Ratingagentur nach dem Zufallsprinzip

Von Dr. Oliver Everling | 24.März 2010

Der Kritik an den Ratingagenturen entzündet sich vor allem an der Bezahlung der Ratingagentur durch das zu ratende Unternehmen bzw. den Emittenten von Wertpapieren, berichtet Karl-Heinz Bächstädt in seiner Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 24. März 2010 im Deutschen Bundestag, Finanzausschuss, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)“.

Der potentielle Zusammenhang zwischen Umsatzgenerierung seitens der Ratingagentur und der Ratingnotenvergabe lässt nicht unerhebliche Zweifel an einer neutralen Erstellung des Ratings und der Güte einer Ratingnote aufkommen, meint Bächstädt. Seit der Umsetzung von Basel II ist eine „gute“ Ratingnote für ein Unternehmen nicht mehr nur für die Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt, sondern auch für die Kreditaufnahme bei Banken und Sparkassen essentiell.

Die Regelungen der EU-Ratingverordnung mindern zwar insbesondere durch organisatorische Anforderungen an die Ratingagenturen die Interessenkonflikte, aber können sie weder beseitigen noch entscheidend reduzieren. Bächstästd: „Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sichert nicht die Unabhängigkeit, wie wir aus zahlreichen anderen Bereichen des Finanzsektors, z.B. der Anlageberatung, wissen.“

Um den genannten Interessenkonflikt aufzulösen, schlägt Bächstädt ein Auswahlverfahren vor, das bestimmt, welche Ratingagentur, die gemäß EU-Ratingverordnung in der Gemeinschaft zugelassen sein muss, das Rating eines Emittenten durchführen soll. Die Auswahl sollte – unter Berücksichtigung von wenigen Kriterien, die auf die zu ratenden Objekte abstellen, z.B. international – national, Komplexität, – nach dem Zufallsprinzip erfolgen. Dabei sind zumindest für die Anfangszeit Unterschiede zwischen den Ratingagenturen hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Kompetenzen zu berücksichtigen. Aufgrund der Anbieterstrukturen des heutigen Ratingmarktes (drei große Ratingagenturen sowie eine hinreichende Zahl mittelgroßer Ratingagenturen in den einzelnen Staaten) steht eine ausreichende Zahl von Ratingagenturen zur Verfügung. Zudem wäre der Zugang zu diesem Markt nicht beschränkt; die heute de facto existierenden Markteintrittsbarrieren reduzieren sich.

Die Auswahl einer Ratingagentur gilt nach dem Vorschlag von Bächstädt für das Erstrating sowie eine kleine Anzahl der Folgeratings. Danach hat eine andere Ratingagentur, die ebenfalls nach dem Zufallsprinzip bestimmt werden sollte, die nächsten (Folge-)Ratings zu erstellen. Die Vergütung der Ratingagentur kann sich nach einer Gebührenordnung richten, so Bächstädt, die auf die heutigen Marktpreise zurückgreift und damit Preisbestandteile wie Umfang und Komplexität der Aufgabe erfasst. Damit wird zugleich ein Preiswettbewerb zulasten der Qualität weitgehend unterbunden.

Die organisatorische Durchführung des Auswahlverfahrens kann bei der Aufsichtsbehörde erfolgen, schlägt Bächstädt vor. „Aspekte des vorgestellten Verfahrens sind bereits Gegenstand von Diskussionen in anderen Bereichen der Wirtschaft, in denen Interessenkonflikte auftreten. Ähnlichen Interessenkonflikten wie Ratingagenturen unterliegen die Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) bei der Prüfung des Jahresabschlusses eines Unternehmens: Das zu kontrollierende Unternehmen bestellt sich seine eigenen Kontrolleure; Beauftragung und Bezahlung erfolgen durch das zu prüfende Unternehmen. Zudem führt der zunehmende Wettbewerbsdruck zwischen den Wirtschaftsprüfern verstärkt zu Abhängigkeiten und finanziellem Druck auf die Wirtschaftsprüfer. Die BaFin empfiehlt, dass die Kreditinstitute in größeren Zeitabständen (nach mehreren Jahren) den Abschlussprüfer wechseln. Diesem Wunsch wird auch entsprochen.“

Die Einschränkung der freien Wahl von Vertragspartnern in besonderen Fällen besteht bereits heute, darauf weist Bächstädt hin: Nicht jeder Wirtschaftsprüfer darf Kreditinstitute prüfen. Die BaFin trifft eine Vorauswahl. Eine entsprechende Regelung für Ratingagenturen findet sich bereits in der EU-Ratingverordnung. Auch bei den „§ 44er“-Prüfungen (Sonderprüfungen auf Veranlassung der BaFin gem. § 44 KWG) kann das zu prüfende Institut sich seinen Prüfer nicht selbst aussuchen, sondern bekommt ihn von der BaFin zugewiesen. Trotzdem hat das Institut die Kosten der Prüfung zu tragen. Angesichts der enormen Bedeutung von Ratings in der heutigen Zeit sind Einschränkungen bei der Auswahl der Ratingagenturen vertretbar.

