KWG-light für Leasinggesellschaften

Von Dr. Oliver Everling | 26.September 2008

Ziel der staatlichen Bankenaufsicht ist der Schutz der Bankkunden vor Nachteilen und Verlusten und insbesondere die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Kreditapparats. . Leasinggesellschaften nehmen keine Einlagen entgegen, insoweit greift der besondere Gläubigerschutzgedanke, der für Institute gilt nicht. Die Insolvenz einzelner Leasinggesellschaften führt auch nicht zur Instabilität des Finanzsystems, stellt Marijan Nemet, Partner und Wirtschaftsprüfer der Deloitte & Touche GmbH fest. Die zunehmende volkswirtschaftliche Bedeutung des Leasinggeschäfts allein begründe daher noch kein „KWG-light“ für Leasinggesellschaften.

Um die steuerliche Benachteiligung der Leasingbranche gegenüber anderen Branchen, insbesondere Banken zu vermeiden, wird versucht für Leasinggesellschaften, das sogenannte „Bankenprivileg“, d.h. die Befreiung von der Gewerbesteuer für die Refinanzierung zu erhalten. Der Gesetzgeber beabsichtigt im Gegenzug hierfür die Leasingbranche unter eine eingschränkte Beaufsichtigung (KWG-light“) zu stellen. Millionenkredite, Anzeigepflichten, organisatorische Pflichten, Vorlagepflichten und Jahresabschlussprüfung (340k HGB), Zulassung, Auskünfte und Prüfungen (BaFin, Buba) und Vorschriften des GWG gehören zu den Aufsichtsnormen, mit denen sich Leasinggesellschaften nach dem Diskussionsstand befassen müssen.

Der § 25a KWG ist eine zentrale Regelung der Aufsicht: Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Dies umfasst u. a. ein angemessenes Risikomanagement und interne Kontrollverfahren, angemessene Sicherungsvorkehrungen für den EDV-Einsatz sowie Notfallkonzepte, angemessenen Regelungen zur Bestimmung der finanziellen Lage, eine vollständige lückenlose Dokumentation von ausgeführten Geschäften, angemessene, geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme gegen Geldwäsche. Die Vorkehrungen sind regelmäßig z.B. durch die Interne Revision zu überprüfen.

§ 25a KWG findet eine Konkretisierung in den MaRisk. Die MaRisk enthalten keine Handlungsanweisungen, so Nemet, sondern definieren Mindestanforderungen, die unter Berücksichtigung des jeweils unternehmensspezifischen Risikoprofils und unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Risikogehalt des Geschäftsfeldes angemessen umzusetzen sind. Bei einer unzureichenden Umsetzung sind Maßnahmen zu ergreifen bzw. können angeordnet werden (§ 45b KWG). Die Handlungs- und Ermessenspielräume können und sollten angemessen genutzt werden, so skizziert Nemet die Logik der Regelungen. So haben viele Leasinggesellschaften z.B. keine eigene Interne Revision wie bei Kreditinstituten, berichtet Nemet. Um die Struktur der MaRisk im Sinne von § 25a KWG nachzuvollziehen, haben Leasinggesellschaften verschiedene Handlungsalternativen bis hin zu Auslagerungslösungen. Die jeweiligen ggf. erforderlichen organisatorischen Maßnahmen müssen jedoch steht das Risikoprofil der betreffenden Leasinggesellschaft berücksichtigen und damit deren Geschäfts- und Risikostrategie widerspiegeln. Dadurch kann eine an den betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten orientierte Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sichergestellt werden.

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Sparkasse doch insolvent

Von Dr. Oliver Everling | 26.September 2008

Die größte US-Sparkasse Washington Mutual (WaMu) hat es letztendlich doch nicht geschafft, berichtet die DZ BANK in ihrer Research-Publikation. Nach Wochen nicht enden wollender Negativmeldungen hinsichtlich der Liquiditätssituation der Bank und mehrmaligen Herabstufungen durch die Ratingagenturen hat die Finanzaufsicht Office of Thrift Supervision (OTS) am späten Donnerstag die Reißleine gezogen und das Institut geschlossen.

WaMu ging an die US-Einlagensicherung FDIC (Federal Deposit Insurance Corp.). „Doch die FDIC, die wahrscheinlich Probleme bekommen hätte, das gesamte Institut zu stemmen, fand schnell einen Käufer für zumindest Teile von WaMu“, berichten die Analysten der DZ BANK. Das Einlagen- sowie das Kreditgeschäft und das gesamte Bank-Filialnetz wurden in einem Notverkauf für 1,9 Mrd. US-Dollar an JP Morgan Chase veräußert.

