dr. Oliver Everling | 22.September 2012

Im Bundeskabinett wurde der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) verabschiedet. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert dazu Einzelheiten.

„Die Bundesregierung entlastet die deutsche Wirtschaft durch Erleichterungen bei den Bilanzvorschriften. Kleinstkapitalgesellschaften unterliegen künftig nicht den strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung, wie sie sonst für Großunternehmen gelten. Die Neuregelung soll schnell greifen.“ Die Erleichterung betrifft rund 500.000 Unternehmen und wird für alle Geschäftsjahre gelten, so Leutheusser-Schnarrenberger, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt.

„Der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, wird durch das Gesetz erheblich reduziert. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht,“ so Leutheusser-Schnarrenberger, „sondern lediglich beim Bundesanzeiger hinterlegt und dann nur auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden.“

Die EU-Micro-Richtlinie 2012/6/EU gewährt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für bestimmte Kleinstunternehmen Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen in der Rechnungslegung zu schaffen.

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