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Gemischtes von Latinos

Von Dr. Oliver Everling | 22.März 2010

Die Bad Homburger Feri EuroRating Services AG zeichnet bei Lateinamerika-Aktienfonds ein gemischtes Bild. Während die Fondsvolumina in den letzten Jahren allgemein stark gewachsen sind, zeigt ein Fonds-Check von 21 Lateinamerika-Fonds erhebliche Qualitätsunterschiede. Insgesamt erhielten nur acht Produkte die Top-Ratings A (sehr gut) oder B (gut). Selbst unter den besten vier gab es deutliche Unterschiede: Während die A-Rating-Produkte von Amundi und ISI hervorragend abgeschnitten haben, zeigten bereits die mit B gerateten Fonds von Gartmore und BlackRock einige Schwächen. Der Fonds-Check ist Teil des aktuellen Feri Fund Rating Monitors (FRM), der halbjährlich herausgegeben wird.

Der Amundi Funds Latin America Equities erhält seit mehr als einem Jahr das Feri A-Rating. Die Performance des Fonds bekam die Maximalwertung, in punkto Risiko liegt das Produkt im Durchschnitt. Ebenfalls sehr gut bewertet wurde der ISI Latin America Equities der dänischen Fondsgesellschaft Investeringsforeningen Sydinvest International.. Die Fondsperformance erreicht in fünf von sechs Kriterien eine sehr gute Bewertung, der Risikoindikator ergab ein „gut“.

Der Gartmore SICAV Latin American erhielt von Feri ein B-Rating, liegt aber in der Fünfjahres-Betrachtung nur auf dem Performance-Niveau der Benchmark MSCI EM Latin America. Der BGF Latin American Fund von BlackRock ist mit sechs Milliarden Euro der größte in der Vergleichsgruppe. Im Vergleich zu den anderen Fonds wurde das „Flaggschiff“ in der Risikoanalyse allerdings als schwach bewertet und erhielt von Feri insgesamt ein B-Rating.

„Lateinamerika ist mit der aktuellen Krise wesentlich besser fertig geworden, als das früher der Fall war. Viele Länder dort haben frühzeitig und umfassend Reformen in Angriff genommen, und auch die hohen Rohstoffpreise geben der Region positive Impulse“, erklärt Christian Michel, Leiter Fonds und Zertifikate bei der Feri EuroRating Services AG. „Nicht alle Länder und Branchen Lateinamerikas profitieren jedoch gleichermaßen. Wie unser Fonds-Check gezeigt hat, bewiesen die Manager der Lateinamerika-Fonds hier ein unterschiedlich gutes Gespür. Die Anleger tun deshalb gut daran, regelmäßig die Qualität ihrer Fonds zu überprüfen und mit anderen Produkten zu vergleichen.“ Die detaillierte Fondsanalyse kann im „Feri Fund Rating Monitor“ nachgelesen werden (http://survey.feri.de/FS/frm.aspx).

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Späte Einsicht des Gesetzgebers

Von Dr. Oliver Everling | 19.März 2010

„Erforderlich sind auf Ratingverfahren abgestimmte aufsichtsrechtliche Strukturen, die es ermöglichen, den derzeit noch ausschließlich durch die Anwendung der zivilrechtlichen Haftungsinstrumente ansatzweise erreichten Schutz zu verbessern. Insbesondere ist die heutige privatrechtliche Ausformung des Ratingverfahrens nicht geeignet, aufsichtsrechtliche Regelungen zu substitutieren.“

Dieses Zitat stammt nicht etwa erst aus einer der zahlreichen Veröffentlichungen nach Ausbruch der Finanzkrise, sondern aus dem Beitrag von Prof. Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth (†) und Dr. Stefan Koos zum Thema „Juristische Aspekte des Rating“ im „Handbuch Rating“, das ich 1996 mit Prof. Dr. Hans E. Büschgen herausgab (Seite 509). An dem vor 14 Jahren festgestellten und wissenschaftlich belegten Erfordernis, für Ratingagenturen einen geeigneten Rechtsrahmen zu schaffen, hat sich nichts geändert, nur haben die Schäden aus der Finanzkrise zwischenzeitlich das Versäumnis der Gesetzgebung unter Beweis gestellt, rechtzeitig die weitreichende Bedeutung und Funktionsweise von Ratingagenturen zu erkennen und eine befriedigende Rechtslage zu schaffen.