Tiefer gehende Details des Verkaufs an JP Morgan Chase seien noch nicht bekannt: „So kann derzeit auch nur darüber spekuliert werden, ob die Covered Bonds beziehungsweise deren zugrunde liegenden Deckungswerte ebenfalls an JP Morgan Chase gehen. Da das Institut jedoch auch das gesamte Geschäft mit Hausfinanzierungen übernimmt, liegt die Vermutung nahe.“

Explizit ausgeschlossen von einer Übernahme durch JP Morgan Chase sind nach eigenen Aussagen der Bank unbesicherte Anleihen, Nachranganleihen und Vorzugsaktien von WaMu. Es ist zu befürchten, dass die Gläubiger der unbesicherten Bonds nur mit sehr niedrigen Recovery-Rates rechnen dürfen. Am schlechtesten sind jedoch die Aktionäre von WaMu gestellt. Da die Übernahme durch JP Morgan Chase nicht von ihnen direkt erfolgte, sondern über den Zwischenschritt der FDIC, sei nicht davon auszugehen, dass für sie am Ende viel oder überhaupt etwas übrig bleibt.

„Die Schließung von Washington Mutual ist unserer Einschätzung nach als klassischer Default zu sehen, da das Institut von der US-Aufsicht geschlossen wurde“, so die DZ BANK. In diesem Fall würden die ausstehenden Credit Default Swaps greifen – Bondversicherungen, die zum Schutz gegen den Ausfall von Zahlungen aus den unbesicherten Anleihen abgeschlossen wurden. „Allerdings gibt es auch in diesem Punkt noch keine Gewissheit.“

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Mit Coface sicher durch die Krise

Von Dr. Oliver Everling | 25.September 2008

Im ersten Halbjahr 2008 verzeichnete Coface einen Umsatz von 838 Millionen Euro. Das ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2007 ein Plus von 5,9 Prozent. Beim internationalen Forderungsspezialisten machte das klassische Geschäftsfeld Kreditversicherung 588 Millionen Euro aus. Das Wachstum profitierte vor allem durch Informationsprodukte und Inkasso. Beide zusammen verzeichneten eine Steigerung um 15,2 Prozent. Der Anteil am Umsatz beträgt dabei 137 Millionen Euro. Factoring wuchs ebenfalls weiterhin stark auf 113 Millionen Euro an. Das entspricht einem Wachstum von 13,8 Prozent. Der Nettogewinn von Coface lag im ersten Halbjahr 2008 bei 138 Millionen Euro. Das bedeutet einen Rückgang von 13 Prozent im Vergleich zu 159 Millionen Euro im Vorjahr.

Wie Coface Deutschland mitteilt, wuchsen die klassischen Geschäftsfelder Kreditversicherung, Information und Forderungsmanagement außerhalb Europas deutlich stärker als in den „traditionellen“ Märkten. Dort verzeichneten die Produkte ein Wachstum von 1,7 Prozent. Außerhalb Europas konnte hingegen eine Steigerung von 21,7 Prozent erreicht werden. Die Schadenquote in der Kreditversicherung lag weltweit bei 55 Prozent.

Vor allem in Lateinamerika und Asien konnte Coface seine Führungsposition ausbauen. So kaufte das Unternehmen in Brasilien Mehrheitsanteile von SBCE, dem führenden brasilianischen Exportkreditversicherer. In Australien, Hong Kong und Indien erweiterte Coface mit der Einführung des Forderungsmanagements die Geschäfte. Coface steigerte das noch relativ neue aber expansive Geschäftsfeld Factoring im ersten Halbjahr 2008 weiter um 13,6 Prozent. Den größten Beitrag lieferte Natixis Factor. Die französische Factoringgesellschaft der Coface erwirtschaftete 68 Millionen Euro. Alle weiteren Factoringgesellschaften lieferten einen Umsatz von 44 Millionen Euro.

Coface Finanz in Mainz ist deutscher Marktführer im Bereich des Forderungsankaufs. Die Beteiligungsgesellschaft von Coface Deutschland ist Kompetenzzentrum für Factoring und begleitet den weltweiten Ausbau des Geschäftes. Seit diesem Jahr wird Factoring zusätzlich in Tschechien, Slowakei, China, Australien, Israel, Irland und Russland angeboten.

