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Sinnlos martialisch gegen Bonitätsanleihen

Von Dr. Oliver Everling | 12.September 2016

​Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, den Verkauf von Bonitätsanleihen an private Anleger zu verbieten. Dr. Hartmut Knüppel läuft in seinem Vortrag auf dem Deutschen Derivate Tag des Deutschen Derivate Verbands zu Höchstform auf: Sein ehrliches Anliegen, hier einer Willkürentscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorzubeugen, ist unübersehbar. Knüppel nennt eine Vielzahl von Gründen, die gegen eine Diskriminierung sprechen.

So erfordern auch zahlreiche Anlageprodukte vom Privatanleger eine Einschätzung des Bonitätsrisikos des Emittenten oder Anbieters der Depositen. Praktisch jedes Produkt erfordert ein Rating, ausfallgefährdete Anleihen von Staaten und Unternehmen, Aktien, Zertifikate sowie Spar- und Festgeldanlagen, wenn diese nicht durch die Einlagensicherungsfonds abgedeckt sind.

Da es keinen Unterschied in der Einschätzung der Rückzahlung nach Eintreten des Kreditereignisses zwischen Bonitätsanleihen und anderen Anleihen oder auch Depositen mit Bonitätsrisiken gibt, werden Bonitätsanleihen von Politikern zu Unrecht zu Buhmännern gemacht. Gegen Bonitätsanleihen gab es bisher von Anlegern keine Beschwerden. Knüppel verweist dazu auf umfassende Nachforschungen bei den maßgeblichen Verbänden. Umso mehr muss der Aktionismus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überraschen. 

Knüppel weist darauf hin, dass ab 1. Januar 2017 auch für Bonitätsanleihen die PRIIPs-Verordnung anzuwenden ist. Dem Anleger stehen umfassende Risiko-, Rendite- und Kosteninformationen für diese Produkte zur Verfügung, die kaum noch zu steigern sind. Somit könne einfach und ohne großen Aufwand einschätzt werden, ob mit der in Aussicht gestellten Rendite die übernommenen Risiken adäquat vergütet werden. Knüppel erklärt sich und seinen Verband ausdrücklich für jeden Vorschlag zur weiteren Verbesserung offen. Auch für eine bessere Bezeichnung als „Bonitätsanleihe“ gebe es keinen Widerspruch.

Ein wichtiger Punkt der Uberlegungen von Knüppel ist es, dass Bonitätsanleihen sich in ihrer Komplexität nicht von anderen Anlageprodukten mit Bonitätsrisiken unterscheiden. Komplexe Produkte seien nicht per se schlecht. Wenn diese Produkte in Bezug auf Risiken, Renditepotentiale und Kosten transparent sind, bestehe kein Grund, sie zu verbieten. Knüppel bezeichnet das überraschende Vorgehen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht daher als „martialisch“ und vermag dieses nur damit zu erklären, dass die Bundestagswahl bereits ihren Schatten vorauswerfe.

Themen: Anleiherating, Zertifikaterating | Kein Kommentar »

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