Die Feststellungen aus den 1990er Jahren im „Handbuch Rating“ haben unveränderte Aktualität: „Durch Schaffung von auf Ratingagenturen zugeschnittene aufsichtsrechtliche Vorschriften kann die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch Fehlratings gesenkt werden. Zwar beachten die großen Ratingagenturen schon jetzt die zu fordernden Verhaltensrichtlinien und sind darauf bedacht, größtmögliche Unabhängigkeit zu wahren; doch besteht die Gefahr, dass dies nach Erreichen einer völligen Akzeptanz des Ratings auf dem Anlagemarkt nachlassen könnte. Für diesen Fall muss der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen.“

„Insbesondere der Schutz des durch ein Fehlrating geschädigten Anlegers ist derzeit unzureichend ausgestaltet“, stellen Ebenroth und Koos schon damals fest und folgern: „Es ist daher erforderlich, dass Schutzvorschriften in Form von Verhaltensmaßregeln für Ratingagenturen formuliert und mittels Sanktionsvorschriften aufsichtsrechtlich durchsetzbar gemacht werden.“

Mit dem Gesetzentwurf zur Ausführung der EU-Ratingverordnung wird neben der Zuständigkeitsregelung ein lange geforderter Katalog von Bußgeldvorschriften eingeführt, der bei Verstößen gegen die diversen in der EU-Ratingverordnung festgelegten Pflichten greift. Mit den vorgesehenen Maßnahmen in den Bereichen Interessenkonflikte, Ratingqualität, Transparenz und interne Führungsstruktur der Ratingagenturen werden oft konstatierte Lücken der Finanzaufsicht geschlossen.

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EU-Ratingverordnung begünstigt US-Agenturen

Von Dr. Oliver Everling | 19.März 2010

Scope begrüßt die Initiative der EU und der Bundesregierung, den Ratingmarkt zu reglementieren, sieht aber in der Gesetzesvorlage noch Handlungsbedarf. Ziele, die der Gesetzentwurf verfolgen sollte sind 1. Eine stärkere Kontrolle über die Arbeit der Ratingagenturen und 2. Stärkung des Wettbewerbs unter den Ratingagenturen. In der Stellungnahme der Scope Group zum „Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung) kommen jedoch einige Kritikpunkte zum Ausdruck: „Der Gesetzentwurf, wie er sich aktuell darstellt, schafft folgende Situation. Die Umsetzung der Vorschriften bringt einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich. Im Vergleich zu kleineren oder jüngeren Agenturen können die umsatzstarken, etablierten Agenturen diese Vorschriften naturgegebenermaßen leichter umsetzen. Die hierfür benötigten Ressourcen stehen dort bereit.“

Stärker betroffen seien kleinere Agenturen, die bereits auf dem Mark sind, oder in den Markt wollen, warnt Ferdinand Jacobi von der Scope Group. Die Umsetzung der Richtlinien bedeute für viele einen großen Kraftakt. Dem werde im vorliegenden Gesetzentwurf dadurch Rechnung getragen, dass Agenturen mit weniger als 50 Mitarbeitern von einigen Vorschriften befreit würden. Allerdings sei die Unterscheidung nach Größe anhand der Mitarbeiterzahl hier nicht zwingend zielführend, so Jakobi. „Sinnvoller wäre eine Unterscheidung nach wirtschaftlichen Kennzahlen wie Umsatz oder Bilanzsumme.“

Des Weiteren stellt die Benennung eines kompetenten Aufsichtsrats in der angestrebten Größenordnung einen nicht zu vernachlässigenden Kostenfaktor dar, zeigt Scope auf. Die Kontrollfunktion des Aufsichtsrates könnte, gerade bei Neueinsteigern und kleineren Agenturen, aber durchaus auch durch die vorhandenen Compliance-Funktionen übernommen werden. „Auch die Regelungen zur jährlichen Prüfung der Agentur durch einen von der BaFin bestimmten Wirtschaftsprüfer auf Kosten der Agenturen ist in diesem Zusammenhang zu hinterfragen. Da hier keine Angaben zu Prüfungsumfang und -tiefe gemacht werden,“ kritisiert Jakobi, „stellen die zu erwartenden Kosten eine Blackbox dar.“