Insgesamt unterbreitet Coface das Finanzierungsangebot jetzt in 25 Ländern, weitere sind geplant. Für das Jahr 2008 rechnet Coface mit weiter steigenden Risiken. Vor allem Amerika und die Nachbarstaaten Mexiko und Kanada leiden weiterhin unter der globalen Kreditkrise. Auch in europäischen Ländern wie Spanien und Großbritannien belasten geplatzte Immobilienblasen die Banken. Branchenspezifisch betrachtet kämpfen derzeit besonders das Baugewerbe, der Luftverkehr, die Autoindustrie und der Handel mit Schwierigkeiten.

Finanziell gesehen sind vor allem Unternehmen mit hohen Schulden von der Kreditkrise betroffen, da Banken derzeit vielfach restriktiver handeln. Vor dem Hintergrund der von Coface schon im Frühjahr prognostizierten fünften Kreditkrise seit 1974/1975 gibt es weitere Unwägbarkeiten, die auf die Zahlungssicherheit für Unternehmen negativ wirken könnten. „Dazu zählen eine länger anhaltende Bankenkrise, mit Auswirkungen auf die Nachfrage von Haushalten und Unternehmen sowie ein eventuell stärker nachlassendes Wachstum in China“, berichtet Benoît Claire, Vorstandsvorsitzender von Coface Deutschland.

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Pictet wirbt für Waldinvestments

Von Dr. Oliver Everling | 25.September 2008

Naturwald, naturnaher Wirtschaftswald und Plantagen sind die drei wichtigsten Lieferanten für Holz, skizziert Prof. Dr. Michael Köhl, Leiter des Instituts für Weltforstwirtschaft am Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei in Hamburg bei der Vorstellung des Pictet Fonds „PF(LUX)-Timber“. Pflanzung, Pflege und Ernte der Beweirtschaftung von Plantagen würde oft in romantischer Verklärung gesehen.

Köhl beschreibt die moderne Bewirtschaftung von Plantagen, die sich an den Standortfaktoren orientiere. Auswahl des Pflanzmaterials, Anzucht und Bodenvorbereitung gehen der Pflanzung voraus. Durchforstung, Wertastung, Düngung und Pflanzenschutz sind wichtige Elemente der Pflege. In den ersten Jahren der Bewirtschaftung einer Plantage erfolgt eine relativ starke Auslese, um die am besten wachsenden Bäume zu selektieren. Selbst aus schwachem Material können durch Verleimung massive Holzprodukte geschaffen werden. Eine Wertschöpfung ist daher in verschiedenen Phasen der Bewirtschaftung möglich.

Tropischer Eukalyptus füllt binnen weniger als Jahresfrist einen Container voll Holz auf einem Hektar Fläche. In Deutschland würde der Container erst nach 5 bis 6 Jahren voll sein, gibt Köhl ein anschauliches Beispiel. Die Produktionsleistung hängt von der Bewirtschaftung ab. Er zeigt das Beispiel von 11-jährigen Teakplantagen in nur einem Kilometer Abstand: Während auf der einen Seite Verödung zu sehen ist, wuchert auf dem anderen Bild die Natur. Auf die Expertise zur Bewirtschaftung von Plantagen komme es daher an.

Energetischer Nutzung, Spanplattenindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie stehen bereits heute in einem erbitterten Wettbewerb um Holz. Eine deutliche Verknappung sei absehbar. Die vielfältigen Anwendungsbereiche von Holz und seine ökologischen Qualitäten dürfen dem Holz die Fortschreibung seiner Jahrtausende alten Erfolgsgeschichte für die Menschheit bescheren.

Mehr und vor allem reichere Menschen konsumieren weltweit immer mehr Holzprodukte, leitet Fondsmanager Christoph Butz, Pictet Asset Management, die Vorstellung des Pictet Fonds „PF(LUX)-Timber“ ein. Der steigenden Nachfrage stehe aber ein Engpass beim Angebot gegenüber, denn biologisch werden Produktionsgrenzen gesetzt. Nettoverlust bei der Waldfläche und zunehmend schwieriger Zugang begrenzen die Angebotsausweitung synchron zur Nachfragesteigerung. Die Kohlenstoffspeicherfähigkeit spielt beim Klimawandel eine Schlüsselrolle, unterstreicht Butz. Holz sei ein kohlendioxidneutraler Energieersatz.

Naturnahe Flächen verschwinden. Die Ressource Wald sei begrenzt und vielerorts übernutzt, zeigt Butz anhand der Weltkarte auf. IN vielen Gebieten werde Raubbau am Naturwald getrieben. Die Entwaldungshotspots seien Südamerika, Afrika und Südostasien. In China dagegen habe die Regierung beschlossen, ganz intensiv in Plantagen zu investieren, um die Importnachfrage zu decken.

