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Neue Möglichkeiten zur Restrukturierung

Von Dr. Oliver Everling | 16.November 2020

„Das neue Jahr wird für Unternehmen in der Krise völlig neue Möglichkeiten für eine Restrukturierung bringen“, so kommentiert Ines Löwentraut, CEO von Avivre Consult GmbH in Bad Homburg den Regierungsentwurf, der zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. „Derzeit wird über den Regierungsentwurf eines Gesetzes für ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren verhandelt, das ab dem 01.01.2021 gelten soll. Der Gesetzgeber ist durch eine Richtlinie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019 verpflichtet, dieses neue Restrukturierungsverfahren in nationales Recht umzusetzen. Gleichzeitig ist vor der aktuellen Corona bedingten Entwicklung der politische Wille vorhanden, mit diesem neuen Verfahren eine Insolvenzwelle zu vermeiden.“

Dabei werden Unternehmen in der Krise Restrukturierungsinstrumente bereitgestellt, die bislang undenkbar waren, zeigt Ines Löwentraut auf. Ziel des Verfahrens ist die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens. Insbesondere kann das Verfahren „still“ durchgeführt werden und es soll ein Schuldenschnitt nur mit ausgewählten Gläubigern, z.B. Finanzgläubigern ermöglicht werden.

„Das operative Geschäft wird also – anders als bei einem Insolvenzverfahren – nicht beeinträchtigt,“ folgert die Expertin, „da diese Geschäftspartner nicht in das Verfahren einbezogen werden müssen. Dieses Verfahren ermöglicht daneben eine Änderung des Geschäftsmodells, da man sich zugleich auch vorzeitig aus langfristigen Verträgen lösen können soll. Dies soll auch Mietverträge, Leasingverträge und andere langfristige Vertragsverhältnisse betreffen. Lediglich ein erleichterter Personalabbau ist ausgenommen.“

Das Verfahren soll bei drohender Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden können, wobei es genügt, wenn in einem Zeithorizont von 24 Monaten eine Deckungslücke auftritt. Dies ermöglicht ein frühzeitiges Einschreiten der Geschäftsleitung. Im Webinar, geführt von Frau Dr. Bettina Breitenbücher und Frau Prof. Dr. Anette Neußner, liefern zum Gesetz zum neuen Restrukturierungsverfahren (StaRUG) 1. Januar 2021 Avivre Consult und BREITENBÜCHER Rechtsanwälte mehr Einzelheiten.

Themen: Health Care Rating, Immobilienrating, Pflegeheimrating | Kein Kommentar »

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