Für Scope ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung bezüglich der Kontrolle der Ratingagenturen. „Allerdings wird er mit Missständen, wie Beratung und anschließende Bewertung der beratenen Unternehmen, nicht aufräumen können. Die Ausgründung von Tochtergesellschaften ist ein einfaches Mittel, diese Vorschriften zu umgehen.“

Die durch den Gesetzentwurf geschaffenen Kontrollfunktionen bedeuten für die Ratingagenturen einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand, warnt die Scope Group. Ob der Gesetzentwurf es allerdings schaffen werde, dadurch die Funktionsweisen des Marktes zu ändern, bleibe fraglich. „Unserer Meinung nach ist dies in erster Linie zu erreichen, indem der Wettbewerb gestärkt wird. Hier geht der Entwurf allerdings am Ziel vorbei. Die aufgestellten Vorschriften spielen viel mehr den bisherigen Marktführern in die Hände, da für diese keine größeren Probleme bei der Umsetzung zu erwarten sind; für kleinere Agenturen und Neueinsteiger würde allerdings eine Aufwandsmaximierung bzw. zusätzliche Markteintrittsbarriere geschaffen.“

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Spanien auf Talfahrt

Von Dr. Oliver Everling | 18.März 2010

D&B wertet im März den Länderrisiko-Indikator Spaniens um ein Quartil auf DB3b ab. Der Wirtschaftsinformationsdienst reagiert damit auf die sich weiter verschlechternden Konjunkturaussichten. Gründe hierfür sind ein fortwährender Abschwung der Wirtschaft, die anhaltende Verschlechterung des Arbeitsmarkts, eingeschränkte Liquidität sowie eine beschleunigte Inflation. „Die Aussichten für eine schnelle Erholung sehen düster aus“, sagt Thomas Dold, Geschäftsführer D&B Deutschland. D&B erwartet für die kommenden zwei Jahre weiter zunehmende Zahlungsverzögerungen bei spanischen Unternehmen und ein anhaltend hohes Niveau bei Insolvenzen.

Die Konjunkturflaute schwächt nach wie vor die meisten Wirtschaftssektoren. Dadurch sehen sich Unternehmen erheblich größeren Risiken bei Geschäftsaktivitäten in Spanien gegenüber. Zusätzlich stellt der starke Euro innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Hemmnis für Investitionen dar. Auch der Tourismus ist aktuell keine Stütze der spanischen Wirtschaft. Urlauber des beliebtesten Reiselands der Europäer sind zögerlich und entscheiden sich kurzfristiger für Buchungen. Jedoch geht die Europäische Kommission davon aus, dass das Fernweh nach der überwundenen Rezession in einigen EU-Ländern wieder zunehmen wird.

Vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosigkeit und einer düsteren gesamtwirtschaftlichen Perspektive kam es zu einem Rückgang der Industrieproduktion um 23 Prozent im Jahresvergleich 2008 – 2009. Außerdem stieg 2009 die Zahl der Konkurse und Zahlungsrückstände in allen Wirtschaftsbereichen Spaniens an. Obwohl der Finanzsektor sich als stabil erweist, schadet die zögerliche Vergabe von Krediten an Firmen und Privathaushalten dem Umsatz spanischer Unternehmen. Bislang hat der Finanzsektor die Krise relativ gut überstanden. Allerdings werden angesichts steigender nichtbedienter Kreditforderungen sowie erhöhter Arbeitslosigkeit Finanzinstitute höhere Kreditausfälle verkraften müssen. Damit steigen auch die Risiken für den spanischen Finanzsektor. Im Fall eines solchen Szenarios wären weitere Unterstützung und ein Eingreifen von Seiten der Regierung nötig.

Für das gesamte Jahr 2010 erwartet D&B einen Abschwung der spanischen Wirtschaft. Jedoch wird das BIP-Wachstum im zweiten Halbjahr allmählich in Schwung kommen. Vor dem Hintergrund einer schwachen internationalen Wettbewerbsfähigkeit, einer geringen Produktivität sowie hoher Arbeitskosten rechnet D&B nur mit gedämpften Wachstumsraten des BIP für die Jahre 2011 – 2013.