Waldinvestments weisen einige günstige Merkmale auf: Biologisches Wachstum, attraktive Erträge und einzigartige Korrelationsmerkmale. Butz verweist auf das stetige und kontinuierliche Wachstum von Bäumen unabhängig von der makroökonomischen Situation. Gibt es eine konjunkturell ungünstige Situation, lässt man die Bäume stehen, und die Bäume gewinnen durch ihr Wachstum weiter an Wert. Waldinvestments haben, so seine Statistik, historisch besser rentiert als Aktien bei niedriger Volatilität. Holzinvestments zeigen eine tiefe Korrelation mit anderen Anlageklassen, aber seien positiv korreliert mit der Inflation.

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Fortentwicklung des Pfandbriefrechts

Von Dr. Oliver Everling | 24.September 2008

Im Kabinett der Bundesregierung wurde am 24. September 2008 der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechtes beschlossen. Das Gesetz soll spätestens im Mai 2009 in Kraft treten. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den deutschen Pfandbrief weiter zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu untermauern. Dies soll unter anderem durch die Einführung eines neuen Produktes, des Flugzeugpfandbriefes, erreicht werden, erklärt das BMF (www.bundesfinanzministerium.de).

Pfandbriefe sind von einer Pfandbriefbank begebene Anleihen und gehen zurück auf Anleihemodelle des 18. Jahrhunderts. Pfandbriefe sind heutzutage zusätzlich durch Schiffs-, Staats- oder Hypothekenkredite mindestens in gleicher Höhe abgesichert. Im Falle der Insolvenz einer Bank steht somit eine hohe Deckungsmasse zur Verfügung. Das Pfandbriefgeschäft unterliegt der besonderen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die besonderen Sicherungselemente, die sowohl öffentliche als auch private Pfandbriefe auszeichnen, verhelfen diesen zu Bestnoten von den maßgebenden Ratingagenturen. Noch immer stellt der deutsche Pfandbrief das größte Segment des europäischen und globalen Marktes gedeckter Schuldverschreibungen dar. Nicht zuletzt, weil er sich auch in der aktuellen Finanzmarktkrise als stabile Anlagemöglichkeit erwiesen hat.

Der Absatz von Pfandbriefpapieren hat sich besonders in den vergangenen Monaten erheblich erhöht. Auch international stößt der Pfandbrief auf großes Interesse und ist Vorbild für zahlreiche Produkte ausländischer Rechtsordnungen. Auch wenn diese Produkte in ihrer Qualität und Sicherheit nicht an den deutschen Pfandbrief heranreichen, ist der Wettbewerb insgesamt schärfer geworden. Die Rahmenbedingungen für den Pfandbrief weiter zu verbessern ohne seine Qualität zu beeinträchtigen, ist daher nur folgerichtig.

Mit dem Flugzeugpfandbrief soll nun neben Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen ein neues krisenfestes Produkt zugelassen werden, so der Plan der Bundesregierung. „Der innovative Flugzeugpfandbrief muss einen hohen Sicherheitsanspruch erfüllen und wird deshalb maßgeblich den Regelungen des Schiffspfandbriefes nachgebildet“, heißt es in einer Erklärung des BMF. Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle neue Möglichkeiten der Pfandbriefemissionen für kleinere Institute geschaffen.

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KWG-Anforderungen an Leasinggesellschaften

Von Dr. Oliver Everling | 23.September 2008

Für die Leasinggesellschaften ist eine Reihe von Entwicklungen deutlich absehbar: Mehr internationale Aufstellung, mehr Vendorengeschäft, mehr ergänzende Dienstleistungen, mehr offene Restwerte, mehr Spezialisierung, mehr Flexibilität in der Vertragsgestaltung und mehr Prozessorientierung – so skizziert Friedhelm Westebbe, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Leasing Unternehmen die Trends. Er sprach auf den Leasingtagen 2008 der Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH im Kurfürstlichen Schloss in Mainz.

Die Objektgruppen des Leasings haben sich unterschiedlich entwickelt, legt Westebbe dar. Bei den Anteilen der Mobilien-Leasing-Güter in Europa am Neugeschäft liegen mit 38 % Passenger Cars, 21 % Machinery und Equipment und 20 % Road Transport Vehicles vorn. Westebbe skizziert nicht nur die Marktsituation für Leasinggesellschaften, sondern geht auch auf den aktuellen Gesetzentwurf für die Leasingwirtschaft ein.