Gegenwärtig verfügt Spaniens Regierung nur über begrenzte Mittel, um die wirtschaftliche Erholung zu stützen. Ende Januar führte Premierminister José Luis Rodríguez Zapatero von der Sozialistischen Partei einen Sparkurs ein, um so innerhalb eines Vierjahreszeitraums 50 Milliarden Euro einzusparen und das BIP-Defizit bis 2013 auf drei Prozent einzudämmen. Die Regierung kündigte außerdem Strukturreformen an. Unter anderem plant sie das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre anzuheben und den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten. Die Arbeitslosigkeit erreichte im Dezember 2009 die Marke von 19,5 Prozent.

Die D&B Länderrisiko-Experten sind jedoch skeptisch in der Frage, ob die spanische Regierung ihre Ziele erreicht. Zapatero wird sich gegen den Widerstand der Gewerkschaftsverbände sowie einiger Fraktionsgruppen aus dem linken Flügel der PSOE behaupten müssen. Angesichts der Tatsache, dass Mariano Rajoy, der Vorsitzende der oppositionellen Mitte-rechts-Volkspartei, in den Umfragen mit rund sechs Prozentpunkten führt, befindet sich Zapatero in einer schwachen Position bei der Verhandlung der dringend nötigen Reformen.

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Nachhaltigkeit bleibt in der Krise aktuell

Von Dr. Oliver Everling | 17.März 2010

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hinterlässt, von wenigen Einzelfällen abgesehen, keine Einschnitte im Corporate Responsibility (CR)-Management von Unternehmen. Im Gegenteil: Nachhaltigkeit wird in den Unternehmen vermehrt als Beitrag zur Stabilisierung und Sicherung der Zukunftsfähigkeit angesehen. Dies ist das Kernergebnis des oekom CR Reviews 2010, den die Nachhaltigkeits-Ratingagentur oekom research heute in Frankfurt vorstellt.

In vielen Branchen findet sich eine Spitzengruppe von Unternehmen, die sich einen Wettbewerb um die besten Leistungen zur Nachhaltigkeit liefert. Insgesamt haben derzeit 504 der über 3.000 analysierten Unternehmen den oekom Prime-Status und erfüllen damit die von oekom research definierten branchenspezifischen ökologischen und sozialen Mindeststandards. Unter den DAX 30 Unternehmen führen Henkel mit einer Bewertung von 64,7 von 100 möglichen Punkten, die Deutsche Telekom (63,3) und die Allianz (62,2). Im EuroStoxx 50 belegen mit sanofi-aventis (68,2) und Renault (67,6) zwei französische Konzerne die Spitzenplätze. „Diese Unternehmen sind auf einem guten Weg zu einem umfassenden CR-Management, trotz einiger Defizite“, bewertet Matthias Bönning, Head of Research bei oekom research, die Ergebnisse.

Dennoch fehlt es nach wie vor an der Verankerung des Themas in der Breite, wie die Analyse der Durchschnittsbewertungen für einzelne Branchen zeigt. Hier erreichen die Hersteller von Haushaltsprodukten mit 50,1 von 100 möglichen Punkten die höchste Bewertung, die Automobilbranche kommt im Durchschnitt auf eine Bewertung von 48,4, die Energieversorger liegen bei 46,7. Abgeschlagen rangieren die Versicherungen (32,1), die öffentlichen Banken (25,4) und die Immobilienunternehmen (25,2).

Manchen CR-Vorhaben mangelt es an Glaubwürdigkeit. „Vereinzelt erkennt man in den Aussagen der Unternehmen den Wunsch, nach den vielen negativen Meldungen im Zuge der Wirtschaftskrise endlich mal wieder positive Nachrichten zu produzieren“, so Bönning. „Damit die Unternehmen nicht in den Verdacht des green washings kommen, müssen sie den Ankündigungen bald Taten folgen lassen. Die Zahlen zeigen, dass selbst in den besten Branchen noch deutliche Verbesserungen im CR-Management notwendig sind.“

In einigen Branchen stellten auch 2009 Arbeits- und Menschenrechtsverstöße ein ernsthaftes Problem dar. Mehr als jedes zweite Unternehmen der Computerbranche (57,1 Prozent) und jedes zweite Textilunternehmen (50,0 Prozent) verstoßen vor allem in ihrer Zulieferkette gegen international anerkannte Mindeststandards im Arbeitsrecht. In Menschenrechtsverletzungen sind vor allem Bergbauunternehmen (34,5 Prozent) sowie Öl- und Gasproduzenten (18,2 Prozent) involviert.

„Eine Zunahme der Verstöße im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise bei Arbeits- und Menschenrechten sowie Korruption können wir bei den von uns analysierten Unternehmen aber nicht feststellen“, resümiert Bönning. „Bemerkenswert ist, dass auch Unternehmen Verstöße zeigen, die sich öffentlichkeitswirksam zur Einhaltung entsprechender Standards verpflichtet haben.“ Nach einer Analyse von oekom research verstoßen von den 45 Unternehmen aus dem Stoxx 50, die den UN Global Compact unterzeichnet haben, insgesamt 26 und damit mehr als die Hälfte gegen Prinzipien dieser großen freiwilligen Wirtschaftsinitiative.

Für 2010 weist die Kompassnadel nach Einschätzung von oekom research weiter in Richtung Nachhaltigkeit. Unternehmen, die nach diesem Ansatz wirtschaften, kommen besser durch die Krise und sind auch langfristig erfolgreicher. Deshalb interessieren sich immer mehr Anleger dafür. Hier hat sich der Aufschwung in 2009 fortgesetzt. Der Anteil nachhaltiger Kapitalanlagen ist bei Stiftungen oder vermögenden Privatanlegern nachweisbar gestiegen und das Produktangebot – etwa bei den Publikumsfonds – hat historische Höchststände erreicht.

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Assekuratas Anteile an Service Rating verkauft

Von Dr. Oliver Everling | 17.März 2010

Die ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH hat ihre Anteile von 40,0 % an der ServiceRating GmbH mit Wirkung zum 15.03.2010 verkauft.

„Nach einer erfolgreichen gemeinsamen Entwicklungszeit haben wir entschieden, uns zukünftig eigenständig auf unser Kerngeschäft interaktiver Qualitätsratings im Versicherungs- und Finanzdienstleistungsmarkt zu konzentrieren“, erklärte Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will diesen Schritt. „Wir wünschen ServiceRating weiterhin viel Erfolg.“

Die ServiceRating GmbH war 2005 als Gemeinschaftsunternehmen der Assekuranz Rating-Agentur ASSEKURATA und des Marktforschungsinstituts psychonomics AG hervorgegangen. Am 11.03.2010 wurden die Anteile von der Mitgesellschafterin YouGovPsychonomics AG übernommen, die damit alleinige Gesellschafterin der ServiceRating GmbH ist.

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BDSG-Unterrichtung über die Nutzung von Anschriftendaten

Von Dr. Oliver Everling | 14.März 2010

Mit dem Ziel, zusätzliche Transparenz beim Scoring zu schaffen, wurde durch § 28b Nr. 3, 4 BDSG (neu ab 01.04.2010) die (aber nicht ausschließliche) Nutzung von sogenannten „Anschriftendaten“ bei der Berechnung eines Scorewertes zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit einem Betroffenen für zulässig erklärt, wenn ein Betroffener bereits vor der geplanten Nutzung davon unterrichtet wird. Dies ist zudem zu dokumentieren.

Zum Scoring gemäß Novellierung des BDSG Geltung ab 01.04.2010 heißt es in § 28b (1) „Scoring“: „Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen darf ein Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten des Betroffenen erhoben oder verwendet werden, wenn 1. die zur Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts genutzten Daten unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch – statistischen Verfahrens nachweisbar für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit des bestimmten Verhaltens erheblich sind, 2. im Fall der Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts durch eine Auskunftei die Voraussetzung für eine Übermittlung der genutzten Daten nach § 29 und in allen anderen Fällen die Voraussetzung einer zulässigen Nutzung der Daten nach § 28 vorliegen, 3. für die Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden, 4. im Fall der Nutzung von Anschriftendaten der Betroffene vor Berechnung des Wahrscheinlichkeitswerts über die vorgesehene Nutzung dieser Daten unterrichtet worden ist; die Unterrichtung ist zu dokumentieren.“

Vor dem Hintergrund, dass die von Kreditinstituten oder anderen Anwendern über Processingpartner wie ABIT e.POS im Rahmen der Nutzung von Produkten eines Kooperationspartners (Dienstleister) bezogenen Informationen Scorewerte oder Risikoklassifizierungen mit Anschriftendaten enthalten (können) und von diesen auch zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit einem Betroffenen genutzt werden, sind sie angehalten, für eine entsprechende Unterrichtung des Betroffenen Vorkehrungen zu treffen.