Unternehmenssteuerreform führt zu gewerbesteuerlicher Doppelbelastung von Leasinginvestitionen. Hinzurechnung der Finanzierungsanteile der Leasing-Raten beim Leasingnehmer und Hinzurechnung des Refinanzierungsaufwandes beim Leasinggeber. Wettbewerbsverzerrung gegenüber kreditfinanzierten Investitionen,. Kreditgewährende Banken werden durch das sog. Gewerbesteuerprivileg von der Hinzurechnung ihre Refinanzierungsaufwands verschont. Die Politik will Leasing nur dann ins Gewerbesteuerprivileg einbeziehen, wenn im Gegenzug eine Leasingaufsicht eingeführt wird.

Westebbe geht auf Eckpunkte der geplanten Leasingaufsicht ein: Leasingunternehmen sollen im KWG als Finanzdienstleistungsinstitute eingestuft werden. Aufsichtsrechtliche Pflichten bewegen sich am unteren Rand des KWG-Rahmens. Zu den vorgesehenen Pflichten für Leasing gehören u. a. Zulassung zum Geschäftsbetrieb (Zuverlässigkeit und Eignung des Geschäftsleiters, Zuverlässigkeit der Inhaber von Beteiligungen ab 10 %). Organisatorische Pflichten betreffen eingeschränkte MaRisk unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten.

Anzeigepflichten bestehen hinsichtlich Veränderungen der Geschäftsleitung, Sitzverlegung und Beteiligungsvorgängen. Zu den künftigen Pflichten gehört die Vorlage von geprüften Jahresabschlüssen und Lageberichten innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Millionenkreditmeldungen werden quartalsweise bei Leasingnehmern mit Obligo ab 1,5 Mio. Euro fällig. Geldwäscherechtliche Identifizierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten gelten künftig auch für Leasingunternehmen.

Schwerwiegende Pflichten aus dem KWG-Katalog konnten für Leasing abgewendet werden, so Westebbe: keine Mindestanfangskapital, keine Eigenkapitalunterlegung, Liquiditätsanforderungen, Monatsmeldungen an die Bundesbank, kein zweiter Geschäftsführer. Leasingobjektgesellschaften werden nicht unmittelbar selbst, sondern über die sie verwaltenden operativen Unternehmen beaufsichtigt. Sie erhalten dennoch die Gewerbesteuerbegünstigung.

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Fallstricke bei der Escape-Klausel zur Zinsschranke

Von Dr. Oliver Everling | 22.September 2008

Ist der Nettozinsaufwand niedriger als 1 Mio. Euro (Freigrenze), kommt die Zinsschranke aus der Unternehmenssteuerreform 2008 nicht zur Anwendung. Ebenso sind Betriebe nicht betroffen, wenn diese nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehören (Konzernklausel). Dr. Dirk-Oliver Kaul, Partner, Steuerberater, Deloitte & Touche GmbH, berichtet über eine dritte Ausnahme von der Zinsschranke, in der diese keine Anwendung findet, wenn die so genannte Escape-Klausel greift: Der Betrieb gehört zu einem Konzern, aber die Eigenkapitalquote liegt nicht niedriger als 1 % unter der Eigenkapitalquote des Konzerns.

Wenn irgendwo auf der Welt mit einer wesentlich beteiligten, aber außerhalb des Konzerns stehenden Fremdkapitalfinanzierung innerhalb des Konzerns mit  gearbeitet wird und die Vergütung für das Fremdkapital mehr als 10 % des Nettozinsaufwandes ausmacht, greift die Escape-Klausel nicht, warnt Kaul. Bei großen Konzernen kann es sehr unübersichtlich sein festzustellen, ob die Voraussetzungen der Excape-Klausel erfüllt sind. Kaul referiert auf dem Leasingseminar der Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH im Kurfürstlichen Schloss von Mainz (http://www.deutsche-kongress.de).

Das BMF-Schreiben zur Zinsschranke vom 4. Juli 2008 enthält Sonderregelungen für einzelne Finanzierungsinstrumente. Leasingaufwendungen fallen grundsätzlich nicht unter den Anwendungsbereich der Zinsschranke, da sie grundsätzlich keine Geldkapitalüberlassung des Leasinggebers an de Leasingnehmer begründen. Geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasinggegenstand jedoch auf den Leasingnehmer über, sollen gemäß BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008 Zinsanteile in Leasingraten für die Zinsschranke zu berücksichtigen sein. Kaul berichtet über die Billigkeitsregelung für Finanzierungsleasing zumindest für Immobilien, wenn eine Zurechnung beim Leasinggeber erfolgt. Der Finanzgerichtsweg sei eigentlich ausgeschlossen, obwohl es sich um materiell bedeutsame Regelungen handelt, so Kaul.