Selbst als Anfragender von „reinen“ Wirtschaftsinformationen wird man mit Anforderungen des BDSG konfrontiert, obwohl diese doch eigentlich ausschließlich auf personenbezogene Daten von natürlichen und nicht auf Daten juristischer Personen Anwendung finden. Natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind (z. B. Einzelfirmen, Freiberufler), und u. U. auch Rechtsformen wie Personengesellschaften (z. B. GbR/OHG) fallen ebenfalls unter den Anwendungsbereich des BDSG, wenn sich gespeicherte Informationen zugleich auch auf hinter der Gesellschaft stehende (bestimmbare) Gesellschafter beziehen. Dies führt dazu, dass die Unterrichtungspflicht mitunter auch für diese Fallkonstellationen beachtet werden muss.

Der Gesetzgeber hat keine Formvorschrift für diese Unterrichtung und Dokumentation normiert. Auch wenn den Processingpartner die Unterrichtungspflicht nicht direkt trifft, übernimmt dieser – zumindest im Falle von ABIT (http://www.abit.de) die Aufgabe, ihre Kunden, die (indirekt) Scorewerte oder Risikoklassifizierungen mit Anschriftendaten beziehen, bei der Erfüllung der Pflichten zu unterstützen. Jeder Nutzer von ABIT e.POS z.B. muss einmalig nach dem 01.04.2010 einen Hinweis auf § 28b BDSG (siehe unten) in einer eingeblendeten Infobox lesen und als gelesen bestätigen. Diese Bestätigung wird innerhalb von ABIT e.POS dokumentiert.

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Mit dem Jahresabschluss aus der Kreditklemme

Von Dr. Oliver Everling | 14.März 2010

Die Informationsanforderungen der Banken und Sparkassen an Mittelständler steigen – auch das ist Teil der „Kreditklemme“. Dazu gehört insbesondere, dass Mittelständler Ihren Banken „endgültige“ Zahlen frühzeitig präsentieren können. Eine Kreditanfrage im Frühjahr 2010 ohne den Jahresabschluss 2009 vorzulegen, dürfte wenig erfolgreich sein. Darauf weist der Neusser UnternehmerBerater Carl-Dietrich Sander hin, der selber bis 1998 leitend in Banken tätig war.

Die Kreditinstitute erwarten in diesem Jahr steigende Kreditrisiken. Das bedeutet, dass sie bei Kreditentscheidungen – Verlängerungen wie Erhöhungen – „auf der sicheren Seite“ sein möchten. Dies zu beurteilen gelingt aber nur auf der Basis endgültiger Zahlen, so Sander. Denn viele betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) mittelständischer Unternehmen sind nicht umfassend aussagefähig. Vor allem in den Positionen Kundenforderungen, Waren, halbfertige und fertige Arbeiten, Anlagevermögen und Rückstellungen gibt es im Jahresabschluss oft deutliche Abweichungen zur BWA.

Sanders Empfehlung: rechtzeitig vor einer Kreditverhandlung den Jahresabschluss 2009 fertig stellen. Da das organisatorisch im Unternehmen wie beim Steuerberater eine klar abgestimmte Vorgehensweise erfordert, hat Sander eine Checkliste ins Internet gestellt. Mit dieser Checkliste kann der Mittelständler die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses im Unternehmen wie beim Steuerberater klar definieren und verfolgen. Die Checkliste kann unter www.checkliste.rating-verbessern.de herunter geladen werden.

Die schnelle Vorlage des Jahresabschlusses ist der erste Schritt. Mittelständler sollten den zweiten Schritt direkt folgen lassen, so Sander: Den Jahresabschluss 2009 nicht einfach übersenden, sondern in einem Begleitschreiben aus Unternehmenssicht hinweisen auf die Aspekte, die 2009 gut gelaufen sind und sich entsprechend in den Zahlen niederschlagen. Und selber eingehen auf die nicht so guten Entwicklungen und aufzeigen, was das Unternehmen tut, um diesen zu begegnen. „So behalten Mittelständler die Deutungshoheit über ihre Zahlen und reduzieren zugleich die Fragen-Zahl der Banken“, sagt Sander. Aus seiner Sicht ein wichtiger Verhandlungsvorteil und auch im Rating nicht zu unterschätzen – der Unternehmer/die Unternehmerin gibt damit einen positiven Hinweis zu der Ratingfrage nach der kaufmännischen Qualifikation.

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Fünf Jahre A+ für DEVK

Von Dr. Oliver Everling | 11.März 2010

Die beiden Lebensversicherer der DEVK erreichen im Assekurata-Folgerating 2010 jeweils sehr gute Gesamturteile (A+) und können damit die Vorjahresergebnisse trotz der anhaltenden Finanzmarktkrise bestätigen.

Bei beiden Unternehmen entwickelten sich zuletzt sowohl die Eigenkapitalausstattung als auch die als Sicherheitsmittel anrechenbaren freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) positiv. Beispielsweise stieg in 2008 die Sicherheitsmittelquote, die sich aus der freien RfB und dem Eigenkapital zusammensetzt, beim DEVK Lebensversicherungsverein von 9,39 % auf 9,71 % (Markt: 9,09 %). Dabei ist die Zunahme der freien RfB auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass beide Gesellschaften in den Vorjahren jeweils für zwei Jahre deklariert und damit deutlich mehr Mittel frühzeitig gebunden haben, womit die freie RfB-Ausstattung in diesen Jahren entsprechend geringer ausfiel.

Assekurata schätzt die Erfolgslage beider Lebensversicherer unverändert als exzellent ein. Infolge der Finanzmarktkrise geht bei beiden Unternehmen die ausgewiesene Kapitalanlagerendite in 2008 deutlich zurück. Bei der DEVK Allgemeine Leben sinkt die Nettoverzinsung von 4,92 % auf 3,25 %, bei dem DEVK Lebensversicherungsverein von 5,18 % auf 3,42 %. Im Marktdurchschnitt betrug die Kapitalanlagerendite in diesem Geschäftsjahr 3,54 %. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass beide Gesellschaften im Gegensatz zu vielen Marktteilnehmern die Bilanzierungshilfe des § 341b HGB nur in geringem Umfang angewendet haben. Für das Jahr 2009 lassen die vorläufigen Ergebnisse bei beiden Gesellschaften wieder auf marktüberdurchschnittliche Kapitalanlagerenditen schließen. Diese dürften sich nach Auffassung von Assekurata dann auch wieder in steigenden Rohüberschüssen auswirken.

Die DEVK Lebensversicherer halten auch weiterhin an ihrer kundenfreundlichen Gewinnbeteiligungspolitik fest. Analog zur marktweiten Entwicklung haben beide Gesellschaften ihre Gewinnbeteiligung für 2010 gesenkt. Damit positioniert sich aber sowohl der DEVK Lebensversicherungsverein (4,40 %) als auch die DEVK Allgemeine Leben (4,30 %) weiterhin marktüberdurchschnittlich (Markt: 4,19 %). Im Ergebnis bewertet Assekurata die Gewinnbeteiligung bei dem DEVK Lebensversicherungsverein mit sehr gut, bei der DEVK Allgemeine Leben mit gut.

Aus Sicht von Assekurata zeichnen sich die beiden Lebensversicherer durch eine insgesamt sehr gute Kundenorientierung aus. Hierzu tragen unter anderem die Ergebnisse der Assekurata-Kundenbefragung bei. Diese zeigen bei beiden Gesellschaften ein sehr gutes Zufriedenheitsniveau. 58,6 % der Kunden des DEVK Lebensversicherungsvereins sowie 53,2 % der Kunden der DEVK Allgemeine Leben gaben an, mit den Serviceleistungen zufrieden zu sein. Zum Vergleich: Der Durchschnitt aller von Assekurata gerateten Lebensversicherer erreicht lediglich ein Zufriedenheitsniveau von 46,0 %. Mit der Neugestaltung des Agentur- und Vergütungssystems hat die DEVK zuletzt Anreize geschaffen, die Strukturen für eine noch stärker kundenorientierte Beratung und Betreuung in den einzelnen Agenturen weiter zu verbessern.

Innerhalb des Lebensversicherungskonzerns erzielt die DEVK in der Mehrjahresbetrachtung ein hohes Wachstum. Dabei verzeichnet der DEVK Lebensversicherungsverein aufgrund seines Alters und der satzungsgemäßen Beschränkung der Kundengruppe einen gewissen Bestandsabrieb. Die Zuwachsraten der DEVK Allgemeine Leben sind hingegen weit überdurchschnittlich. Nach Beiträgen wächst das Unternehmen in 2008 um 7,50 % (Marktdurchschnitt: 1,48 %). Aufgrund der Kooperation mit den Sparda-Banken verfügen die DEVK Lebensversicherer über einen starken Vertriebsweg, der weitere Wachstumspotenziale für die Zukunft erkennen lässt.

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