Echtes Factoring oder echte Forfaitierung soll grundsätzlich nicht als FK-Überlassung zu behandeln sein und führen daher grundsätzlich nicht zu Zinserträgen/-aufwendungen. Auf übereinstimmenden schriftlichen Antrag des Zessionars und Zedenten kann echtes Factoring / echte Forfaitierung als FK-Überlassung qualifiziert werden, so eine Billigkeitsregelung. Der Antrag ist bei dem für den Zessionar örtlich zuständigen Finanzamt zu stellen, der Zessionar hat nachzuweisen, dass der Zedent gegenüber dem für ihn örtlich zuständigen Finanzamt eine schriftliche und unwiderrufliche Einverständniserklärung über die Erfassung der Zinsanteile als Zinsaufwendungen abgegeben hat.

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Consultingbündel Morningstar und ÖKORENTA

Von Dr. Oliver Everling | 18.September 2008

Während die Europäische Kommission bei den Kreditratingagenturen die mit Interessenkonflikten beladenen Consultingaktivitäten per Gesetz auslöschen will, streben Anbieter von Ratings in anderen Märkten jenseits der ABS- und Bondmärkte in die entgegengesetzte Richtung. Unter dem Motto „Qualität verbindet“ wollen sich zwei Unternehmen gefunden haben, die sich in ihren jeweiligen Bereichen als erstklassig sehen: die Investmentexperten von Morningstar, die ihre erfolgreichen Consulting-Einheiten aus den USA dieses Jahr nach Deutschland geholt haben und die Nachhaltigkeitsspezialistin ÖKORENTA. In die Kooperation werden beide Unternehmen ihr umfassendes Know-how einbringen, um dem Markt innovative Dienstleistungen und flexible Lösungen anzubieten.

Die Kompetenzen werden dabei in der individuellen Entwicklung von Produkt-/ Dachfondskonzepten gebündelt, berichten die beiden Unternehmen, bei denen Morningstar den Management-Part übernimmt, während sich die ÖKORENTA auf die Besetzung der jeweiligen Assetklassen mit den passenden Fondsprodukten konzentriert. Besonderheit des Angebots ist dabei die Fokussierung auf das Themenfeld der Nachhaltigkeit, das in seiner gesamten Bandbreite von ethischen über ökologische bis hin zu sozialen Investmentaspekten genutzt wird.

„Von den neuen Dienstleistungen profitieren können Institutionen wie zum Beispiel Versicherungen, Pensionskassen und Stiftungen, die umfassende Portfoliokompetenz suchen und dabei auf innovative, zukunftsgerichtete Inhalte setzen“, heißt es in einer Erklärung von Morningstar.

Morningstar zählt zu den international tätigen Schwergewichten im Investmentmarkt. Per Ende Juni 2008 betrug das weltweit betreute Vermögen der Consulting-Einheiten von Morningstar rund 100 Mrd. US $. Entsprechend hoch steckt das Unternehmen seine Anforderung an die Kooperation. „Von unserem Nachhaltigkeitspartner für den deutschsprachigen Markt erwarten wir Expertise, Neutralität, Innovationskraft und erstklassige Vernetzung im Markt. Aus diesen Gründen haben wir uns für die ÖKORENTA entschieden“, so Anne Connelly, Geschäftsführerin und CEO der Morningstar Deutschland GmbH.

ÖKORENTA gehört mit seiner fast 10-jährigen Erfahrung zu den Pionieren der Nachhaltigkeitsszene. Ihre Consulting-Einheit berät namhafte Gesellschaften. Für eine Reihe großer Versicherer ist sie Exklusivpartner für deren nachhaltig gemanagte Produktlinien. „Das Interesse an unserer Beratungs-Leistung ist in den letzten Jahren proportional zur Beliebtheit ethisch-ökologischer Produkte stark angewachsen. Wir sind uns sicher, dass die Marktbedeutung von Morningstar und unsere Schlüsselqualifikation in der Kombination eine große Nachfrage generieren werden“, so Tjark Goldenstein, Vorstand der ÖKORENTA AG.

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Neutraler Schiedsrichter verlangt

Von Dr. Oliver Everling | 18.September 2008

„Der Gesetzgeber kann sich nicht entscheiden, vom Spieler zum neutralen Schiedsrichter zu werden“ , kommentiert Wolfgang Pföhler, Vorstandsvorsitzender der Röhn-Klinikum AG den aktuellen Referentenentwurf für ein Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009. Derzeit finde die Abstimmung zwischen Bund und Ländern statt. Es sei von vornherein ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 geplant. Pföhler verspricht sich keine grundsätzliche ordnungspolitische Neuordnung.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir mit denen neuen Rahmenbedingungen umgehen können“, sagt Pföhler. Für ihn stehen die tragbaren betriebswirtschaftlichen Modelle im Vordergrund, die der politische Rahmen erlaubt. Die Wachstumsstrategie beruht auf Akquisitionen, der Technisierung und Prozessoptimierung und auf den medizinischen Leistungsnetze. Akutversorgung soll – mit einem Schwerpunkt stationär – auf allen Versorgungsstufen sicher gestellt werden.

Im ersten Halbjahr 2008 stieg beim Röhn-Klinikum die Patientenzahl um 6,5 %, der Umsatz um 4,3 % und der Gewinn um 17,7 % trotz Sonderbelastungen, berichtet Pföhler. Der Wachstumskurs werde daher bestätigt. Öffentliche Träger werden nicht in der Lage sein, notwendige Investitionen vorzunehmen, erwartet Pföhler. Die Ausgestaltung der Investitionsfinanzierung sei weiter ungeklärt. Der Wettbewerb werde aber fortgeschrieben. Pföhler ist zuversichtlich, dass weitere Kliniken übernommen werden können.

Eine zentrale Rolle für die Wachstumsstrategie sieht Pföhler in der elektronischen Patientenakte. Ansatzpunkte dieser Wachstumsstrategie liefere die Vernetzung in der Gesundheitsversorgung, ein „gelebtes Wissensmanagement im RKA-Verbund“ (WebEPA). Hier werden MVZ, Fachversorgung, Schwerpunktversorgung, Maximalversorgung, Portalklinik und niedergelassener Arzt über den „virtuellen Patienten“ verbunden.

Onkologische Leistungsnetze beruhen auf standortübergreifende n Wertschöpfungsketten. Kernstück ist der „Comprehensive Cancer Center“ am Universitätsklinikum Marburg. Pföhler berichtet auf dem Capital Markets Day in Wiesbaden über gute Erfahrungen. Patienten könnten besser gebunden werden. Der Klinikmarkt stelle unter Beweis, hoch innovativ zu sein. Rund 4 Mio. Menschen seien schon heute im deutschen Gesundheitswesen beschäftigt. Mehr als 1 Mio. Arbeitsplätze könnten bis 2020 hinzukommen, zitiert Pföhler einschlägige Prognosen. Das Gesundheitswesen zähle eindeutig zu den Zukunftsbranchen.

Das solidarische Gesundheitswesen stoße an Grenzen. Die Überalterung ist ein demografisches Phänomen, deren Auswirkungen klar absehbar seien. Die Gruppe der über 80-jährigen werde sich bis 2050 nahezu verdreifachen, so die sichere Prognose. Dies gehe einher mit einer hohen Bereitschaft vieler Menschen, mehr in ihre Gesundheit zu investieren. Daher ergebe sich ein attraktiver Markt.

Die Herausforderungen sieht Pföhler in der Förderung medizinischen Nachwuchses, in der Steigerung der Attraktivität des Arztberufs und in der Sicherung flächendeckender medizinischer Versorgung in ländlichen Regionen. Fast 60.000 niedergelassene [Ä]rzte werden fehlen, zuerst auf dem Land. Der Staat werde nicht in der Lage sein, bei gegenwärtig rund 130.000 niedergelassenen [Ä]rzten die Löcher zu stopfen. Darin

Krankenhäuser dürfen MVZ betreiben, ca. 1000 MVZ in Deutschland. Pföhler spricht von der zunehmenden Verzahnung der Sektoren, da [Ä]rzte in einem Krankenhaus und in einme MVZ gleichzeitig tätig sein dürfen. Krankenhäuser werden für ambulante Behandlungen geöffnet. Behandlungen, für die kein längerer Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, dürfen in manchen Krankenhäusern durchgeführt werden. Pföhler verweist auf Verträge zu integrierten Versorgung zur Vernetzung zwischen Schwerpunkten und Sektoren (Krankenhäuser, Haus- und Fachärzte). Pföhler skizziert das Ziel der Rhön-Klinikum AG, der Verzahnung der stationären Grund- und Regelversorgung mit der aufzubauenden ambulanten Behandlung.

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Krisenopfer werben weniger

Von Dr. Oliver Everling | 17.September 2008

Die aktuelle Kreditkrise hat auch Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von Medienunternehmen. Generell zeigt sich der Trend: je abhängiger ein Unternehmen von (klassischen) Werbeeinnahmen ist, desto anfälliger ist seine Umsatz- und Gewinnsituation. Die Marke 50 Prozent ist hierbei eine entscheidende Grenze. Unternehmen, die über die Hälfte ihrer Umsätze mit Werbung machen, haben häufiger ein niedrigeres Rating und einen negativen Ausblick. Eine Zurückhaltung der werbetreibenden Wirtschaft hat Konsequenzen für die Ertrags- und Liquiditätsentwicklung der Medienunternehmen, die schließlich manche Adressen veranlassen dürften, durch Übernahmen und Zusammenschlüsse ihre Marktpositionen zu sichern. Alex Griffiths, Senior Director, European Corporate Group von Fitch Ratings, berichtet auf  dem  European Media & Telecoms Seminar in Frankfurt am Main über die zentralen Fragen an die Unternehmen der Medienbranche.

Griffiths stellt eine Analyse über die Fälligkeiten der Finanzierungen des Sektors vor. Die individuelle Situation einzelner Unternehmen könne abweichen, insgesamt zeige sich aber, dass die Fälligkeiten weiter in der Zukunft liegen, so dass mit kurzfristigen Anspannungen noch nicht zu rechnen sei. Fitch Ratings setzte sich in seinen Untersuchungen detailliert mit der Finanzsituation der Unternehmen auseinander.

Griffiths Analysiert verschiedene Entwicklungen, wie zum Beispiel des Internets, das einen immer größeren Anteil der Werbebudgets auf sich ziehe. Seit 2001 ist der Anteil des Internets rasch gewachsen. Allein in 2003 verdoppelte sich der Anteil, danach aber reduzierte sich das Wachstum des Anteils des Internets auf unter 35 %. TV und Internet müssen deutlich unterschieden werden; Griffiths gibt das Beispiel von ITV.com, das werbebasierte Videos anbietet.

DVRs (Digital Video Recorders) treten ins Bild und verändern die Marktsituation. Sky+ sei in mehr als 3,7 Mio. Haushalten präsent. Auf Basis eines Panels von 33.000 Zuschauern zeigt sich, dass 17 % auf einer zeitversetzten Basis Programme anschauten. 56 % der Werbung wurde übersprungen. Täglich werden 23 Minuten mehr konsumiert, dies impliziere aber nur einen um 5 % gesteigerten Werbekonsum. Griffiths sieht daher nur einen mäßigen Einfluss dieser Erkenntnisse auf das Werbeverhalten.

„Deutschland ist immer noch relativ freundlich zu Zeitungen und Druckerzeugnissen“, sagt Griffiths. In Deutschland werde vergleichsweise viel auf Papier gelesen. Insgesamt sei aber die gedruckte Zeitung das wohl problematischste Medium, das sich einem scharfen Wettbewerb der neuen Medien ausgesetzt sehe.

Reed Elsevier ist mit A- das am besten geratete Medienunternehmen, gefolgt von einer größeren Anzahl von Konzernen in der BBB-Kategorie, darunter auch Bertelsmann. Alle anderen Adressen sind mit spekulativen Risiken behaftet.

Die aktuelle Kreditkrise hat auch Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von Medienunternehmen. Generell zeigt sich der Trend: je abhängiger ein Unternehmen von (klassischen) Werbeeinnahmen ist, desto anfälliger ist seine Umsatz- und Gewinnsituation. Die Marke 50 Prozent ist hierbei eine entscheidende Grenze. Unternehmen, die über die Hälfte ihrer Umsätze mit Werbung machen, haben häufiger ein niedrigeres Rating und einen negativen Ausblick. Eine Zurückhaltung der werbetreibenden Wirtschaft hat Konsequenzen für die Ertrags- und Liquiditätsentwicklung der Medienunternehmen, die schließlich manche Adressen veranlassen dürften, durch Übernahmen und Zusammenschlüsse ihre Marktpositionen zu sichern. Alex Griffiths, Senior Director, European Corporate Group von Fitch Ratings, berichtet auf  dem  European Media & Telecoms Seminar in Frankfurt am Main über die zentralen Fragen an die Unternehmen der Medienbranche.

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